Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1846)
- Date
- 1846-06-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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191 mal noch die Kunde, daß der Candidat der Theologie und Philosophie, Hr. Fried mann aus Breslau eine Probepredigt halten werve. Nachdem ich diesen geräuschvollen Dienst, die ewige Vorlesung des ganzen Abschnittes “HON, der trotz des gewöhnlichen Synagogen - Spektakels. dennoch ohne vorangegangene Auktion verlesen ward, überstanden, was einem Berliner Reformer in der That sauer wirv, stieg erwähnter Candivat vor die heilige Lade, und begann nach einem kurzen und bündigen Gebete die Predigt über den Text: „Ihr sollt beobachten meine Gebote und sie üben, ich der Herr. Nicht entweihen meinen heiltgen Namen, und ich werde geheiligt unter den Kindern Israels." Dieser Text, ich gestehe es, flößte mir Furcht ein, indem er entweder eine heuchlerische oder eine romantische Predigt auhören zu müssen. mich ahnen ließ; allein der Redner bestätigte auf keine Weise meine trübe Erwartung. Zn höchst populärer Sprache, welche doch der eigentliche Ausdruck einer Predigt, einer Belehrung fürs Volk, ist, und natürlich den in der Uebergangs- Periode begriffenen Juden, den Verehrern unserer rabbinischen Romantiker nicht immer zusagt, indem sie Eraliirtes und Ueberfpanntes lieben, entwickelte derselbe die Nothwendigkeit der praktischen Torah-Gebote, forderte jedoch, daß sie als Mittel geistig erfaßt und gehandhabt würden, denn Hauptsache bleibe immer: ich werde geheiligt im Znnern der Kinder Israel. Da fHerr Friedmann ausser seiner durchgemachten klassischen und philosophischen Studien, ein sehr scharfsinniger Talmudist sein soll, so wäre seine Aquirirung für Schlesien von großer Bedeutung, weil die Wirksamkeit eines philosophisch durchgebildeten scharfsinnigen Talmudisten, hier zu Lande, wo der Talmudgeist unter den unwissenschaftlichen Rabbinern noch spukt, von dem gesegnetsten Erfolge sein dürfte. Jedenfalls aber sind preußische Gemeinden vor Berufung mährischer Rabbiner ernstlich zu warnen. Denn ab« gesehen von den nachtheiligen Einflüssen der bei diesen Herren gewöhnlichen Autodidaktie, sind schon die socialen östreichisch-jüdischen Verhältnisse hinreichend genug, sie weder unsere Gegenwart noch preußische Gemeinde-Verhältnisse, mit ungetrübtem Blicke schauen zu lassen, und darum muß ihx Wirken ein durchaus unersprießliches sein. Unterstützung des jüdischen Cultus in Bayern. (Aus Oberfranken.)— Wie günstig unsere einflußreichsten Ständemitglieder für Abhülfe unserer wohlbegründeten Beschwerden gestimmt find, das haben wir wiederum aus dem Bortrage des Referenten über die gesammten Staatsausgaben» Freiherrn von Lerchenfeld, entnehmen können. Dieser hat feinem eigentlichen Referate über die den Ständen vorgelegten Rechnungen über die gesammten Staatsausgaben der drei verflossenen Jahre eine allgemeine Einleitung vorausgeschickt, in welcher er den Staatshaushalt im Allgemeinen bespricht, und die dringendsten Bedürfnisse, welche in den einzelnen Zweigen desselben sich Herausstellen, klar und eindringlich schildert, damit dieselben bei der nächsten Feststellung des Budgets ihre Berücksichtigung und Befriedigung finden mögen. Zn dem Kapitel des CultuS nun rügt er den Widerfpruch, daß man den Zuven von der einen Seite das Festhalten an alten Borurtheilen und an altem Aberglauben immer zum Borwurf mache, von der andern Seite aber der Staat für den Cultus der so oft armen israelitischen Gemeinden gar nichts beisteuere, während doch nur durch die Anstellung aufgeklärter und gebildeter Religionslehrer, welche dann freilich nicht durch Schlachten und dergl. sich Nebenerwerb suchen können, Aufklärung und Bildung unter den Zsraeliten verbreitet werden könne. Dieser Widerspruch finde seine Erklärung nur in dem Geiste unserer ganzen bisherigen Gesetzgebung bezüglich der Juden, welche in denselben nicht gleichberechtigte Staatsgenoffen, sondern ein schädliches wo möglich zu vertilgende Geschlecht ficht; jedoch hoffe er, der Referent, daß jener Widerspruch in einem bald zu erlassenden menschlicheren Gesetze seine Lösung finden werde. In der That hat der edle Freiherr hier einen Punkt berührt, welcher schon öfters zwar zur Sprache gebracht worden ist, der aber nicht oft und nicht nachdrücklich genug der Beachtung empfohlen werden kann. Die Zsraeliten bilden in Baiern, wenn auch keine öffentliche, doch eine vom Staate anerkannte Privatkirchen- Gefellschaft, und dieser übt das AuffichtSrecht über dieselbe im vollen Umfange des Wortes. Die Regierung stellt die Rabbiner und Lehrer und sogar die Vorsänger in manchen Kreisen an. Wenn auch die Gemeinden das Borschlagsrecht haben, so müssen doch die Vorgeschlagenen nicht nur eine Prüfung bestehen, ehe sie bestätigt werden, sondern sie find auch fortwährend in ihrem dienstlichen Wirken der Regierung verantwortlich. Bei dieser Lage der Dinge wäre es wohl gerecht und billig, daß die Staatsregierung auch zur Unterhaltung des jüdischen Cultus einen Beitrag aus ihren reichen Mitteln gäbe, da ja die Zsraeliten ohnehin alle Lasten des Staates mittragen helfen. Ein Gleiches geschieht in Würtemberg, in Baden, in Sachsen und sogar in den kleinsten deutschen Fürstenthümern, wo immer der Staat die Regulirung und Beaufsichtigung des jüdischen CultuS für fich in Anspruch genommen hat; allein davon ist bei unS bis jetzt wenigstens keine Rede. Und doch wäre in Baiern, wenn irgendwo, eine Unterstützung deS israelitischen Cultus aus Staatsmitteln dringend nothwendig, nochwendig für die Gemeinde sowohl, als für ihre Bediensteten. Die