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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-06-07 · Heft 23 (7.6.1846) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 23 (7.6.1846)
Date
1846-06-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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190 Die Kibel sucht vielmehr die Trefflichkeit ihrer Gesetze zum Bewußtsein zu bringen, und scheint oft nicht Worte genug finden zll können, um die Vernunftgemäßheir derselben darzutbnn (ol das Verbot des Blntgenuffes u. a. m ) Wenn nun freilich viele Gesetze für uns mit schwer durchdringlichem Dunkel verhüllt sind, so war dies doch keineswegs die Absicht der Schrift, sondern muß einzig und allein der großen Entfernung in Zelt und Raum, der Ungeheuern Umwälzung in Denk-, Rede- und Handlungsweise von jetzt und damals zugeschrieben werden. Zm Ganzen können wir die sichere Ucberzcugung ans der Bibel entncbmrn, daß ihr Gesetz, insofern cs sich nicht auf die ausschließliche Verehrung Jehova's bezieht, wovon in dem zweiten Tbeile dieser Abhandlung ausführlich die Rede sein wird — in den gegebenen Verbältnissen seine Ursachen gefunden und es daher selber dem Wechsel unterworfen sei, insoweit diese Verhältnisse es sind. Dieser Grundidee des biblischen Judenthums tritt aber eine entgegengesetzte Grundanschauung des Rabbinismus gegenüber. Nach dieser Anschauung sind die biblischen Gesetze: „nrra", Machtgebote Jehova's, welche er seinem Volke Israel gegeben, um dessen Gohorsam gegen ihn zu prüfen und zu belohnen. Zm Traktat Megilla der Mischnah heißt es: uss fp by lown im» ppntra ♦ 70m W’JP „wer da sagt: bis auf das Vogelnest reicht dein Erbarmen . .. den macht man schweigen: Hierzu sagt R. Jos. B. Abi» im jerusalemischen Talmud, man dürfe dies deßhalb nicht sagen, weil man dadurch die Gebote des Herrn aus einem Erbarmen herleite. Es thun daher, fährt der jerusalemische Talmud weiter fort, jene Paraphrasten nicht gut, welche sagen: „Mein Volk, Kinder Israels! so wie ich (Gott) mich ün Himmel erbarme, so erbarmet ihr euch auch ans Erden: ein Kind oder Schaf sollt ihr nicht sammt dem Jungen an einem Tage schlachten!" pp D’orn n^pn^ty.- rrnv n puny Sam.: Denn sie schreiben die Machtgebote des Heiligen seinem Erbarmen zu, sie setzen as, die Stelle des blinden Gehorsams ein menschliches oder Vernunftmotiv. Noch bestimmter wird dies im babylonischen Talmud Fol. 25 s ausgesprochen: (*nvvn »Vn D’am n"a"pn bw rnno rntnyw asa *) Hierzu Raschi: .imj? uruxtsr ymrfc wby bwnb r*ntstb »um Ups sein Joch aufzulegcn und kund zu machen, daß wisseine Knechte seien und die Beobachter seiner Befehle." Hierher gehört auch die bekannte Mischnah des R. Chananja B. Akaschja (Trakt. Makoth 23 b), nach welcher der Herr dem Volke Israel so viele Verordnungen (von denen ein Theil überflüssig wäre, weil er sich von selbst verstünde) enbeilt, um es um so reicher zu belohne»; ferner die ebenfalls bekannte Stelle des MaimonideS (Hilchotb Melachim Abschn. 8) nach welcher die Beobachtung der Gesetze keinen Werth hat, wenn sie aus der Erkenntniß ihrer Trefflichkeit und nicht aus dem Glauben und die göttliche Offenbarung derselben und dem durch solche Offenbarung bedingten Gehorsam entspringet. (Vrgl. noch den Commentar*) zu Sanbedrin Fol. 90 a). Es wird daher empfohlen, das Verlangen nach dem göttlich Verbotenen in sich zu erregen, um durch Bezwingung dieses Verlangens die Höhersetzung des Gehorsams gegen Gott, als die Reizungen und Triebe der Natur zu manitestiren (vgl. Maimonid. Schemone Perakim Abschn. 6.) Diese der biblischen Grundidee entgegengesetzte rabbinische Anschauung gehört aber nicht etwa der doktrinären Theologie einzelner Rabbinen oder Schule» an, sondern durchdringt und bedingt die ganze Thätigfeit des Rabbinismus. Wir wollen hier einige Beweise aus dem zweitheiligen Bereiche der Gebote und Verbote beibringen, welche das Ausgesprochene genugsam erhärten und die sachverständigen Leser zur selbsteigenen weiteren Auffindung der etwa noch gewünschten Beweise hinleiten werden. Leviticus 23, 42. 43. heißt es: „In Hütten sollt ihr wohnen sieben Tage...; damit es eure kommende Geschlechter wissen, daß ich in Hütten gesetzt habe die Kinder Israels, als ich sie herausgefükrt habe aus dem Lande Aegypten, ich Jebova, euer Gott." In diesem Gesetze ist nun zugleich der einzige Zweck desselben klar ausgesprochen: die ftätige Wiederkehr der großen Rationalerinnerung in das Volksbewußtsein an die Befreiung der Väter aus dem ägyptischen Sklavenjochs. Die Hütten selbst aber haben an sich keinen Werth und überhaupt keine andere Bedeutung, daß unter Andern: auch sie zufällig ein geeignetes Mittel abgaben. *) Unter meinen Manuscripten habe ich auch eine Abhandlung, welche die Beweise dafür liefert, daß der Eommentarzum Abschnitt Chelek nicht von Raschi herrnhre. Bri sich darbietrnder Gelegenheit werde ich nicht anstehen, sie zn veröffentlichen

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