Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 22 (31.5.1846)
- Date
- 1846-05-31
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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99 Wir führen hier bloß dev Schluß seiaeS Gutachtens an: „Hebet« Haupt ist bei der großen Abweichung der gegenwärtigen VorstrK lungen von denen, welche so manche Sitten und Gebräuche im Iudenthume erzeugt haben, durchaus nothwendig, daß solche Sitten, welche statt den Glauben zu befestigen, ihn nur den Verständigen widerwärtig und lächerlich machen, abgeschafft werden — unv ein derartiges Wirken, wenn es mit Sanftmuth und mit wahr« Haft religiösem Sinne geübt wird, verdient die vollste Anerkennung." Rr. 6) Salomon in Hamburg spricht sich in demselben Sinne aus. Ad 3 bemerkt er: „Nach der Lehre der Talmudisten soll man nur keine Beracha, in welcher der Name Gottes vorkommt, entblößten Hauptes aussprechen; sonst aber bei allen übrigen Handlungen im Leben darf der Israelit, so gut wie der Christ, der europäischen Sitte folgend, bei öffentlichen Berathungen mit entblößtem Haupte fitzen, ohne auch nur im Geringsten etwas Irreligiöses zu begehen. Es ist sogar aus dem Talmud selbst sowie aus dem recipirten Gesetzbuche (ri'x erwiesen, daß in altern Zeiten man die Synagoge mit entblößtem Haupte besucht bat." Hiefür hätten wir die näheren Nachrichten zu erhalten gewünscht; sollte etwa der vom *"d (n"N, 8. §.2) eitirte 7t£nnD gemeint sein? Aus diesem geht zwar hervor, daß man in älteren Zeiten kein Bedenken trug, selbst das mit entblößtem Haupte zu verrichten, von dem Besuchen der Shnagoge jedoch ist dort keine Rede. Nr. 7) Hold he im motivirt seine Zustimmung zu den beabsichtigten Reformen mit denselben Gründen, die schon in den früher« Gutachten dagewesen, bloß ad 4 bemerkt er, daß von den altern Nabbinen nach ihren anderweitig gesetzlichen Vorschriften über die dem Gottesdienst schuldige Ehrfurcht, und nach dem großen Gewicht, das sie den Anstandsrücksichten in Collision mit religiösen Ceremonien beilegten, mit großer Zuversicht anzunehmen sei, daß sie selbst, wenn sie in Europa lebten, eine selche Anstandswidrigkeit , wie das Entbehren lederner Schuhe beim öffentlichen Gottesdienst nach unfern Begriffen ist, nicht nur nicht geboten, sondern stark verpönt hätten. Nr. 8) Nabbinats-Affessor Slreinka zu Arav spricht sich in einem etwas schwülstigen, mit vielen Citaten angefüllten Gutachten so ziemlich im Geiste und auch in der Manier des seligen Chorin aus, den sich die ungarischen Rabbiner überhaupt und auch viele deutsche zum Muster nehmen dürften. Ad 4 sucht er aus Maimuni (H^n 'n 5, 5.) zu erweisen, daß von theoretischer Seite selbst die solennen Celebrationen in unfern Zeiten mit entblößtem Haupte einzuführen wären. Dort heißt es nämlich: -^2 *hd;;8 D‘pon pn bk nto D^ro '*o* Dpnin. Da nun nbuo psn mit nto D^n unter dem gemeinsamen Artikel: D»»ntenppn vorkommt, so stehen sie auch für jeden der urbü riDlD sein kann, in gleichem Verhältnisse. Der Beweis ist ganz richtig, vnd wäre der Rabbinismus nicht so ganz starr und regungslos geworden, so würde diese Stelle des D2"d~i allein hinreichen, um die Entblößung des Hauptes beim Gottesdienste einzuführen. Nr. 9) Stein begutachtet ausführlich und mit treffenden Ci. taten sämmtliche in Frage stehende Aenderungen und Verbesserungen des Cultus. Aufgefallen ist uns der elegische Ton, in welchem dieses Gutachten abgefaßt ist; wie es scheint, war der Verfasser bei der Niederschreibung desselben von Wehmuth über die Spaltungen und die Zerrissenheit seiner Gemeinde ergriffen. So äußert er sich ad 4: Heil jeder israelitischen Gemeinde, in welcher der hohe Versöhnungstag noch von allen Angehörigen einträchtig gefeiert wird mit innerer Weihe, in gemeinsamer Heiligung"^ da sollte man in unfern Tagen nicht darauf achten, auf welchen Sohlen der Glaubensbruder stehe, oder in welchem Kleide er zum Gotteshause komme, man sollte sich freuen, daß er nur komme, daß er im Gotteshause stehe. Aber unsere Brüder von der alten Partei wollten dies leider nicht einseben, und so erweitern sie den Riß auch in Gemeinden, wo er durch zeitiges Einlenken noch zu heilen wäre. O beobachteten sie doch den Spruch unserer Weisen, die da sagten: „Laß zuweilen dem Israeliten freien Lauf; besser sie sind Uebertreter aus Versehen, als Ueberlreter aus Vorsatz." CpPiD VIT TW 2D1D Mll). Nr. 10) Hirsch in Luxemburg spricht sich sehr kräftig für den Fortschritt aus, und eifert insbesondere gegen die Ueberladung unseres Gottesdienstes mit allzuvielen Gebeten, wodurch die Andacht nothwendig ertödtet wird, und das Gotteshaus einem Wettrennen gleich geworden ist, in welchem gewisse Ruhepunkte, wo Einer auf den Andern wartet — und dann gehts in schneller Eile vorwärts, wer zunächst den ersten Ruhepunkt erreicht. Nr. 11) Pillitz, Rabbiner zu Szegedin. Von diesem Gutachten läßt sich weiter nichts sagen, als daß es das längste unter den bisher angezeigten ist, ungeachtet die Herausgeber eine ganze Betrachtung weggelaffen haben. Der Vers, bemüht sich, recht gelehrt zu erscheinen und häuft Citate auf Citate, die nicht immer an ihrem Orte find. Er will auch liberal sein, nimmt aber im nächsten Augenblicke wieder zurück, was er einen Augenblick vorher gestattet hat. So bemerkt er ad 4: „Hingegen haben wir in Be« zug auf die, die lederne Fußbekleidung betreffende Frage, den Talmud mit dem ganzen Heer der Poßkim gegen uns, und ich fühle mich durchaus nicht berufen, irgend eine talmudische Verordnung eigenmächtig aufzuheben. Uebrigens ist im Alterthum das Sr-