Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1846)
- Date
- 1846-06-28
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2566751-2567017-2567044--2133-2570146- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Literatur-Matt Min Israeliten des 18. Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsätze, Recenfionen, literarische Aphorismen rc. rc. für die gefammte höhere Wissenschaft des IudenthumS, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdheim, <3. Hirsch, Jost, Rießer, Herzfeld Wechsler, Maier, Rebenstein, Stern, Dukes, Adler und vieler anderer Gelehrten redigirt und herausgegeben von vr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Nr. 2« Sonntag den 28. Juni 184«. i. Jahrgang. Die Prinzipien deS rabbivifchen CultuS und dessen Derhältniß zum Religionsbewußtsein der Gegenwart, von 0r. Holdbeim. Zweiter Artikel. (Fortsetzung.) In letzterer Beziehung haben sie das Gebet, welches den eigeistlichen Cultus bildet, nicht blos äußerlich hinfichtlich der Zeit und der Zahl dem Opferritus analog eingerichtet, sondern dasselbe als Cultus» und Sühnmittel an die Stelle der Opfer treten lassen, wovon die äußere Analogie in Bezug auf Zeit und Zahl eine aus dem innern Wesen und der Berechtigung des Gebetes als neuen Cultusmsttcls eine notwendige Consequenz war, wo» von eine Abweichung principiell unmöglich gewesen wäre. In dem mos. Gesetz ist vorgcschrieben, daß die Nation jeden Morgen und jeden Abend an gewöhnlichen Tagen und an Sabbath», Fest» und an Neumondtagcn auch des Mittags durch öffentliche Opfer ihre innere Religiosität äußerlich darstelle. Diese Vorschrift mußte für das neue Cultusmlltel, das Gebet» maßgebend sein, da ja nur das Cultusmittel einstweilen einen Wechsel erfahren hatdie religiöse Vorschrift aber, wie viele Mal und zu wel« cher Zeit der Cultus überhaupt stattzufinden hat, unverändert dieselbe geblieben ist. Man thnt daher dem Talmud Unrecht, wenn man ihm Oberflächlichkeit zuschreiben wollte, da er fein Princip so consequent und bündig wie nur möglich verfolgt. Hinfichtlich des Muffaph- oder Zusatzgcbetes, weil das demselben entsprechende Opfer ein besonders qualificirtes Gemeindeopfer war, nach einer Ansicht nur von der Gemeinde, nicht aber als Privatgebet gesprochen werden darf (Berachoth 30 a; v. Tosefoth das. 26 a), werden die Gegner der von Nachmanid. vertretenen Ansicht eingestehen müssen, daß es nicht ein Resultat der auch vom Mosaismus gebotenen Gebetpflicht im Allgemeinen, sondern ganz aus dem Opferritus*) hervorgegangen fei. Dieses Gebet wäre aber eine ganz bodenlose, unmotivirte Schöpfung, wenn nicht im Allgemeinen als Grundsatz angenommen würde, man müsse jetzt so viele Mal beten, als man früher opferte, v. h. eS sei religiöse Pflicht, seine innere Andacht so und so viele Mal, zu der und jener Zeit, durch irgend eine Thätigkeitäußerlich darzustellen, als man früher dies mittelst deS Opferritus bewerkstelligen mußte. In diesem nothwendigen Zugeständnis liegt aber auch die volle Ansicht iwplieit« ausgesprochen, daß nämlich einerseits so lange der Opferritus eristirte, dieser religiösen Pflicht durch denselben vollständig genügt ward und außerdem für die Betbäti. gung der Andacht durch Gebet keine besondere religiöse Pflicht vorhanden war, wie auch andrerseits, daß der den Opferritus vertretende neuere GebetcultuS, da er nur den durch das mosaische Gesetz als ausschließlich berechtigten und in seiner Geltung nicht aufgehobenen Ausdruck ersetzen soll, wie jener nur von symbolischer und äußerlicher Natur und Bedeutung ist. Die Ansicht des M. und seiner Apologeten ist daher ganz unwissenschaftlich und unhaltbar, da nach ihr das Derhältniß des Gebetes zum Opfer-- ritus uur ein loses und äußerliches ist. und sie wird nie die Frage genügend beantworten können: warum muß das Gebet an Zahl und Zeit dem Opfer gleich sein?**) Auf diese Frage gibt es aber *) v. Megillah20d: pn nm s'SOW pSDlD.l nVsrP'. **) Maimonid. sagt (h. Trsiüa 1, 5) zwar: «rv» pr> p* nm-ipn PJD3 n^snn pjo; allein sollte das Gebet nicht aus der Opferpflicht, sondern aus der allgemeinen Gebetpflichr entsprungen sein, von welcher lctztern Mdaselbst 8. 1 u. 2 sagt: -p n mao avn *6« 'ra rrvinn p jnap p p*. rfupn bm irn» Tarn di» ipa t^snoi pno dt« «».Ter «in 'd 'nb n«-nm na» jnu a"n«i 'o i»ns a"nrn, »©mit alle drei Arten des Gebetes, nämlich Lob-, Bitt» und Dankgebet