Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1846)
- Date
- 1846-06-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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202 gefeiert worden sein, daß der zweite in gleicher Eigenschaft gefeiert worden, davon ist keine Spur. „Und am zweiten Tage, so heißt es nämlich, versammelten sich die Familienhäupter vom ganzen Volke, die Priester und Leviten bei Esra, dem Gesetzkundigen, um zu forschen in den Worten der Lehre." Also der einzige Zweck war, sich vertraut zu machen mit dem Znbalte der Lcbre, nicht aber einen Tag zu feiern, daber versammelte sich auch nicht das ganze Volk, sondern bloß die Häupter und Kundigen Aus einer solche» Stelle einen Beweis zieben zu wollen für das Vorhandensein einer Doppelbier des Neujahres in jener alten Zeit, während die bekannten Tbatsachen die weit spätere Entstellung bezeugen, ist ein Blendwerk der neuern supcrkonservativen vorgeblich bistorischen Kritik, welche jedoch sich selbst Lügen straft. Es ist da.ier entschieden, daß der zweite Festtag für uns durchaus keine Begründung bat. 2) Ob nun, weil nicht begründet, der zweite Festtag nunmebr abgeschafft werden könne, trotz dem, daß er viele Jahrhunderte hindurch gefeiert worden, ist eine Frage, welche sich den drängenden Verllältniffen des Lebens gegenüber leicht beantwortet. Werden wir auch eine, lange Zeit hindurch geheiligte Sitte achten, so müssen wir doch nicht dieser knechtisch unterthan sein, wenn wir nur zu deutlich wahrnehmen, daß durch diese Anbäufung das Religiöse Leben durchaus erschüttert wird. Wir dürfen froh sein, wenn in unfern Tagen der eigentliche Festtag geheiligt wird und müssen nicht die Ansprüche steigern, die Heiligung auch für einen Tag verlangen, dem bloß mangelhafte Kenntniß den Heiligenschein erborgt; nur auf diesem Wege können wir hoffen, daß der erste Tag in seinen Rechten sich erhalte. Haben die Alten dem heiligsten Feiertage, dem Versöhnungstage, keinen Zusatztag aus Zweifel binzuzefügt, weil dies zu große Beschwerden erzeugt hätte, haben sie die Verhältnisse des Lebens so sehr beachtet, daß sie den Versöhnungstag, wie er auf einen Freitag oder Sonntag hatte fallen sollen, auf den folgenden Tag verschoben, damit nicht zwei Sabbatbe auf einander folgen und deßhalb die Tobten zwei Tage über der Erde liegen bleiben müßten — eine im heißen Morgrnlande sehr beschwerliche Sache — oder die Gemüse, welche vor beiden Tar gen geschnitten werden mußten, welk würden haben sie aus diesen uns nicht sonderlich wichtig scheinenden 1) b. Roschha-Schanah 20 a. Lebens schwierigkeiten den Versöhnungstag und die damit in Zusammenhang stehenden Feier- und Festtage verschoben und die eigentlich heiligen Tage zu Werktagen gemacht: so berechtigen uns sicherlicl) die in unserer Zeit so sehr gehäuften Beschwerden, welche der Verkehr, durch unsere, einer geringen Minorität, verschiedene Festtage, in den Weg legt, zur Abschaffung von Festlagen, welche durchaus aller Begründung baar sind. 3) Jedoch wünschte ich daß die Maßregel in der Art getroffen werde, daß man hoffen dürfe, sic werde auch nach und nach allgemeinen Eingang finden. Diese Rücksicht würde mich daher zu folgendem Vorschläge veranlassen. Der achte Tag des Peßachftstes werde ganz abgeschafft; die zu lange Festfeicr ist ermüdend, sie kann eine Erhebung des Geistes nicht bewirken und die Beschwerlichkeiten des Peßachftstes dürfen nicht ohne Grund verlängert werden; man sollte sich daher zu der Erklärung vereinigen, daß der auf den siebenten Tag des Peßach folgende Tag von nun an als Festtag aufgehoben sei, daß an ihm alle Gebräuche des Pesach keine Anwendung mehr haben, er auch durch keinen besoudern festtäglichen Gottesdienst ausgezeichnet werde. In gewissem Sinne steht ihm der neunte Tag des Huttenfestes gleich, ja er ist als neunter Tag noch mehr ermüdend; in den Gemeinden in welchen der dreijährige Eyklus beim Vorlesen aus der Thorah eingeführt ist oder wird, hat er die Bedeutung, welche in der später» Zeit hinzugetreten ist und der er seinen gegenwärtigen Namen: ,min nno» Gesetzesfreude, verdankt, nämlich die Beendigung der Tborah, ganz verloren, und ist daher bloß ein schleppendes Anhängsel zu dem Hüttenfeste. Nur legt er nicht die Beschwerlichkeiten auf wie der achte Tag des Peßach, da die auszeichnenden Satzungen des Hüttenscstes ohne dies rveder am 8. noch am 9. Tage Stakt baden, und dabei hat grade dieser neunte Tag etwas Volksfestlichcs, das, wenn es auch oft einen ungeziemenden Charakter angenommen, doch von einem großen Theile der Gemeinde nicht gerne ganz vermißt würde. Daher wurde ich vorschlagen, an diesem Tage einen abgekürzten festtäglichen Gottesdienst zu belassen, sonst aber ihn den spätern Festagen, de»n Wcikcfeste und Purim, gleichznstellen, also ill» dem Verkehr und jeder Arbeit zu öffnen. Dcffclbe würde ich auch bei dem zweiten Tage des Schabuothftstes und des Neujahres Vorschlägen, daß er bloß in Beziehung auf den Gottesdienst