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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-06-28 · Heft 26 (28.6.1846) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 26 (28.6.1846)
Date
1846-06-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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eine Auszeichnung bcibehalre, sonst aber Werktagen gleichstehe, und bei dem zweiten Tage des Neujahres würde im Gottesdienste das Schofarblasen wegfallen müssen, wie denn diese vollständige Wiederholung einen jeden Eindruck stört, während am ersten Tage des Neujahrs das Blasen, selbst wenn er auf den SabbatK treffen sollte, stattfände, indem selbst auf talmudischem Standpunkte, wie dies auch von der zweiten Versammlung deutscher Rabbinen als Beschluß in Beziehung auf das Orgelspiel am Sabbarbe angenommen worden, das Muficiren, namentlich zu gottesdienstlichen Zwecken, am Sabbakhe gestartet ist, und auch jene vorgebliche Besorgniß, man möchte früher am Sabbatbe zu einem Kundigen gehen, um das Blasen zu -lernen und so das Schofar vier Ellen weit auf öffentlicher Heerstraße tragen und dadurch den Sadbath entweihen, eine durchaus leere, auch der Mischnak durchaus nicht bekannte ist *). Die beiden zweiten Tage des Peßach- und Hüttenfestes würden nun gleichfalls eine gottesdienstliche Auszeichnung behalten, sonst aber den Mittelfesttagen gleichstehen. Diese Beibehaltung, wenn auch Abkürzung und Modificirung, des gottesdienstlichen festtäglichen Charakters für diese Tage rechtfertigt sich auch dadurch, daß dieselben oft auf Sonntage und christliche Festtage treffen, und man die Gelegenheit wahren muß. Tagen, welche allein einen Tbeil der Gemeinde bei ihrer Muße vom Geschäftsverkehr ins Gotteshaus locken, den feierlichen Gottesdienst nicht zu entziehen. In konsequenter Weise ist je* doch der erste Tag Neumond, m welcher aber wirklich noch nicht Monatsanfang ist, ganz abzuschaffen. Im Ganzen bat der Neumond bei uns alles Festtägige 1) Die N25P mW dichtet die Gemara der Mischnah bloß an, da diese ja die-2^H nb'BJ am Sabbathe gestattet, Sukkha 3, 13, 4, 2, 4. Wenn sic Schofar am Saböathe außerhalb deS Ortes, wo das Gericht die Bestimmung über den Neumond trifft, nicht gestattet (Noschha-Schonah 4, 1.) so geschieht dies, weil der Tag zweifelhaft ist und die Sabbathstörung leicht eine unnütze sein kann, indem daö Neuhjahr an dem andern Tag sein könnte, nicht aber wegen der vorgeblichen .litt, und wenn an Purim, wenn dieser (nach alter, jetzt nicht mehr gestatteten Bestimmung) auf den Sabbath trifft, die Me« gillah an diesem Tage nicht verlesen ward (Megillah 1, 2.) so Ist dies, weil man es überhaupt damals mit dem Zurückschieben des Vorlesens auf einen srührrn Tag sehr leicht nahm (vgl. das. 1. u. 2.) und man daher auch, um eine jede Colliston zu vermeiden, diesen Alt vom Sabbathe zurückverlegte, ohne jene vorgebliche mH im Auge zu haben. verloren; sollte man ihn nun auch bei uns nicht überhaupt auch im Gotteshause, wo er allein noch eine Zufluchtsstätte gefunden, aufbeben, so ist jedenfalls jener Zusatztag etwas ganz Gedankenloses und Ueberflüfstges. Wir stellen daher den Antrag, die Versammlung wolle erklären, daß der achte Tag des Peßach als Festtag in allen Beziehungen vollkommen erloschen sei, der erste Tag des Neumondes an den Monaten, in welchen er bisher gefeiert worden, gleichfalls vollkommen aufköre, die andere zweiten Feier- und Festtage, als namentlich der zweite Tag des Peßach, des Wochen festes, des Neujahr-, des Hüttenfestes, nnd des Hüttcnschlußfestes, lediglich durch die gottesdienstri.be Feier ausgezeichnet seien, sonst aber in allen Beziehungen gewöhnlichen Werktagen gleichstehe. Geiger. Breslau, den 2. Juni 1846. M Tages» Vorbereitung zur dritten Rabbiner-Versammlung. * (Breslau, 9. Juni.) — Die Vorbereitungen für die am 13. Juli zu eröffnende dritte Versammlung deutscher Rabbiner gehen erfreulich vorwärts. Bis gestern waren bereits zwanzig Meldungen eingelaufen, und weiteren zahlreichen Meldungen steht man entgegen. Die bereits Angemeldeten find: 1) A. Adler, Prediger in Worms, 2) Dr. S. Adler, Rabbiner in Alzey, 3) BeN'Jsrael, Pr. in Coblcnz, 4) Dr. Einhorn, R. in Birkenfeld, b)vr. Formstecher, Ob.-R. in Offenbach, 6) Gosen, Prov.-R. in Marburg, 7) Güldenstein, R. in Buchau, 8) Dr. Hcß, Landcsr. in Weimar, 9» Dr. Holdheim, Landr. inMeklenb.-Schwerin, 10) Dr. Jolowicz, R. in Köslin, 1l) Dr. Jost, Pr. in Frankfurt a. M, 11 » Dr. Philippson, R. in Magdeburg, 13) Dr Saalschütz, Pr. in Königsberg, 14) Dr. Salomon, Pr. in Hamburg, 15) Dr. Sommerfeld, Pr. in Elbing, 16) Stein, R. in Frankfurt a. M. 17) Wagner, Klausr.in Mannheim. 18» Wechsler Landr. in Oldenburg, zu denen von hier noch kommen: 19) R. Dr. Geiger und 20) Dr. Levy. Da die Erlaubmß zur Abhaltung der Versammlung erst vor Kurzem bekannt werden konnte, so ist diese rasche Meldung der beste Beweis von dem Eifer, welchen dieselbe erweckt; man kann übrigens mit Sicherheit daraus rechnen, daß fie mindestens aus 30 Theilnehmern bestehen werde, worunter die nahmhaftesten jüdischen

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