Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1846)
- Date
- 1846-05-24
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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16» zcn sind 10 Vorstellungen eingereicht worden, die sich nachgcnannte Herren Abgeordnete aneignercn, tbcils der Opposstwns-, tbeils aber auch der ministeriellen Partei angcbörig: Sattler, Dekan Bauer, Ney, Freiherr v. Schatzler, Schwager, Leybold, Willig und Pfarrer Wagner. Tie beiden letzteren batten in Verbindung mit Sattler, welcher die Petition der unterfränkischcn Israeliten sich angeeignet, und S chanzer, der sich die ron Bamberg aucigncte, das Gesuch einer Anzahl oberfränkischer jüdischer Gemeinden in folgender, Fassung sich angeeignet: Es möge die bobe Kammer bei Sr. Mas. dem Könige beantragen, daß den versammelten Ständen möglichst bald ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, mittelst dessen alle gegen die Israeliten bestehenden Ausnabmsgesetze aufgehoben und sie mit den christlichen Einwohnern in Bezug aus alle Rechte gleichgestellt werden, nach dem Grundsätze: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte. Im §. 2 werden die 13 Gegenvorstellungen anfgezählr (eine ominöse Zahlt, allesammt aus der Ober- Pfalz und nur aus Orten, wo keine Inden wobnen, auch allesammt nur von dem einzigen Abgeordneten Pfat'finger angeeignet. Referent faßt nun im tz. 3 alle Vorstellungen zusammen, nämlich die Bestimmungen und Gesetze, wodurch die Inders ihren christlichen Mitbürgern nachgesetzt sind und um deren Aufhebung sic bitten, und zwar A in staatsrechtlicher Beziehung 1) das Matrikelgesetz und mehrere andere im Edikte vom 20. Juni 1813 enthaltene Beschränkungen; 2) die faktische Ausschließnng von allen Staats- und Militär-Remtern, von den Ehrenstellen der Künste und Wissenschaften; 3) dcrH'ktivcn und passiven Wahlfähigkeit zur Standschaft; sowie 4) daß den Juden Cultus, die Anstellung ihrer Eultnsdiener re. nicht die geringste Unterstützung ans der Staatskasse gewährt werde; 8, in civilrcchtlicher Beziehung, daß eine sehr große Anzahl von veralteten Gesetzen Geltung haben, und endlich C, in polizeilicher Hinsicht, daß nicht auf legislativem Wege erlassene, sondern vpn Zeit zu Zeit erscheinende Verordnuuaen die Beschränkungen vermehren und manche KrcisrMerungcn sogar den Grundsatz aut'stcllen, dem Juden sei Alles verboten, was ihm nicht speziell erlaubt sei. In diese drei Rubriken werden sämmtliche Beschränkungen gebracht, deren große Anzahl wir, um nicht zu weitläufig zu werden, hier nicht wiederhole,r wollen. Sw füllen in kurzer Andeutung nicht weniger als 18 Octavseitcn in dem gedruckten Referate. Ebenso wollen wir die §. 4 im Resumo aufgeführtcn Gründe der Gegner hier nicht weiter erwähnen, denn uns find längst jene Borwürfe bekannt, deren sich in einem Lande, wie , in dem andern und in einer Zeit, wie in der andern der Judenfeind bedient, obwohl cs wirklich nicht uninteressant ist, zu sehen, wie diese Bittsteller bei ihrer Intoleranz und judenfeindlichen Gesinnung, verbunden mit engherzigem Krämcrneide, sich drehen und wenden, um ihre Anträge zu motiviren, von welchen sie sichkbarlich fühlen, cs paßt, was sie Vorbringen, nicht mehr in unsere Zeit, aber um doch etwas zu sagen, nicht nur die widersprechendste» Angaben sich zu Schulden kommen lassen, sondern auch als Hinderniß der Gleichstellung bezeichnen, was als sehr triftiges Motiv für Aufhebung der beschränkenden Gesetze anzusehen ist. Im Ganzen sind jene Petitionen gemein, ohne Wahrheitsliebe und ohne allen Sinn für Gerechtigkeit uno allgemeines Wobl. Alles läuft darauf hinaus, es könnten Juden in ihre Gemeinden ziehen und ihre Gewerbe schmälern. Damit nun das nicht geschehe, so wird alles nur erdenkliche Böse den Juden nachgesagt, ohne Schonung und Rücksicht, daß man unschuldige Menschen verleumde. Sie haben aber auch gar keine Berücksichtigung gefunden, wie wir das im Verlaufe sehen werden. Ehe jedoch der Res. zur Bcurtheilung der Beschwerden, Bitten und Wünsche der Israeliten übergeht, halt er cs für nothwendig, auf jene Landtage zurückznblicken, welche sich mit dem gleichen Gegenstände beschäftigt haben, sowie auch auf die Resultate, welche durch die gefaßten Kammerbeschlüffe erzielt wurden, und es hat dieser Rückblick ein zu bedeutendes geschichtliches Interesse, als daß ich unterlassen könnte ihn gleichfalls auszüglich mirzutheilcn. Schon im Jahr 1819 (erste Ständevers.) hatten in Folge einiger Anträge die Stände diesen Gegenstand berathen und darauf bezügliche Anträge vor den Thron gebracht, worauf in den, Landtagsabschiede die Zusage gegeben wurde, „einen umfassenden Gesetz- Entwurf an die nächste Ständeversammlung gelangen zu lasten. Diese Zusage ging jedoch nicht in Erfüllung, und in dem Vortrage des Hl. Ausschusses über die Erledigung der ihm übertragenen Geschäfte auf dem Landtage des Jahres 1822 berichtet der Sekretär dieses Ausschnsses, daß mit Beziehung auf die allerhöchste Zu^ sicherung im Landlagsabschiede von 1819 und in Folge