Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1846)
- Date
- 1846-06-28
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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«07 oder irgend eine persönliche Abneigung gegen Einzelne ihre Feder führe. Ist es aber nicht himmelschreiend, zur Kühlung der eignen Rache oder um persönlichen Unwillen, die Religion fybb zu machen? Was will man damit bezwecken? Die Rabbiner sind Rabbiner und bleiben eS trotz allen Angriffen. Sie wollen wirken und man will es hindern, wem schadet man damit? nicht diesen, sondern dem Volke. Aber man hält ihr Wirken nicht für das rechte, so spreche man sich klar und bestimmt aus, was nicht recht und zeige, wenn man es besser weiß, welches daS rechte Wirken sei, ohne deshalb den guten Willen und eifriges, uneigennütziges Bestreben Anderer zu verdächtigen. Aus allen bisherigen Angriffen scheint hcrvorzugehen, daß der Hauptingrimm seinen Grund in der Ausschließung der Nichtrabbinrr vonder Rabbincrvcrsammlung habe, an der manche Theologen deshalb keinen Anthcil nehmen konnten. Aber selbst wenn diese Ausschließung sich nicht rechtfertigen ließe, wäre dieses Benehmen gegen ihre Mitglieder und sogar gegen ihre Standesgenossen doch immer höchst tadclnswerth. Um so mehr nun als gegen diese sich gar nichts sagen läßt. Wären die Rabbiner als jüdische Theologen zusammengetrctcn, um über theologische Fragen zu berathen und zu beschließen, es wäre dann unverantwortlich nur wirklich angestellte Rabbiner zuzulassen, als wenn, wer nicht als Rabbiner angestellt, auch nicht ein Theolog sein könnte. Aber da die Rabbiner als zur praktischen Thätigkeit berufene Theologen über diesen ihren praktischen Beruf sich zu verständigen und in ihre Wirksamkeit Einheit zu bringen sich versammelten, wie war es möglich, auch andere, die nicht Rabbiner sind, an der Versammlung Antheil nehmen zu lassen? Wird, wenn eine Advokatenversammlung gehalten wird, jeder Jurist auf Zutritt Anspruch machen, und sich beleidigt fühlen, daß sie nicht eine Juristenversammlung veranstalteten? Oder wenn die Nedacteure und Zeitungscorrespondenten sich versammeln, wird jeder, der nur schreiben kann oder eine Zeitung zu redigiren befähigt ist, auf Zulassung Anspruch haben? Ich kann wirklich nicht begreifen, wie man gegen Ausschließung der Nichtrabbiner, worüber man so vieles Spektakel schon erhoben hat, nur das Mindeste sagen kann. Aber es scheinen allerdings noch andere Empfindlichkeiten mit im Spiele zu sein, denen ich übrigens nicht nachspürcn will. Irre ich mich, so will ich mich meines Jrrthums recht sehr freuen, jedoch haben diese Leute sich die Schuld dieses Jrrthums beizumesscn. Wenigstens werden und mögen dieselben daraus ersehen, daß der von ihnen angestimmte Ton zu solchem Verdachte bei jedem Unbefangenen Anlaß gibt; denn ich kann mich als einen solchen erklären, indem ich wiederholt betheure, daß ich durchaus unbetheiligt bin und lediglich das Interesse des Judcnthums und der Judenheit mich zu diesen Bemerkungen veranlaßte. Ein geistiger Kampf ist für beide nicht nachthrilig. aber nur muß er achtungswerth geführt werden, mit edlen Waffen, ohne Schmutz- und Steinwürfe. Ich muß jedoch nochmals aus den Breslauer Corresponventen zurückkommen, welcher Geiger die Beobachtung der Ceremonialgedrauche zum harten Vorwürfe macht und ein großes Vergehen darin sieht, daß derselbe z. B. an seinen Thüren die Mcsuse anbrachte, die Speisegesetze beobachtete, das Sammetkäppchen nicht vom Haupte brachte u. s. w., nicht etwa, um eine Apologie;u schreiben, sondern ich will nur hievon Veranlassung nehmen, einen Punkt im Allgemeinen zur Sprache zu bringen, über den man sich noch nicht ganz verständigt hat. nämlich die Grenzlinien zwischen Accomovation und Heuchelei. Wahrend Manche die Ansorderung stellen, daß man und namentlich der Rabbiner, um kein Aergerniß zu geben, alles vermeiden und alles thun müsse, was nach den Begriffen und Gewohnheiten der Gemeinde Religions- Vorschrift ist, stellen Andere wieder die Anforderung, daß namentlich der Rabbiner stets nach seiner Ansicht unv seiner gewönnenen Ueberzeugung lehren und leben müssen; daß er also mit Weglassung jeder schonenden Rücksicht sein persönliches Verhalten mit seinen Ansichten in Uebereinstimmung zu bringen habe. Die Wahrheit liegt ohne Zweifel auch hier in der Mitte und man hat jedenfalls Unrecht, wenn man verlangt, der Rabbiner müsse ganz der Gemeinde sich unterordnen, um so weniger in einer Zeit, wo diese selbst gewöhnlich gethrilt ist. aber man hat gewiß auch nicht Recht, wenn man sich ganz darüber hinwegsetzt und schonungslos ihre heiligen Gefühle verletzt. Was man auch sagen mag, zwischen Pastoralklugheit und zwischen Heuchelei ist ein großer Unterschied. Erstere wird immer achtungswerth, zum Theil sogar Pflicht sein, während letztere verächtlich und sündhaft ist. Welches ist nun aber die Gränzlinie? die Pflicht und vorzüglich die des Annes unv Berufs. Dieser darf nicht leiden aber auch nicht vernachlässigt werden. Ein anderes ist es theoretisch seine Meinung äußern, ein anderes praktische Anwendung davon machen. Ein anderes befragt werden, wo die Pflicht zu rede» gebietet, ein anderes aus eigenem Antriebe sprechen; ein anderes, wenn Andere dadurch irre geführt und getäuscht werden sollen, ein anderes wenn aus schonender Rücksicht nur persönliche Beschränkungen und Entbehrungen vorgezogcn werden. Der Heuchler täuscht und will täuschen zu seinem Voithcilc; der Pastoralkluge entbehrt und beschränkt sich zum Wohl e seiner Gemeinden. Der gute Zweck heiligt wohl nicht das schlechte Mittel, das