Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 3 (16.1.1848)
- Date
- 1848-01-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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liger JndiffcrentiSmus 0:1 ihre Stelle getreten sich einem Allgemeinen zuwcnder.'n, den Bestrebungen des „Montagskränzchen" cen Tendenzen der freien Gemeinden, die, wenn sie nicht noch christliche Formen hätten, einen nicht geringen Zuwachs aus der jürischm Gemeinde erhalten wurden, daß dieses so ist, ist nicht schwer zu begreifen, wenn man beceukt daß das herangewachscne Geschlecht zu einer Zeit seine Bildung erhalten, die, der früheren ausschlicßcnden und rabbinischen gegenüber, mehr rationalistisch, humanistrend, verallgemeinernd und verneinend sein mußte, schöpferisch, posiitv erwärmend und begeisternd aber noch nicht recht sein konnte; wenn man ferner bedenkt, daß wiederum die Richtung des jetzigen Geistlichen, so hoch man seinen sittlichen Ernst, sein tiefes reiches Gcmüth und seine Beredsamkeit schätzt, doch wieder eine zu begrenzte, zu sentimal - jüdische ist, um dem freieren, der Humanisiruttg des religiösen Strebens zugewendeten Blick der Frankfurter zu genügen, und wenn man endlich bedenkt, vaß durch die ausschließliche gottesdienstliche Feier des Samstags Jahre lang der allergrößte Thci! der Gemeinde und vor Allem die in den Comptoirs, Fabriken und Werkstätten beschäftigten jun« gen Leute ohne religiöse Fortbildung gewesen. — Doch so wird und darf cs nicht bleibem — Der Sonntagsgottesdienst, dieses einzige Mittel zur Erhaltung und Belebung des religiösen Sinnes in der Gemeinde muß ihr werden; mit ihm wird auch die religiöse Zusprache einen gedanklicheren, höheren Charakter annehmen, und ein innigeres religiöses Leben, weil ein innigeres Befricdigtsein des rcligiösen Bedürfnisses in der Gemeinde erblühen, so daß jenes nicht mehr anderswo gesucht zu werden braucht. — Und fürwahr das ist auch noch nicht an der Zeit! Wir haben erst an uns selbst, an die Läuterung und Reinigung unserer Zustände, an die Gewinnung eines festen Bodens für uns und unserer Kinder zu denken, damit diese sicher stehen, und wieder der Religion zugcwcndct werden, und wieder einen Halt und einen Trost finden im Leben, che wir an fernlicgenden für andere Kreise uns Bedürfnisse berechneten Bestrebungen unsere Kräfte vergeuden. Und darin sollte Frankfurt a. M. allen süddeutschen Gemeinden vorangehcn und ihnen das werden, was Berlin, was die dortige Referingenüffenlchaft, den norddeutschen ist. Und darauf hin sollte auch nun ganz besonders Ihr hier so viel gelesenes Blatt wirken. Sie '.können auch gewiß sein, daß cs in diesem Streben von den Edelsten und Gcfimnmgskräftigsten in unserer Rachbarstadt unterstützt werden wird. Denn gottlob! noch ist religiöser Sinn da in dieser Gemeinde, noch die Zahl derer nicht erstorben, die es in der Tiefe der Seele erkennen, daß die Glaübenebrüdcr heranznziehen, für ein crncueleS und lebenskräftiges Zudcnthum .'zu wirken, unsere nächste und darum auch hoch über die andere zu stellende Aufgabe ist. Die Irrdenfrage in Meklenbrrrg. Schwerin.— Zch komme mit einer guten Botschaft. Der von Schnelle - Buchholz vor zwei Jahren gestellte Antrag auf völlige Gleichstellung der jüdischen Unterthancn mit den christlichen in Mcklcnburz ist auf dem gegenwärtigen Landtage zur Bcrathung gekommen und hat mit Bezug auf die inzwischen vorgelcgtcn Ihnen bekannten Vorschläge der Großhcrzogk. Landesregierung, zu nachstehendem Ergcbniß geführt: 1) Die Meklenburgcr jüdischen Glaubens sollen, nach dem Antrag der Stände, für Bürger erklärt werden, demgemäß bei der Wahl zu Bürgerrepräftntanten activ und passiv concurriren und alle bürgerlichen Gewerbe betreiben dürfen. Wegen der von der Negierung beantragten Ausschließung der Juden von der Apothckcrprofession wird dieselbe ersucht, die angeblich entgegenstehende rituelle» Gründe abseitender Juden darzulegen. 2) Die Juden dürfen städtische Grundstücke uns Turne ländliche Besitzungen (im Gegensatz zu Rittergütern) cigenthümlich erwerben. 3) Sie werden zur Advocatur zugelassen. 4) Hinsichtlich^ der waisengcrichtlichen Jurisdiction werden die jüdischen Einwohner den christlichen völlig gleichgestellt. 5) Großherzogl. Landesregierung wird ersucht, eine Prüfung des die Zulassung der Juden zu acadcmischen Aemtern betreffenden Gegenstands vornehmen zu lassen und über die Angemessenheit der Aufnahme einer dem preußischen Gesetz vom 23. Juli d. I. »An Universitäten können Juden rc.« entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sich anssprechen, auch 6) aus dem Wege der Verhandlungen mit Wismar und Rostock die Privilegien dieser Städte betr. die Nichtaufnahme von Inden zu beseitigen, und 7) förmliche Gesetzentwürfe zur Bcrathung auf dem nächsten allgemeinen Landtage hcrauszugcben. 8) Die Strclitzer Juden sollen zum Miltiairdienste zugelasscn werden. 9) Gleichwie schon durch die Verordnung vom 18. August 1627 für die Schwerin'sche Städte, so soll auch jetzt rücksichtlich der Strelitzer Städte zu bestimmen sein, daß die Aufnahme der jüdischen Glaubensgenossen nach denselben Grundsätzen geschehe, welche bei der Aufnahme von Christen zur Anwendung kommen. Besonders erfreulich ist, daß diese Eoncessionen hauptsächlich von der ganzen Landschaft mit wenigen Ausnahmen cifrigst befürwortet fei, namentlich die.Herren Hofrath Ebert, vr. Rockte, Langfcld, Bürgermeister Welfloff in Starnberg, nahmen sich der Unterdrückten lebhaft an. Die Ritterschaft zeigte auch wke-! der bei dieser Gelegenheit ihre Zerfallenheit und ihr schroffes