Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1846)
- Date
- 1846-06-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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ISS lichcu Landleuten gebührenden Schutz gegen Uebcrvortheilungen in Darlehens- und im Kreise der Landbevölkerung gewöhnlich vor. kommenden Rechtsgeschäfte geno.nmen werde. Diese Aodification wurde von sehr vielen Abgeordneten aufs Kräftigste bekämpft, namentlich vom Dekan Bauer und Abgeordneten Sattler, aber vergebens, sie wurde von der Mehrheit angenommen. Hierdurch ist nun freilich unser Schicksal wieder in die Hände der Negierung gelegt, aber auch diese wird bei Bearbe.tung eines neuen Gesetzes einen andern Standpunkt einnebmen, als denn Vollzug eines veralteten , wo dessen Bestehen doch noch immer einen Schein von Recht für sich hat. Mit diesen Modisicaiioncn wurden die Zhncn bereits mitgethcilten Anträge des Refercnren von der Kammer zum Beschlüsse erhoben. Wenn wir nun auch damit auf weitere drei Jahre vertröstet sind und für den Augenblick die alte Stellung noch bleibt, ist es doch sicherlich besser, als wenn gar nicht» geschchen wäre. Ueberdieß dürfen die Reden, welche bei dieser Gelegenheit gehalten wurden, an sich schon als ein Gewinn angesehen werden, und Sie würden sich freuen, dieselben vollständig zu lesen. Ich will Ihnen jedoch für heute nur die Erklärung des Ministerialrathes Zenetti noch mittheilen. Das allgemeine Wohlwollen sagte derselbe, welches sich in dieser hohen Kammer für die isr. Glaubensgenossen kund gegeben hat, theilt auch die Regierung mit Ihnen, und insofern es damit darauf abgesehen ist, bezüglich der civilgesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen über die Verhältnisse der ist. Glaubensgenossen eine umfassende Revision herbeizuführen, wie solche dem Standtpunkte der Civilisation, der Humanität und dem wohlverstandenen Interesse des Landes angemessen ist, habe rch meines Ortes hingegen nichts zu erinnern; das Ministerium ist ohnehin mit diesem Gegenstände beschäftigt, und des. fallfige heute vorgebrachte Bemerkungen werden ohne Zweifel Berücksichtigung finden, so wie auch die aus mehreren Städten des Reichs von den Israeliten an das Ministerium der Justiz gelangten Eingaben um Milderung der Civilgesetzgebung schon. an die Gesetzgebungscommission gelangt sind, wo ihnen die wohlwollendste, dem allgemeinen Geiste der Gesetzgebung entsprechende Rücksicht zu Theil werden wird." Eine gewiß sehr erfreute Zusicherung. Dagegen ist es nicht wenig befremdend aus dem Munde des Mimsterialrathes zu hören, der §. 12 (Verminderung der Juden) bestehe faktisch nicht mehr, während thatsächllch Kaufleute, die regelmäßig dazu sich geblldet, sogar Rel-gionslehrer, mit ihren Gesuchen um Ansässigmachung abschläglich beschieden werden, wenn ihnen ein Matr.kcl fehlt. Wie man übrigens hörr, beabsichtigt die Staatsregierung auch über die kirchlichen Verhältnisse neue Bestimmungen zu erlassen. Ich werve nächstens Ihnen bestimmtere Mittheilungen machen können. Abschaffung des zweiten Festtages. Teplitz, im Mai. — Der hiesige Gemeinde-Vorstand hat folgendes Schreiben an mehrere deutsche Rabbinen erlassen: „Auf die bedeutungsvolle Mahnung der Zeit achtend, hak unser würdige Kreisrabbine Herr David Pick am ersten Tage des verflossenen Pesach-Festes in einer Predigt nachgewicsen, wie drin» gend es sowohl im Interesse der Religion als im Interesse der Zeit erscheint, daß der Rabbiner manche der religiösen Erschwerungen, die erst eine spätere Zeit eingcführt, und eie jetzt bei unS jede Bedeutung verloren, so daß sie auf das Leben nur hemmend und störend einwirken, ohne der Religion in irgend einer Beziehung förderlich zu seim daß er, der Rabbiner^ solche Erschwerungen für unsere Zeit als nicht mehr bindend und erloschen erkläre. — In Folge dcffen hat er NOS bw die Feier des zweiten nichtbiblischen Festtages zum Gegenstände seiner Besprechung gemacht, und nachdem er in klarer Erörterung auseinanvergesetzt, wie diese zweitägige Feier sich zu jener Zeit bei uns, (den außerhalb Palästina wohnenden Juden) eingeführt, und daß sie jetzt aller Begründung so ganz entbehrt, geschlossen mit den Worten: „Rach dieser Auseinandersetzung erkläre ich hier, myi daß ich Euch als Euer m hiermit erlaube, den zweiten Festtag in allen Rücksichten jedem andern Werktage gleich zu halten. Ihr könnt an demselben Eurem Geschäfte, Eurem Gewerbe, Eurer Betriebsamkeit nachgehen, und an ihm alles das verrichten und zu Stande bringen, was ihr als rechtliche und redliche Menschen an jedem anderen Werktag verrichtet und vollbringet, mit Ausnahme des zweiten Tages von Pesach uno Snkkoth der den übrigen Tagen des “lyion gleich zu halten ist." Unsere Gemeinde war von jeher bemüht, den religiösen Bedürfniffen unserer Zeit die gebührende Aufmerksamkeit zuzuwenden, und alle jene Elemente, die als Errungenschaft des religiösen Fortschrittes sich herausgestellt, in sich aufzunehmen. Hiervon gibt unser Gottesdienst den sprechendsten Beweis. Und so wollen wir auch jetzt, das achtungswerthe - Streben unseres Herrn Krcisrabbiners gehörig würdigend,. die. Feier des zweiten nichtbiblischen Festtages bei uns abschaffen. Da es aber wie überall auch in unserer Gemeinde Mehrere geben dürfte, die sich hiebei nicht ganz beruhigen, und besonders hervorheben könnten, daß solch eine Maßregel, wenn sie zur Ausführung gebracht, werden soll, die Zustimmung mehrerer anerkannten und in hohem Ansehen stehenden Rabbiner haben müßte, so glaubt'der Vorstand, gestützt auf die Ueberzeugung, daß Sie-gkvrß jedebessere und zeitgemäße Streben, auf das Kräftigst^ unterstützen, das ergebenste Ansuchen stellen zu dürfen: