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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-07-12 · Heft 28 (12.7.1846) · page 11

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 28 (12.7.1846)
Date
1846-07-12
Page
– (sequence 11)
Language
German
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133 frrtt darf man nicht geringschätzig (wie mit unheiligen Dingen) j umgehen; man darf in denselben weder essen noch trinken, noch irgend einen Genuß von denselben sich gestatten rc." Daß hier nicht etwa blos anstandswidrige, der Heiligkeit des Raumes im gewöhnlichen Sinne des. Wortes nicht geziemende Handlungen verboten sind, sondern von Heiligkeit im sacramentalen Wortsinne die Rede ist, beweist besonders das pa fHiW px, welches levcn materiellen Genuß oder jede Nutznießung verbietet, und welches den Charakter des Heiligen und des Hciligthnms wie den des durch Verletzung desselben entstehenden Sacrileginms unzweifelhaft erkennen läßt. Ueberdies wird in Bezug auf das nEJDH rv>2 ausdrücklich von ns?np „Heiligkeit" gesprochen und demselben, wenn auch im geringeren Grave, doch wesentlich derselbe Charakter von Heiligkeit wie dem Tempel zu Jerusalem zucrkannt, wie dies sämmtliche gesetzliche Bestimmungen, welche hierüber in Tur und Sch. Aruch O.-Ch. Cap. 151 — 144 verhandelt werden, und denen immer der Begriff von nttfrip ncjjn zu Grunde liegt, beweisen. Selbst nach der Zerstörung beba'lt das Bcthaus den heiligen Charakter bei, wie dies beim heiligen Tempel der Fall ist, und wird dies rücksichtlich beider aus einem und demselben Schristvcrsc (Lev. 26, 31) erwiesen. »irr ’nicirm 'aziff 'd Dirn ptsdd px mn’j renn nn pCD*^ ]“liO *)X jnsS'rip □r,K'"ip.C. *) Cs wird auch von manchen ein Unterschied zwischen Delhäusern auf palästinischem und nichtpalästinischem Boden gemacht, und erster», weil sie aus einem außerdem ewig geheiligten Gründe stehen,**) ein höherer *) Megillah 26 a; Maimonid. h. Tefflla 11, 11; Tur und Sch. A O. CH. 151, 10. **) Sehr charakteristisch für unsere Ansicht, daß die Heiligkeit der Bethäuser nur eine in seiner den Tempel vertretenden Eigenschaft, mithin in der symbolischen Beziehung zu demselben begründete und gleichsam nur eine von der Tempelhciligkcit auf dasselbe übertragen sei, welche, wie der ganze provisorische Cultus überhaupt, mit der Restitution des Tempels aufhören wird, i>. die Art und Weise, wie in Tosefoth Megillah 28 a der Unterschied zwischen palästinischen und außerpalästinischen Gotteshäusern näher motivirt wird: ’Xjn 'Jno pix^ xpm ^x-'BP pxijff pixp tex ps?np ypsn^xu xa np n,n» N2"p Dbip ptsmp nntsf ’x:n yno ab „Nur bei den Gottcshäusern in Babylon hilft eine vorausgehende Erklärung, daß ihre Heiligkeit mit der Zerstörung, d. h. dem Gebrauche derselben aufhören soll, da diese Heiligkeit ja ohnehin keine bleibende ist und mit der Ankunft des Erlösers von selbst schwinden wird, nicht aber bei den Gotteshäusern in Palästina, deren Heiligkeit eine ewig dauernde ist." Hiermit ist also deutlich ausgesprochen, daß die Heiligkeit unserer Gotteshäuser , weil sic ans ungeweihicm Boden stehen, keine selbstständige sei, vielmehr mit der An- Grad von Heiligkeit beigelegt, welcher über das innere Wesen dieser Heiligkeit genügenden Aufschluß gebe, wenn ein solcher noch nöthig wäre. Es ist überhaupt, wo im Talmud in solcher Beziehung von Heiligkeit die Rede ist, immer nur eine symbolische, wie sie im Mosaismus außer Gott, dem Heiligen, in Bezug auf alles andere durch Gott Geheiligte durchgängig diese Bedeutung hat, gemeint. Die Heiligkeit Israels, des PriesterthumS, des Tempels, des Landes ist symbolischer Natur, und so die Rabbinen wie die Sache so auch den Begriff festhielten, haben sie denselben auf den für den neugeschaffenen Cultus bestimmten Raum übertragen und angewandt. Daher haben sie diesem symbolisch geheiligten Raume eine höhere Einwirkung auf die Erhörung des Gebetes zugeschrieben, vor dem jedoch das Lehrhaus, wie hinsichtlich der Heiligkeit überhaupt (O.-Ch. Cap. 153, 1.) so aud) in dieser Beziehung einen höhern Rang einnimmt; Berachoth 8 a, v. das. 6 b. Die Pflicht einen stetigen Raum zum Beten überhaupt festzubestimmen, wird das. aus dem Beispiel Abrahams erwiesen; daß aber dieser Ort auch eine symbolische Beziehung zum Opfcrcnltus hat, beweist die Zuri'lckführung dieser Pflicht auf den Opftrdienst: OlpD fllj/Dpi vw\ pci incrntP isipa j?np inx hiv mmpn W O.-Ch. Cap. 98, 4. Wenn also die Rabbinen über den inner.'! Werth des Gebetes nach dem Raume, auf welchem es stattfindet, urthcilen und dem Gebete in der Synagoge einen weit höheren Grad von Gottgesälligkeit als dem häuslichen Gebete zuschreiben, so ist dies ein vollgültiger Beweis, daß der Begriff der symbolischen Äußerlichkeit in ihrem Cultus vorherrschend war, dem sie den Maßftab für die Wertschätzung der Andacht entnehmen. Nach unfern Begriffen eines innerlichen Gottesdienstes können und müssen wir zwar dem für die öffentliche und gemeinsame Andacht bestimmten Orte wegen seiner verhältnißmäßig mehr anregenden Kraft und Wirksamkeit gegen jeden andern nicht zur Andacht geweihten Raum im Allgemeinen den Vorzug geben, werden aber weder behaupten, daß die Andacht an diesem Orte Gott überhaupt angenehmer undgesalkunft des Messias von selbst aufhören werde. Wenn sie also in Ermangelung des symbolisch geheiligten Bodens dennoch eine zeitweilige Heiligkeit besitzen, so kann diese in nichts Anderem als in ihrer die Tcmpelstä'ttc provisorisch vertretenden Eigenschaft, durch welche eine symbolische Heiligkeit einstweilen ans sie übertragen wird, ihren Grund haben. Wurde der Gebetcult?o gleich dem Opfcrcnltus als ein selbstständiger, seinen Zweck in sich tragender betrachtet werden, so müßte er ja wie dieser dem Raume, aus welchem er stattsindet, eine selbstständige Heiligkeit verleihen können.

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