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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-05-31 · Heft 22 (31.5.1846) · page 9

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 22 (31.5.1846)
Date
1846-05-31
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Literatur-Matt zum Israeliten des 19. Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsätze, Recenfionen, literarische Aphorismen rc. rc. für die gesammte höhere Wissenschaft deS Judenthums, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdheim, S. Hirsch, Jost, Rießer, Herzfeld, Wechsler, Maier, Rebenstein, Stern, Dukes, Adler und vieler anderer Gelehrten redigirt und herausgegeben von Vr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Nr. LS. Sonntag den 31. Mai 1846. I. Jahrgang. Zulässigkeit und Dringlichkeit der Synagogen-Reformen, begutachtet von vorzüglichen in. und auslänoischen Rabbinen. Wien 1845. Gedr. bei Franz Edlen v. Schmiv u. I. I. Busch. (Schluß.) Die Gutachtengeber ertheilen nun ihre Antworten, theils ganz einfach, ohne weitere Motivirung, theils lassen sie sich in bald längere, bald kürzere Erörterungen ein. Wir können wegen der Kürze des unserer Anzeige gestatteten Raumes nur bei den wichtigeren Gutachten verweilen und auch von diesen nur einzelne Bemerkungen herausheben, welche uns entweder besonders interessant, oder einer Berichtigung bedürftig erscheinen; können jedoch nicht umhin, das ganze Merkchen besonders Laien angelegentlich zu empfehlen, welche daraus mancherlei Belehrungen schöpfen können, so^ wie wir überzeugt find, daß dasselbe in dem Kreise, für welchen es zunächst ins Dasein gerufen worden, höchst anregend und wohlthätig wirken werde. Nr. 1) Kirchenrath Maier spricht fich, wie nicht anders zu erwarten, über sämmtliche 5 Punkte sehr freimüthig und sreifinnig aus. Ad 4 wird bemerkt, daß bei unserer jetzigen Fußbekleidung, die nicht wie im Oriente bloß aus Sandalen, sondern aus Strümpfen und Schuhen besteht, so daß mit dem Ausziehen der Letzteren der Fuß noch immer bekleidet ist, selbst vom talmudischen Standpunkte aus der fragliche Gebrauch alle Bedeutung verloren habe, so wie das Weglassen des Sterbekittels dringend Noth thue, wenn bei dem öffentlichen Gottesdienst des heiligsten Tages Anstand und Würde herrschen soll. Nr. 2) Mannheimer äußert im Eingänge, daß die hier zur Sprache gebrachten Abänderungen von dem herkömmlichen Gebrauch den eigentlichen Boden des Gesetzes gar nicht berühren, und in Rückficht ihrer Zuläsfigkeit und Nützlichkeit bereits durch die Praxis entschieden find. Nach dem Standpunkte, welchen M. in neuester Zeit eingenommen, möchte der erste Theil dieser Behauptung nicht ganz richtig sein, indem das Ausziehen der Schuhe am D's allerdings eine talmudisch gesetzliche Vorschrift ist. As 3 w'.rd eine Stelle aus dem Midrasch in Bereschit Par. 15 g. E. an. geführt, wo es heißt: „Der Mann geht mit entblößtem Haupte, die Frau aber mit bedecktem Haupte" nttTD axn» L"X nDlDD ntwro nacn» nt£\x). Nr. 3) Philippson beantwortet die 5 Fragen ganz kurz und ohne sich auf weitere Erörterungen einzulaffen im Sinne des Fortschritts. Nr. 4) Abraham Cohn zu Lemberg verbreitet fich mit gewohnter Freimüthigkeit und Gemüthlichkeit zuerst über die Verbesserung der Liturgie im Allgemeinen, dann über die in Rede stehenden Reformen insbesondere, indem er als die nöthigsten und wesentlichen Ausgangspunkte einer gedeihlichen Reform voranstellt: 1) die Errichtung guter Schulen; 2) Steuerung der seitherigen Verwilderung des Gottesdienstes, und dann den Vorstehern zu Papa als das Nöthigste zu einem erbaulichen Gottesdienst die Anstellung eines Predigers ans Herz legt, der in verständlicher und eindringlicher Sprache das Wort Gottes verkünde, die Bemerkung beifügen, daß auch in Lemberg, so oft gepredigt und mit Chor gebetet wird, die sonst ziemlich leere Synagoge vornämlich von streng orthodoxen polnischen Juden gefüllt ist. Das Verbot der Beschuhung an 2"' war ursprünglich völliges Barfußgehen, da es aus einer Zeit herrührt, wo dies gewöhn, lich war unv man keineswegs etwas Unschickliches darin erblickte, und ist erst später durch das Tragen anderer Stoffe als Leder umgangen worden. Nach unfern Gewohnheiten liegt in rem Entbehren lederner Schuhe weder eine Kasteiung noch Demüthigung. Nr. 5) Geiger beantwortet die aufgegebenen Fragen kurz und bündig, ohne gelehrten Apparat, in dem gewohnten Geiste.

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