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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-05-24 · Heft 21 (24.5.1846) · page 9

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 21 (24.5.1846)
Date
1846-05-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Literatur-Blatt MM Israeliten des U Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen» Aufsätze, Recenfionen, literarische Aphorismen rc. rc. für die gesammte höhere Wissenschaft des Iudenthums, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdhcim, S. Hirsch, Jost, Rießer, Herzselv, Wechsler, Maier, Rebeustein, Stern, Du?es, Adler und vieler anderer Gelehrten redigirt und Herausgaben von vr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Nr. LI Sonntag den L4 Ma! L8-LG. I Jahrgang. Vorschläge zu einer Reform der jüdischen Ehegesetze, von Pr. Kerzseld. Brannschweig, G. C. E. Meper «eu. 1846. IV. 47. Erster Artikel. (Schluß.) Da wir von unserem Standpunkte aus das Erloschensein des - ' Priesterthnmes und dessen symbolischer Heiligkeit als eine unleug« bare Thaisache der Geschichte halten und ohne solche Voraussetzung jede Reform in dieser Beziehung für eine unberechtigte haltenmüssen, so können wir diejenigen Vorschläge des Vers, in den^ §§> 3 — 8, die für den Fall, daß jene Thatsache keine Anerkennung fände, berechnet sind, füglich übergehen, und wollen, da der Vers, in dem §. 9 über verbotene Grade nichts Wesentliches vUbringt, uns zu dem hinwenden, was im 3. Abschnitt überMamstz ‘ gesagt wirv. Nachdem der Vers, im §. 10 eine eigene Hypothese über den Begriff Mamser aufgestellt, ist er in §.11 bemühet, dem in unfern Vorschlägen §. 27 über die Statthaftigkeit solcher Ehe Gesagten zu widersprechen. Wir gingen nämlich von der Ansicht aus, daß das Eheverbot mit dem Mamser in dessen mangelhafter Volksheiligkeit, mit der sich das reine und heilige israelitische Blut nicht vermischen darf, seinen Grund habe, welcher heute, da eine solche Volksheiligkcit nicht eristirt und der Mensch nur nach seinem persönlichen sittlichen Werth, nicht aber nach seiner leiblichen Abkunft und der physischen Reinheit seines Blutes geschätzt wird, wegfalle. Hierauf entgegnet unser Verf. S. 12: „Ich glaube, daß bei der in der Bibel Israel zugeschriebenen Heiligkeit nicht an seiner Volks» thümlichkeit, sondern an seiner Religion gedacht werden sollte, und daß die Bibel, wenn sie von dieser-Heiligkeit redete, blos darum oft volksthümlicher Ausdrücke sich bediente, weil in der biblischen Äeit Israel das einzige Volk war, das eine geläuterte Religion besaß." Warum war aber Israel das einzige Volk, das eine geläuterte Religion besaß? Weil Gott nur dieses Volk aus allen Völkern auserwählt und ihm allein die geläuterte Religion gegeben. Der Besitz einer geläuterten Religion war eine Folge der Auserwählung und beide sind von dem Bolksstamme unzertrennlich. Nur dieses aus dem Samen Jacobs entstammende Volk ist aus» sch?teßenp' von Gott erwählt, auöschließend geheiligt und ausschließend-auf dastz. Gesetz verpflichtet. Und diese Heiligkeit soll keine ^ksthümliche.sein? Was ist das Wesen einer volkSthümlichen HtiÜgleit?' die an »das Volk, d. h. an einen bestimmten Volks- ' KMch^.dy^ein.und' unvermischt von seinen Ahnen abstammt, g,- .kaä^-iI ünp-von der 'alle, andere aus diesem Volke nicht abstam- ' mHKk Menschen' eo ipso ausgeschlossen find. Eine solche Heilig« > kejt^nenKteine äußerliche, entgegengesetzt der persönlichen sittlichen.'Heiligkeit, die auf sittlicher Freiheit und persönlicher Würde, nicht aber auf leiblicher Geburt, auf Racenblut beruhet. Wie un» f« Verf. das Wesen der moralischen Heiligkeit der Priester mit -er symbolischen schon oben verwechselt, fo hat er auch hier die vvlksthümlichq. Heiligkeit von der religiösen nicht unterschieden und dähtt nicht blos. meine von ihm angeführten Worte mißverstanden, sondern sich selbst in einen nicht geringen Widerspruch verwickelt. Er fährt fort: „Eine Heiligkeit in diesem Sinne dürfen wir auch noch jetzt in Anspruch nehmen, nur müssen wir sie auch allen denjenigen Nichtjuden in dem Maße zugestehen, als ihre Religion sie dazu berechtigt, namentlich Christen und Mohamcdanern als Verehrern eines heiligen Gottes." Hier haben wir den Unterschied den der Verf. im Nachsatz eingesteht, welchen er im Vordersatz geleugnet. Wir dürfen die Heiligkeit, die wir in Anspruch nehmen, allen denjenigen Menschen zugestehcn, welche mit uns auf gleicher Stufe der Erkcnntniß stehen, während die theokratische Heiligkeit der Bibel an das theokratische Volk unauflöslich und ausschließlich geknüpft war. In der Bibel, nämlich im MosaismuS, bedingt nicht die Erkenntmß die Heiligkeit, sondern die von Gott ausg».

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