Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1846)
- Date
- 1846-06-28
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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116 dienst" Dienst genannt wird, so wird auch Gebet Dienst genannt." > Hier ist der historische Anachronismus offenbar. Allerdings kann unter dem allgemeinen Gattungsbegriff „Dienst" TniSJJ, jede besondere Art des Dienstes verstanden und mit demselben ausgedrückt werden; es kommt aber hauptsächlich darauf an, was für einen Dienst ein jedes Zeitalter in concreto besitzt, den es mit dem allgemeinen Ausdruck Dienst bezeichnet. Zn Babylon, wo die Juden keinen Altar- und Opferdienst hatten, konnten und mußten sie das Gebet mit dem Ausdruck eben so gut bezeichnen als die Babylonier ihren heidnischen Cultus mit dem gleichen Namen benannten. Es ist aber irrig, wenn aus der gleichen Benennung „Dienst" die Existenz eines CulmS, den die Gegen, wart geschaffen, in das mos. Gesetz, welches nur einen Altar- und Opfcrdienst kannte, zurückgesolgert wird. Es ist dies ein schlagendes Beispiel, wie bei den Rabbinen die Sprache herhalten mußte, spatere Begriffe und Ansichten in den Mosaismus mit Gewalt hineinzutragen, ohne, da sie in Rücksicht der Zeitverschiedenheiten ganz unkritisch verfuhren, des gewaltsamen Verfahrens sich deutlich bewußt zu werden Jndeß wäre es fiir Maimonives Ansicht ein vollwichttger Beweis, wenn nur die Rabbinen mit dieser Erklärung des naybl es ernstgemeint und auf dem Standpunkte des Mosaismus neben dem Opfercultus auch einen Gebetdienst einhergehend geglaubt haben sollten. Wie wir aber von der einen Sette überzeugt sind, daß die Rabbinen unter dem Ausdruck 2b2V mnjj nicht den eigentlichen „Herzendienst", wie wir das Wort im Sinne unserer gegenwärtigen Anschauung nehmen, verstehen, sondern blos einen Gegensatz zum Opferdienst, dem sie in diesen Stellen alle Mitwirkung des Herzensdienstes absprechen, bezeichnen wollen; so find wir von der andern Seite fest überzeugt . daß diese von Maimoniv. angeführten Beweisstellen, in welchen anscheinend von einem Herzensdienst auf dem Stand, punkte des Mosaismus gesprochen wird, für seine Ansicht durchaus nichts beweisen. Wtt haben bereits im ersten Theile nachgewiesen, daß die Ansicht, welche dem mosaischen Ceremonialgesetze überhaupt und dem Opfercultus insbesondere alle unv jedwede symbolische Bedeutung abspricht und dasselbe lediglich auf den, dem Menschen unbegreiflichen höchsten Willen Gottes, dem man sich knechtisch zu unterwerfen hat, zurückführt, im Talmud sowohl als bei den ältesten und jüngsten Rabbinen ihre volle Vertretung findet, unv daß Aussprüche wie: nJlO r)D»"!2 N122 und ähnliche andere, Resultate dieser Ansicht sind. Maimonid., der im More und vielen einzelnen Stellen des Mischnah Tora die entgegengesetzte Ansicht vertheidigt, folgt nichts destoweniger in vielen halachischen Decisionen*) den Rabbinen, die von einer den seinigen entgegenlaufenden Ansicht ausgehen. Wenn man diesen Widerspruch befremdend findet, so ist er eine Folge des auf dem Grunde des Talmuds selbst in dieser Beziehung herrschenden Widerspruches, der in einem Werke wie Maimonid. Mischnah Tora mit seiner bloS äußerlichen Systematik, in welchem eine vollständige Wiedergabe des Talmuds hauptsächlich angestrebt wird, daher zwar streitige Ansichten zur Ermittelung des praktischen Resultats ausgeglichen werden, den tiefer wurzelnden Principienstreit zu erforschen, aber gar nicht versucht wird, seine Lösung unmöglich finden kann. Wie noch heute unter uns, standen sich schon im Talmud die zwei verschiedenen Ansichten über die Symbolik des mosaischen Gesetzes und über das Berhaltniß der inner» Gesinnung zur äußern religiösen Thätigkeit schroff gegenüber. Nur war im talmudischen Zeitalter der Kamps nicht so recht lebendig und entschie. den wie in der Gegenwart zum Ansbruch gekommen, daher konnte man sich, wenn auch oberflächlich doch ftiedlich verständi. gen, uns die Ergebnisse beider Ansichten als Erbe zu hinterlaffen, auf der einen Seite auf die Gesinnung und das Gefühl der Andacht als das Wesentliche dringen, von der andern Seite die strengste Ausübung unverstandener und unverständlicher Riten und Bräuche, wenn auch ohne alle geistige Selbstthätigkeit als kategorische Imperative des höchsten Willens uns als heilige Pflicht ans Herz legen und dadurch bei uns den Konflict um so größer zu machen. Diejenige Ansicht, welche alle symbolische Bedeutung des mos. Gesetzes leugnet, mußte doch bei dem reinern Cultus - mittel, dem Gebete, dem Lesen des Schema, wie auch consequent bei solchen Ccremonien. die in einer geistigen Thätigkeit bestehen, als z. B. das Vernehmen des SchopharschallS **), eingestehen daß diese ohne innere Andacht nicht gehörig verrichtet werden können und mußte dieselbe, trotzdem sie sie bei andern symbolischen Handlungen als überflüssig hält, doch als nothwendigen Bestandtheil erklären. Es ist daher ganz natürlich, daß diejenigen, welche daö Hinzutreten einer Geistes- und Herzentsthätigkeit bei der Aus- Übung der mos. Gesetze von diesem als nicht nothwendig angeordnet erklären, Schriftstellen, wie die in Rede stehende niyb'i DDIDb bn „ihm zu dienen mit ganzem Herzen" wo also von der einen Seite von „Dienst" von der andern Seite, von „Dienst mit ganzen Herzen" die Rede ist, höchst anstößig und mit ihrer Ansicht von der allgemeinen Entbehrlichkeit des Herzensdienstes beim Gottesdienste überhaupt im Widerspruche finden müssen. (Fortsetzung folgt.) *) ri20i pan 'n 6. 3. **) S. besonders Magid Mischnah zu M. nsw 'n 2, 4. Verlag der Z. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.