Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1846)
- Date
- 1846-07-05
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Literatur-Blatt zum Israeliten des 19. Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsatze, Recenfionen, literarische Aphorismen rc. rc. für die gesammte höhere Wissenschaft des Judenthums, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdheim, S. Hirsch, Jost, Rießer, Herzfeld Wechsler, Maier, Rebenstein, Stern, Dukes, Adler und vieler anderer Gelehrten redigirt und herausgegeben von Dr. M. Heß, Großhcrzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Nr. S7. Soimtag den ü. Juli 1846. I. Jahrgang. Die Prinzipien des rabbinifchen Crrltus und dessen Verhättniß zum Religionsbewußtsein der Gegenwart, von vr. Holdheim. Zweiter Artikel. (Fortsetzung.) Was ist das für ein Dienst, müssen sie fragen, der mit dem Herzen zu verrichten ist? der Opfer und Altardienst? der hat doch wahrlich nichts mit dem Herzen zu schaffen, da er ohne alle bestimmte religiöse Gesinnung, ohne jede- Gefühl heiliger Andacht vollkommen gültig verrichtet wird und die Sühne zur Folge hat: cbyb ib onao psb xbv mjar D»nain b nain Dtob (Sebachän 1, t), wozu die Gem. das. 2 b hinzufügt: .nmn Dä6 D’bb »DJ «DHD NH ptb vbtn «DVD Um aus diesem Widerspruch mit dem ausdrücklichen Schriftwort hcrauszukommen, muß diese Ansicht dasselbe nothwendig umdeuten und es für das spätere Gebet, bei welcher rer Herzensdienst, nämlich die Andacht, nicht zu ncgiren ist, in Anspruch nehmen, nämlich: nbn n ab map b & w „Wo gibt es einen Dienst mit dem Herzen? keinen andern als den mit dem Gebet." Für die andere Ansicht hingegen, welche für vaS mos. Gesetz im Allgemeinen und für den Opfercultus insbesondere eine tiefe symbolische Bedeutung annimmt und auch auf diesem Standpunkt der Aeußerlichkeit diese ohne innere geistige Thätigkeit, welche mittelst des Symbols die Verbindung mit Gott anstrebt, für werthlos krachtet , hat diese Stelle durchaus nichts Schwieriges, da sie das Wort „Dienst", auch in seiner natürlichen und wahren Bedeutung genommen, nämlich als Opfer- und andern symbolischen Dienst, auch nur in Verbindung „mit dem Herzen" sich denken kann, und letzteres als unerläßliche Forderung des ersteren hält. Wenn also die von Maimonid. angeführten Stellen des Safre, der j. und h. Gemara. in welchen in Bezug des Gebetes von Herzensdienst die Rede ist nbn n aber jrray, und welche, weil sie denselben in den biblisch-mosaischen Ausdruck moy zurückdeuten, den Gebet- Gottesdienst als eine mof. Institution halten, mit den von Rachmanides angeführten deutlichen Aussprüchen des Talmuds, des pan nbn, in offenbarem Widerspruch stehen, so ist dieses kein neuer Widerspruch, dessen Lösung irgendwie möglich ist, sondern eine Fortsetzung des altern auf dem Grunv und Boden des Rabbinismus von je her fortgeführten und fortgeerbten Meinungsstreites über die Symbolik des mos. Gesetzes überhaupt, der so lange als das rabbinische Judenthum in seiner Integrität dauern wird. Wie wir aber überhaupt jene Ansicht, welche alle symbolischt Bedeutung verwerfend, auf den Grund des Mofaismus ein geist- und gesinnungsloses Thun von Gott selbst sanctionirt dehauptet, für eine unwissenschaftliche und falsche halten und mit ihr nichts zu thun haben zu wollen erklärten, so kann auch die von Maimonid. vertretene und durch angezogene Belegstellen unter, stützte Ansicht, daß der Gebetgottesdienst eine mos. Institution sei, da sie nur ein Resultat einer verwerflichen Behauptung, welcher das mos. Gesetz ein Gesetz der Willkür, der Gehorsam als ein knechtischer gilt, uns in unserer auf dem Standpunkt des Talmuds behaupteten entgegengesetzten Ansicht nicht ferner beirren. So neu übrigens dieses Ergebniß scheinen mag, so ist es doch bereits von altern Casuisten festgestellt worden. In dem Commentar ball '2V zu den Agadory der j. Gemara Berachoth 4, 1. wird in Bezug der Stelle in H2D, xoddjt aus dem b.blifchen Ausdruck najbl, durch die Frage: ab mnj? w> '2', daS Gebet erweisen will, auf die schon von Rachmanid. berührte Einwendung, daß dieser „Dienst mit dem Herzen" lediglich die Forderung einer angemessenen, andächtigen Gesinnung bei der Aus- Übung des Ceremom'algesetzes im Allgemeinen enthalten könne, folgendes entgegnet: 'na pDSff rrna’tb bra □"asm b: