Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1848)
- Date
- 1848-01-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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31 Die VrsE/.'cldrmg. Prag im Jan. Auch hier wird von den Höhergebildeten (es sind freilich ihrer noch wenige) die in Ihrem Blatte so freimüthig besprochene Beschnekdungsfrage mit großem Interesse verfolgt, und cs ist hoffentlich die Zeit nicht mehr fern, wo daS Beispiel der Verweigerung jener blutigen Weihe auch auf österreichischem Boden Vorkommen wird. Ich fürchte dann weniger unsere milde, tolerante Regierrmg, als unsere Rabbiner», Oberjurrsten, Relkgionsweiser u. s. w.; die bei uns noch eine große Hierarchische Macht aber mit weniger Bildung als ihre Amtsbrüder im Ausland haben. — Kürzlich hatte ich über die Sache Unterredung mit einem unserer Höheren Staatsbeamten, und da ich glaube. Len rechten Erkläruugsgrund entdeckt zu Haben, so gestatten Sie mir, ihn hier mitzutheilen. Wie nämlich Herodot (II, 36, 37, 109) und Dildor (I, 24, 55) berichten, lernte Abraham das Beschneidungsgesetz, welches in Aethiopien uud Egypten bestand in letzterem Lande kennen, übte es dann wegen der Kn ', crlosigkctt seiner Frau an sich selbst aus und gebot auch seinen Nachkommen, es auf das Strengste zu beobachten. Die alten Völker kannten keine Theilung der Macht zwischen Staat und Religion. Staatsgesetze waren ihnen vielmehr auch Religionsgesetze. Erst mit der Lehre des Evangeliums wurde das Recht Gottes dem Rechte des Kaisers entgegengesetzt. Wenn in jetziger Zeit manche Regieruugeu die Verlegenheiten, welche ihnen die Uebervölkeruugen bereiten, durch HeirüthöLeschränkungen und Ueberffedlungsverfuche zu beseitigen suchen, so war bei den alten Völkern bei sparsamer Bevölkerung auf ausgedehntem Boden eie Vermehrung der Eiuwohner erstes und wichtigstes Staats- und folglich auch Religiousgesetz. Es ist daher erklärlich, daß in Ländern, wie Aethiopken, wo die heutigen Ertremitetcn, wie Lippen, Ohrlappen re. eine große Ausdehnung zu erreichen Pflegen, auch oft die Vorhaut dergestalt eine Veränderung erhält, daß dadurch der Ausfluß Zur Befruchtung verhindert wurde. Ein allgemein auznordnendes Gesetz zur Befchneidung der Vorhaut mußte daher als ein sehr Zweckmäßiges erscheinen. ' Daß aber diese Erscheinung auch im Abendlande vorkömmt, bezeugt die Erfahrung. So erzählt Dahlmann in seiner Geschichte der französischen Revolution: Eine Person höchsten Ranges vermählte sich im Jahre 1770 mit einer lebhaften, reizenden Gemahlin. Es war einer der eifrigsten Wünsche, dlrecte Erben aus dieser Ehe abstammen Zu scheu; sie blieb aber 8 Jahre unfruchtbar. Als dann die erste Frucht Zur Welt kam, war in höheren Cirkeln allgemein die Rede davon, daß es in Folge einer vorgenommenen Operation (der E:schneidung) war. — Ich selbst habe am Gestade der Ostsee einen starken jungen Mann gekannt, der mit jenem Gebrechen behaftet ir, und der, da ihm sehr an einer Nachkommenschaft gelegen sein mußte, sich freiwillig jener schmerzlichen Operation u-ckerzog. — Nun, daß diese irr allen solchen Fällen sorgenowmen werde, dagegen werden Sw wohl selbst Nichts einzuwenden haben. §?ücrb!r«§ auf 18L7. Aus Bayern im Januar. — Erlauben Sie mir wiederum, Herr Redakteur, einen Rückblick auf das fo eben abgelaufene Jahr zu werfen und den vcrchrlichen Lesern Ihres Blattes die Veränderungen ins Gedächtniß zurückzurufen, welche dasselbe Cti unseren bürgerlichen und religiösen Verhältnissen hervorgrbracht hat. Das Jahr 1847 war für uns Bayern, namentlich in politischer Beziehung, ein vielbewegtes. Da aber Staat und Kirche bei uns wie in den übrigen deutschen Landen so iunig mit einander verbunden sind und die höchsten Behörden, welche an der Spitze der Staatsverwaltung stehen, auch auf die Gestaltung der kirchlichen Angelegenheiten den größten Einfluß öben> fo konnte cs nicht fehlen, daß die mannigfachen Bewegungen rmd Veränderungen, welche in dem erstcren Gebiete während des abgelaufcuen Jahres vor sich gingen, auch in dem letzteren vou bedeutendem Einflüsse gewesen sind. Daß aber unsere specicll jüdischen Verhältnisse, sowohl die bürgerlichen als religiösen, der allgemeinen Strömung folgen und ihre gedeihliche Entwickelung großcntheils von dem größeren oder geringeren Maaß der Freiheit, welche in dem Leben eines Staates und Volkes überhaupt vorwaltet, abhängt, das liegt sowohl in der Natur der Sache als es durch die Erfahrung längst außer Zweifel gesetzt ist. Gleich mit dem Beginne des Jahres 1847 wurde ein eigenes Ministerium des Innern für CulnS ,.t> Unterricht, welche bis dahin zum Ressort des Ministeriums des Innern gehört hatte, eingerichtet und die Leitung desselben dem ' -maligen Justizminister Freiherrn v. Schrenk anvertraut. Es geschah dies m Folge der viäfafym Beschwerden, welche auf dem vorauSgegange-ien Landtage gegen das Ministerium Adel, das durchaus ultramLntancn Einflüssen folgte, von Seite der Protestanten' *' :n worden und von beiden Kammern, die doch in 3 Obgleich wir schon einen solchen Rückblick gebracht, so glauben wir doch, diesen unfern Lesern nicht Vorra t alten Zkk dürfen. Dir Redaction. >