Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1846)
- Date
- 1846-05-24
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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95 bedingt ist, kann keine innerliche, persönliche, sittlich-religiöse sein; das ist wiederum bestimmt und klar; und da wir es in der Gegenwart nur mit der letztbezeichneten Heiligkeit zu thun haben, so kann auch nur diese für uns maßgebend sein. Am auffallendsten finden wir die Ansicht des Vers, über die Ehe mit einem Mamser. „Desgleichen," sagt er S. 12, 13, „nicht mit dem Mamser, damit das reine Blut niFt durch solche Vermischung mit einem solchen Kinde der Sünde verunreinigt werde, auch wohl weil anzunehmen sei, daß in den meisten Fällen die Sünde der Eltern und der unauslöschliche Schandfleck, welcher ihm selbst nun einmal anhangt, auf die Sitten des Mamser derart einwirken würden, daß auch die Ehe mit ihm fittenverderbend zu werden drohe." Dies zeigt uns mehr als alles Andere, daß der Standpunkt unseres chrenwerthen Berf. noch immer ein schwankender sei, daß er die Differenz zwischen der heutigen Bildung und der des Alterthums nicht in ihrer ganzen Schärfe aufgefaßt und den sittlich-religiösen Baden der Gegenwart, auf. welchen an die Werthschätzung des Menschen, mit dem eiu fittli-- ches Vcrhältniß eingegangcn werden soll, kein anderer Maßstab, als der der persönlichen Würdigkeit, nicht aber der der Beschaffenheit seines Blutes und seiner leiblichen Abstammung gelegt werden darf, nicht genügend durchforscht habe. Es thut uns leid, dies von so einem achtbaren und rüstigen Forscher behaupten zu/ müssen, allein die Wahrheit muß uns über Alles gehen. In un. sern Vorschlägen sagten wir in Betreff solcher Ehen (tz. 27): „Ein Eheverbot mit solchen Personen in der Gegenwart würde, da von israelitischer Volksheiligkeit im biblischen Sinne des Wortes nicht die Rede sein kann, nux in einem geringern Grade ihrer persönlichen und sittlichen Menschenwürde seine Rechtfertigung su-* chen müssen, eine Voraussetzung, welche, da ihre außereheliche Abkunft unverschuldet ist und ihrer sittlichen Persönlichkeit keinen Abbruch thun kann, durchaus nicht vorhanden ist." Unser Verf. behauptet dagegen, daß das reine Blut durch Vermischung mit einem solchen Kinde der Sünde nicht verunreinigt werden dürfe, und geht hierin so weit, daß nach ihm ein eheliches Bündniß mit einem solchen Kinde gar nicht haften könne, daß jede eheliche Verbindung mit ihm eine fortgesetzte unmoralische Unzucht sei. Wir wollen ihm die Aeußerung eines Mannes in dieser Beziehung entgegenhalten, die mehr als alles Andere uns geeignet scheint, unfern Verf. zu überzeugen, wie über diesen Punkt in andern Kreisen mit hohem, sittlich-religiösem Ernst geurtheilt wird. Im Christenthum ist die übernatürliche Geburt Jesu aus dem heiligen Geist bekanntlich von höchster Wichtigkeit, weil mit ihr nicht blos die Gottheit Jesu in innigster Verbindung steht, sondern auch deßhalb, weil Maria die Verlobte Ioseph's war und Jesus, wenn nicht aus dem heiligen Geiste, im Ehebruch gezeugt worden sein müßte. Der Pfarrer Wislicenus hatte in einer Versammlung der protestantischen Freunde in Köthen die übernatüiliche Geburt Jesu geleugnet und ist deßhalb von allen Seiten der orthodoxen Kirche der argen Schmähung und Verfolgung der Majestät und der Herrlichkeit Jesu angeklagt worden. „Mit welchem Schandnamen", ries man ihm zu, „nennt man denn mit Recht die Vereinigung von Mann und Weib, aus welcher Sie den Herrn entstehen lassen? Halten Sie es für etwas Geringes, den Anfänger der wunder, barsten Erneuerung des Menschengeschlechtes aus einer unzüchtigen That entstehen zu lassen rc.?" Wislicenus vertheivigt sich gegen diese Angriffe in seiner Schrift: ob Schrift? ob Geist? und fährt S. 46 in folgender Weise fort: „Abgesehen hiervon rc. so will ich mich doch nicht stellen, als wenn ich ohne Weiteres in die obige Art sittlichen Urtheils einstimmte. Wenn ich auch von meinem ersten Jünglingsalter an über Viele meinesgleichen in meinem Ge. schlechte für Gesetz und Zucht in diesen Dingen geeifert und hart darin gerichtet habe, so muß ich doch jetzt als Mann um der Wahrheit unv Gerechtigkeit willen dagegen protestiren, daß man die angedeutete Vereinigung von Mann unv Weib ohne Weiteres mit jenem „Schandnamen" belege. Mit diesem „Schandnamen" nennt man „mit Recht" nur die liebeleere und vagiri.de, herum, schweifende .Wollust, nicht aber die in augenblicklicher Schwachheit das Gesetz und die Ordnung vergessende treue Liebe. Diese Schwachheit fällt dem Tadel anheim, aber sie mit solchen Schandnamen zu belegen» ist beschränkt, lieblos, äußerlich, pharisäisch, pfäffisch. Ich habe das nicht einmal gethan,' als ich noch der eifernde Jüngling war, während ich viel eher Eheleute mit diesem Schandnamen belege, wenn sie nur dem Fleische nach vereinigt, im Herzen und im sonstigen Leben aber ferner von einander sind, als zwei feindliche Heere. Noch weit weniger aber ist mir der Name eines Menschen mit Schmutz befleckt, der aus einer solchen Vereinigung hervorgegangen ist. Ich werde ihn um deßwillen nicht um das kleinste geringer achten, sondern immer nur nach dem ftagen, was er selber ist." Wir fiigen noch hinzu, daß ein Mensch, wenn auch aus Ehebruch oder Blutschande gezeugt, doch immer Mensch bleibe und darum an sittlichem Werth und persönlichem Verdienst, wenn er solche besitzt, nicht verliere, und deßhalb gewiß nicht in Gottes Augen geringer geachtet sei, da Gott gerecht ist und ihn wegen seiner unverschuldeten sündlichen Abkunft nicht strafen und verstoßen kann, eS müßte denn sein, daß Gott wirklich die Sünden des Vaters an dem unschuldigen Kinde räche. Wir Menschen dürfen daher nicht strenger richten und den Unschuldigen um der Schuldigen willen verachten. Ich sehe daher nicht ein, warum mit einem solchen Kinde der Sünde, wenn es selber die Sünde