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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-06-14 · Heft 24 (14.6.1846) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 24 (14.6.1846)
Date
1846-06-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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L88 muffen darüber folgendes bemerken: 1) spricht Rabbi Simon selbst diese seine angebliche Ansicht nicht aus, sondern die spätere babylonische Gcmara legt sie ihm in den Mund, indem sie aus einem Ausspruche desselben auf pilpulische Weise dies herleitet. R. Simon ist nämlich der Meinung, daß man nur eine arme Wittwe nicht pfänden dürfe, wohl aber eine reiche, wogegen R. Zehudah und mit ihm die Majorität keinen solchen ° Unterschied gelten lassen will. Das biblische Gesetz lautet: ruobK ua kinn vb „du sollst nicht pfänden das Kleid der Wittwe" (Deuteron. 24, 17). Die erste Hälfte des Verses, wo von dem Fremdling und der Waise die Rede ist, noch mehr aber der folgende, die Ursache unseres Gesetzes ausdrücklich angebende Vers: „und du sollst eingedenk sein, daß dn ein Sklave gewesen in Aegypten und daß dich der Herr von dort erlöst; darum befehle ich dir, dieses zu thun" — zeugen genugsam dafür, daß hier von einer armen, hülfsbedürftigen Wittwe gesprochen wird, wie es denn überhaupt in dem biblischen Zeitalter, bei dem biblischen Grbgesetze und den damaligen Besitzthümern keine andern als solche Wittwen in der Regel geben konnte. Auch der genannte Gegenstand der Pfändung: IQ spricht für arme Wittwen. Dies Alles mochte nun den Rabbi Simon zu seiner Meinung um so mehr veranlaßt haben, als es sich hier um Geldsachen handelt, in welchen wir den Rabbinismus weniger ängstlich gefunden haben. R. Jehudah und mit ihm die Majorität hat hier aber, auch hier den anderweitigen durchgehenden Grundsätzen des Rabbinismus getreu, auf den offenbaren Sinn und Zweck des Gesetzes nicht geachtet und nur an dem Buchstaben von festgehalten. Die babylonische Gemara meint nun, daß R. Simon überhaupt nach dem Zweck der Gesetze forsche, doch nicht etwa in unserm Sinn nach dem vernünftigen und im biblischen Geiste liegenden, sondern nach rabbinisch verschrobenen, mit den Bibelworten in offenen Widerspruch tretenden Zwekken. So soll hier nach R. Simon der Zweck des Gesetzes sein, damit die arme Wittwe, welcher durch ein anderweüiges Gesetz das Kleid jeden Abend zurückgegeben werden müßte, nicht in Übeln Ruf komme! Also auch nach R. Simon soll nicht der von der Bibel selbst ausgesprochene Zweck der Erinnerung an Aegypten, sondern ein anderer, fingirter gelten! Wir könnten hiernach dm R. Simon selbst für unfern Gewährsmann anführen, wenn überhaupt auf die pilpulischen Spielereien der babylonischen Gemara ein solches Gewicht gelegt werden dürfte. 2) Wird die Halachah nicht nach R Simon , sondern nach der ihm gegenüberstehenden Majorität bestimmt, bei der Charakteristik des Rabbinismus kann aber nicht auf die verworfenen Meinungen Einzelner, sondern nur auf die zur gesetzlichen Autorität gelangte Gesammtproduktion desselben Rücksicht genommen werden. M. Benedikt. Geschichte des Tages. , Reformen in Frankreich.? (Paris, im April.) — Was geht es uns Deutsche auch I an, zu wissen, wer Präsident des Central-Consistoriums geworj den ist? Hr. Anspach, Staats-Prokurator deö Königs, wird i nicht mehr für den Fortschritt sorgen, als Hr. Cremieur. Prae-! sidentes mutantnr, sed nos non mutamur cum Ulis! Doch i nein! was will ich auch dies arme Consistorium anschwärzen? j Es denkt ja wirklich endlich daran, einen Central - Rabbiner zu j wählen, und zwar schon im nächsten Monat. Man hat diesen hochwichtigen Akt bisher so viel wie möglich hinausgeschoben, weil — man unter allen französischen Rabbinern keinen Mann kennt,, der durch Wissen und Bildung dieser obersten Stelle im gallicanifchen Iudenthum gewachsen wäre. Allein die Würfel sind geworfen und die Reklamationen und Beweise der Archives Israelites für den weitern Aufschub verhallen an dem endlichen Entschlüsse des Consistoriums. Dieses ist sanguinischer in seinen Hoffnungen, einen progresfistischen Oberrabbiner zu finden, als der aufrichtige Redacteur der Archive«. Es verläßt sich dabei auf ein von ihm entworfenes liberales Programm, das die Candidaten vor der Wahl anzunehmen sich verstehen sollen. Es ist dies eine französische Übersetzung des Geistes der deutschen Rabbiner-Versammlung, nur daß, wie im Wort, so auch im Geist, sich nicht Alles bei einer Uebertragung wiedergeben läßt. Auch Hrn. Stein's Reformen in Frankfurt haben ihren Einfluß dabei ausgeübt, denn ich weiß aus sicherster Quelle, daß schon vor mehreren Monaten ein Gesuch des Central- Consistoriums an den Frankfurter Rabbiner, ihm doch alle seine Verbesserungen mittheilen zu wollen, abgegangen ist. Ich theile Ihnen hier

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