Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1846)
- Date
- 1846-06-28
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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115 saphgebrtes im Principe vertheidigten. Es ist diese Inkonsequenz von mehreren Seiten scharf hervorgehoben worden und Hr. A. Adler suchte diesen Vorwurf abzuweisen. So viel ich mich er. innere — die Protokolle S. 382, die wir später citiren werden find gerade hierin sehr kurz — behauptete er: die Opfer waren die ursprüngliche Cultusform für die innere Andacht. Verlangt nun das mos. Gesetz an gewissen Tagen statt einer zweimaligen eine dreimalige Andacht, welches es durch die Opferordnung beweist, so sind wir schuldig, dieser Anforderung durch unsere Cul. tusform, durch das Gebet zu genügen. Die Protokolle drücken diesen Gedanken eigentlich nicht deutlich genug aus: Was nun das Mussaphgebet selbst brrrifft, so ist auch dieses, da die m'n an den Festtagen neben den täglichen Opfern noch ein besonderes forderte, fernerhin beizubehalten *) Allein Hr. Adler, so scharf und treffend er sonst ist, hat hier den Ungeheuern Abstand zwischen dem Standpunkt des mos. Gesetzes und dem unsrigen gänzlich übersehen. Auf dem Standpunkte des äußerlichen und symbolischen Cultus muß, wie die äußere Darstellung der Andacht selbst, auch die Zahl und die Zeiten derselben mit geboten sein, und das Eine ist so äußerlich wie das Andere. Auf diesem Gebiete der Aeußerlichkeit kann die an geweiheten Ruhe- und Festtagen intensiv erhöhete Andacht nicht anders, wie die Andacht überhaupt, als äußerlich, daher nur quantitativ dargestettt werden, und es ist nur ganz natürlich, wenn das Gesetz an solchen Tagen statt eines zweimaligen, ein dreimaliges Opfern verlangt. „Du sollst heute andächtiger sein, deine Gemeinschaft mit Gott lebendiger fühlen," kann nicht anders ausgedrückt werden, als durch das Gebet: „Du sollst heute mehrere Mal opfern." Zst dies auch bei uns der Fall? Wir erklären jene äußere Cultusform als antiquirt, wir betrachten das Gebet als natürliches Aeußerungsmittel des Geistigen, legen den ganzen Werth ausschließlich auf dieses: wird die Intensität des Andachtsgefühls, welches die Tagesweihe, durch die ihr zu Grunde liegende Idee in uns erregt, oder erregen sott, naturgemäß durch ein mehrmaliges Beten richtig ausgedrückt? Verfallen wir nicht wieder in die Sphäre des Aeußerlichen, wenn wir auf dem Felde reingeistiger Thätigkeit die intensiv potenzirte Andacht an das numerische Verhältniß von Gebctsformeln knüpfen? So gewiß wir auf den äußerlichen Lippendienst eben so wenig Werth als auf jeden andern äußerlichen Cultus legen, so gewiß ist auch ein zweimaliges Beten kein richtiger und angemessener Ausdruck des innerlich lebendigen erregten Andachtgefühls. Die Rabbinen, wie *) Zn den Protokollen S. 111 ist dies jedoch deutlicher ausgedrückt. sie, hinsichtlich der nothwendigen äußerlichen Cultusformen zur Darstellung der Andacht, der vom mos. Gesetz hierüber aufgestellten Ansicht sich überhaupt anschlossen, waren sehr consequent, die von demselben Gesetz gestellte Forderungen hinsichtlich der Zeit und der Zahl der Andachtsäußerungen festzuhalten. Wir aber können unmöglich, ohne die größte Znconsequenz, es wäre denn aus Accomovationsrückfichten, von zwei in und mit einander innig zusammenhängenden Theilen eines Princips den einen Theil fallen lassen und den andern festhalten. Wir werden nun die von Maimonid. für seine Behauptung, welcher auch JOD, Gebote 27 beitritt, angeführten Beweise näher zu prüfen haben. Am vollständigsten sucht er seine Ansicht zu begründen in seinem niäcn "1£D, Gebote 5, indem er aus den ältesten rabbinischen Schriften Belege anführt. Im Safre Deut. 11, 14 (v. b. Gemara Taanioth 2 a, j. G. Berachoth 4,1) heißt es nach einer Erklärung des Ausdruckes „und ihm zu dienen": tea mny l-r ,rfcBn n naj&i r6sn N ... mnj? p ttn Gl 133^ „ihm zu dienen", näm. lich mit dem Gebete. Sollte aber nicht eher unter dem Worte „Dienst" der „Opferdienst" gemeint sein? Es folgen aber die Worte: „mit eurem ganzen Herzen"; wo giebt es einen Dienst mit dem Herzen? es kann also darunter nichts anderes verstanden sein, als das Gebet." Nachmanid. weist diese Beweisführung damit ab, daß er diese Ausdeutung für keine ernstgemeinte, sondern nur als NroöDN, eine „Anlehnung" für nicht biblische Ansichten hält, wofür R. Isaak di Lion in Megillat Esther das. «ud 4 wiederum einen Beweis fordert. Es bedarf aber unseres Bedünkens keines weiteren Beweises, daß einerseits auf dem Standpunkt des mos. Gesetzes unter „Dienst" kein anderer als der äußerliche symbolische Cultus verstanden werde, der im en. gern Sinne den Opfercultus, im weiteren Sinne aber das ganze Ceremonialgesetz umfaßt, und andererseits der Begriff eines andern Cultus durch bloße Gebete, bei dem, weil die Andacht als Hauptsache nicht bezweifelt werden kann, der Ausdruck „Herzensdienst' zur Anwendung kommt, ein viel späterer, in das mos. Gesetz zurückgetragener sei. Vollkommene Gewißheit erlangt dieses aber durch den weiteren Zusammenhang obiger Erörterung in GSD, in welchem seine Deutung des Wortes „Dienst" noch näher begründet wird. Nachdem die bekannten Worte aus Daniel 6, 11, 21 angeführt worden, heißt es: NH bzn jnblö Itn Gi mny mnp mm mojw dkg msn n ropi V'n 'no mny rpnp r6sn moy p „Gab es denn einen (Opfer-) Dienst in Babylon? Also, wie unter dem Worte flPlO „Dienst" nothwendig Gebet verstanden wird, so ist auch unter rDpi „ihm zu dienen", ein Gebetdienst zu verstehen, denn so wie der „Altar-