Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1846)
- Date
- 1846-06-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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105 während die Entfernung von dort und das immer zunehmende Sinken der palästinensischen jüdischen Bevölkerung und der dortigen Schulen das zeitige Hingelangcn der Nachricht über die Feststellung des Monarsbeginnes sehr zweifelhaft machte, gewöhnte man sich daran, alle, die genannten mit besonderer Feier zu begebenden Tage um einen zu vermehren und die Gemara kennt daher hv Mlö D'C> »jsp, zwei Festtage derer, die im Erile, außerhalb Palästinas, wohnen. Von dieser Einrichtung waren dennoch die Tage ausgeschlossen, die mit Fasten begangen wurden, der Versöhnnngstag, der Tag der Tempelzerstörung (9. Ab.) und die später aus gleichem Grunde hinzuge« kommencn; diesen wurde niemals ein zweiter Tag hinzugefügt, weil zn große Beschwerden damit verknüpft gewesen waren. Dcßgleichen vermehrte man auch die späteren Feste, wie das Weihefest, raun nicht um einen Tag, da ohnedies an ihnen das Arbeitsverbot nicht Statt fand. Ter Grundsatz, den Beginn des Monates nach den Zeugenaussagen über das Sichtbarwerden des Neumonds Ln Palästina zn bestimmen und darnach die Feier-, Fest- und Trauertage einzurichten, mußte dadurch schon wankend werden, da man ausserhalb sich doch auf eigene Weise behelfen mußte; dazu kam aber noch die vollständigere Kenntniß der astronomischen Berechnungen, die nun nicht mebr nöthig machten, sich auf das zufällige Sehen Einzelner zu verlassen, die vielmehr eine feste Bestimmung ein für alle Male möglich machten, und so waren die Zweifel über den zu feiernden Tag durchaus nicht mehr vorhanden, der Grund für eine Doppelfeier hatte ganz und gar aufgehört. Dies füblte bereits die bab. Gemara '), sie wirft daher die Frage auf, warum man gegenwärtig noch die Doppclfeier beibehalte? Als Grund dafür am Brauche der Voreltern festzuhalten, wird angegeben, es könnte in Kürze der Messias kommen, die Feststellung des Monatsanfangs würde dann wieder wie ehedem, nach Zeugenaussagen erfolgen, für die Fernwohnenden könnte dann wieder Zweifels halber die Notkwendigkeit einer Doppelfeier eintreten, diese aber würde dann vielleicht unterlassen werden in der Erinnerung daran, daß tm vorhcrgegangenen Jahre bloß ein Tag gefeiert worden sei. Wie wenig genügend diese Begründung für die Beibehaltung des zweiten Festtages ist, siebt man wohl leicht ein. Es wird bei derselben vorausgesetzt, daß der Messiasglaubc den Geeanken einer vollständigen Herstellung eines jüdischen Reiches in Palästina enthält, so daß die Juden dort wieder alle vereinigt werden oder dorr allch die auswärtslcbenden zurückbleibenden Juden von den dortigen Einrichmngen abhängig sind. Wie wenig aber dieser Gedanke der gegenwärtig herrschenden Ueberzeugung entspricht, ist bekannt genug. Unter dein Messiasreiche verstehen jetzt die Denkenden in d en Gemeinden, in Uebereinstimmung mit den schlagensten prophetischen Verkündigungen, die Herankunft der Zeit einer größeren Vollkommenheit der Menschen, in welcher die Wahrheit, namentlich der Glaube an den einzigen heiligen Gott, Liebe und Friede die gegenseitige brüderliche 'Anerkennung der Menschen unter einander sich befestigen wird. Die Wiederherstellung eines besondern jüdischen Reiches liegt nach dieser Ansicht ganz außer diesem Glauben. Aber selbst nach der andern Auffassung, nach welcher ein sekbstständiges jüdisches Reich in Palästina wieder einst erstehen werde, bleibt es nicht denkbar, daß alle alten Institutionen, welche bereits durch den Fortschritt der Zeit umgewandelt worden sind, dann wwber wie in der Zeit des zweiten Tempels zur Geltung kommen werden. Ebenso wie es undenkbar ist, daß zu irgend einer Zeit, wie der jüdische Staat und der Tempel zu Jerusalem wieder hergestellt werden sollte, das Darbringen blutiger Opfer wieder als Gottesdienst betrachtet werden kann, weil der Gottesdienst im Gebete ein weit geistigerer und reinerer, der gewonnenen höheren Stufe angemessenerer ist: ebensowenig ist es möglich, daß je wieder die sicheren Berechnungen über den Eintritt des Neumondes aufgegebea werden sollten und man wieder seine Zuflucht zu unzuverläßigen Zeugenaussagen nehmen werde. Bleibt man jedoch zu dieser Zeit auch bei der astronomischen Feststellung, so kommt auch zu jener Zeit eine Doppelfeier nicht vor, und es ist um so unbegründeter, dieselbe jetzt zu begehen in Rücksicht auf jene kommende Zeit. Und selbst daS Undenkbare zugegeben, es würden in jenem vorgeblich mcssianisch-jüdischen Staate alle alten Einrichtungen wieder hergestellt, es würde daher auch die Bestimmung des Neumondes wieder von der Erklärung des Gerichts auf Grund von Zeugenaussagen erfolgen, und 1) Jomtob 46. 56.