Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1846)
- Date
- 1846-06-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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187 noch in jenem Leben bestraft würde. Das Jammerthal der Erde konnte dem Rabbinismus nicht genug Martern für die armen Sünder an die Hand geben, und er mußte sie in den Feuerpfuhl der Hölle senden. Es tritt hier noch die große Verschiedenheit hervor, daß während die Bibel das Gesetz mehr für das Volk und den Staat im Großen und Ganzen geben läßt, der Rabbimsmus dieses Gesetz immer mehr individualisirt und den großen Gott den kleinlichen Handlungm der Einzelnen zürnend oder befriedigt folgen läßt. Bringen wir uns nun die Bedingungen wieder vor Augen, welche wir von vorn herein an jede wahrhafte Entwickelung knüpften, so werden wir keinen Augenblick darüber in Zweifel sein können, daß weder das biblische Judenthum, noch auch das biblische Gesetz in dem Rabbinismus eine wahrhafte Fortentwickelung gefunden. Der lebendige Geist der Bibel weht nicht mehr in dem Rabbinismus, er wurde in der verknöcherten Buchstabenhülle eingeschlossen, und an dieser Hülle setzte sich der Rabbinismus fest und webte sein Wesen fort. Das biblische Judcnthum hat sich nicht zu neuer Gestaltung im Rabbinismus erschlossen, dieser hat jenes nicht mit neuem Geiste befruchtet und zu weiterer Zeugung befähigt, sie blieben beide von einander geschieden, und wo sie zusammenhingen, war es nur äußerlich. Der Rabbinismus selbst spricht es auf das Nachdrücklichste aus, daß er das biblische Judentbum nicht erweitert und nicht umgestaltet habe, indem die auf seiner eigenen Hermeneutik beruhenden Bestimmungen theils schon dem Mose auf dem Berge Sinai von Gott offenbart und in der Schrift selbst, freilich nur für die Schriftgelehrten und Handhaber des Gesetzes, unzweifelhaft angedeutet worden, also als zum biblischen Judenthum von Anfang an gehörig zu betrachten seien, wenn auch bei vielen die Verhältnisse erst später eingetreten, auf welche sie Anwendung gefunden; theils aber nur an das Bibelworr angelehnt worden, und als solche von dem eigenthümlichen biblischen Zudenthum streng geschieden werden müssen. Die ohne solche Hermeneutik selbständig getroffenm Bestimmungen treten von vorn herein als „rabbinische" gesondert auf, und meist blos als Umzäunungen des biblischen Judenthums. Der Rabbinlsmus hat nie etwas, was in der Bibel ausdrücklich als erlaubt zu lesen ist, verboten, (s. Ture Sahab ad Orach Chajim), er hat aber um das in der Bibel Verbotene oder als verboten Hineingedeutete einm Zaun nach dem andern aufgeführt, fast bis dahin, wo die Grenze des in der Bibel ausdrücklich Erlaubten sich findet. Nur in den Angelegenheiten des Mein und Dein und in der Jurisprudenz überhaupt bewegte sich der Rabbinismus etwas freier, auf den anmaßlichen Grundsatz gestützt: ->ps."l i'3 ipan; doch ist auch hier ein sicheres Beispiel der Abweichung von biblischen Bestimmungen vorhanden, und das bekannte Hilel'sche Prosbol (boine) wird auf mannigfache Weise gerechtfertigt. (S. Gittin Fol. 36 a — b.) Ueberbaupt galt auch schon dem Rabbinismus der juridische Theil des Gesetzes nicht für religiöses Judenthum, wenn auch freilich für göttliche- Recht; hier wurde der biblische Standpunkt beibehalten, von welchem aus das Gesetz nur zum Wohl Israels gegeben und daher großentheils von den veränderlichen Verhältnissen dieses Volkes abhängig erscheint. Dagegen war ihm das Ceremonialgesetz das eigentliche Judenthum, welches nicht in veränderlichen Verhältnissen, sondern in dem göttlichen Worte seine einzige Begründung habe, welches aber als solches ewige Gültigkeit haben müsse. Für den beschränkten Raum dieses Blattes wird nun das Bisherige genügend sein, um die Eingangs gestellte Frage als erledigt zu betrachten. In dem zweiten Theile dieser Abhandlung wollen wir über die Entwickelungsfähigkeit des biblischen Gesetze- und deS biblischen Judenthums überhaupt, über den Jdeenkreis, innerhalb dessen allein diese Entwickelung eine organische und wahrhaft lebendige sein könne, und endlich darüber, inwiefern die neurabbinischen Formen in diesem Kreise sich befinden oder nicht, unsre Ansichten darlegen. Schlußbemerkung. Wir müssen diesem ersten Theile noch eine Bemerkung anfügen, die wir, um uns nicht zu unterbrechen, von der gehörigen Stelle auf den Schluß verschoben. Es heißt nämlich an einigen Stellen der babylonischen Gemara: ’*opn »oya t£hn pyoff (Sanhedrin 21 a, Sotah 8 a, Kidduschin [88 b, Baba Mezia 115 a) Rabbi Simon forsche nach der Ursache der Gesetze und gebe ihr auch in der Halachah Geltung. Dies könnte nun als der von uns aufgestellten Grundanschauung des Rabbimsmus widersprechend erscheinen, und wir