Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1848)
- Date
- 1848-01-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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ist? -Die Genossenschaft unterhält bis seht ihren Kultus, aus eignen Mitteln und ihre Mitglieder haben bis jetzt ihre Beitrage zur Gemeinde nicht verweigert. Es ist also augenscheinlich, daß die sechs Männer eine Störung des Gemeindefriedens davon befürchten, daß die Genossenschaft bei der Ordnung der Gemeinde - Verhältnisse ihren Kultus aus der Gemeinde-Kasse zu bestreiten beanspruchen, oder mit ihren Beiträgen zurückhalten, werden. Und solcher Friedensstörung wollen die sechs Wämier, dadurch v.'chcugen, indem sie zu einer Besprechung einladen, auf welchem Wege rnan diese gerechte Forderung der Genossenschaft am besten und am sichersten zurüöweisen, d. h. die Mittel und Wege zu bcraihen, durch welche man das religiöse Bedürfniß von mehr als 400 selbstständigen Eemekndemitgliedern mit Füßen treten solle. Unseres Wissens ist diele Einladung an Mitglieder der Genossenschaft nicht ergangen, man will also von ihrer Thcilnahme an der Berathnng nichts wissen. — Doch wir können uns irren; cs mögen die sechs Männer zu einer Besprechung einladen, wie man der gerechten Forderung der Reformgenosscnschast am besten genüge. Allein diese Vermuthung scheitert an dem fanatischen Schluß dieser Entgegnung, der sich darüber gar sehr wundert, wie die Genossenschaft bei der feindlichen Lossagung von dem traditionellen Judenthum imGesammtvcrbande der jüdischen Gemeinde als einer „Synagogen- Eemcinde beharren will." Man ist in der That verlegen, was man mehr, ob die Theologie, ob die Jurisprudenz dieses Correspondenten bewundern soll. Weit die Neformgeuossenschaft sich feierlich vom traditionellen Judenthmn losgesagt, deshalb soll sie in der jüdischen Gemeinde als einer -.Synagogen."Gemeinde, von der doch in derBibel nichts geschrieben sicht und ein historisches Erbstück der Tradition ist, nicht beharren können! Ein Glück für den Correspondcntcn, daß der vereinigte Landtag die gesetzliche Bezeichnung des Entwurfs „Judenschafj" inSynagogen-Gemeinde verwandelt hat, denn in einer Judenschaft dürfte vielleicht noch ein Plätzchen für eine von der Tradition sich loSsagendcn Genossenschaft übrig sein. Zu solchen albernen Argumentationen nimmt der leidenschaftlich erhitzte Partekgcift seine Zuflucht, um eine Genossenschaft ans der „Synagogen." Gemeinde zu excommuniciren. Was hat nun die Genossenschaft von den sechs Männern Zu erwarten, die ihre Gcmemdegcnoffen in der Hoffnung cö werde der Geist des Friedens in der Gemeinde erhalten werden. Zur Besprechung über Gemeinde-Angelegenheiten einladen, wenn der am besten unterrichtete unter ihnen die Frage auftvirft, ob eine Genossenschaft die sich feierlich vom tradittoveHeu IudwuhuN loSgrstrgt, innerhalb einer Synagoge»- Ssmeinds Zn beharren berechtigt fei? Wahrlich, wenn dieser fanatische Derketzernngsgeist, der eine Genossenschaft, weil sie von Traditionen sich lossagt, an welche die sechs Männer schwerlich selber glauben, aus dem Gemeinde-Verbände hinausdrängen will, der Friedensgerft ist, der in der Gemeinde erhalten werden soll, so wäre es besser, wenn er nicht erhalten und in die Gemeinde ein neuer und besserer Geist käme, der des Andenkens Moses Mendelssohns, an den man sonderbar genug erinnert, würdiger wäre! Die sechs FrLeSerrsvrLrrser. Berlin im Januar. — DaS Circular, j welches^sechs f. g. FrkedensmZnner an dis Hiesigen Gememdemssglieder erlassen, lautet wie folgt: Den jüdischen Familienvätern Berlins ist es m diesem Augenblick ein nm so dringenderesBrdürfniß, sich übrr die Angelegenheiten ihrer Religionsgesellschaft zu verständigen, als ihnen in dem Gesetze v. 23. Juli 1847 die Pflicht auserlegt ist, durch die demnächst von ihnen zu erwählenden Repräsentanten ein Statut fiir die Synagogengemeinde entwerfen zu lassen. Da nun ein gemeinsamer Mittelpunkt zu solchen Besprechungen hier noch nicht vorhanden ist, so werden alle diejenigen beitragenden Geineindemitgliever, die den Wunsch der Unterzeichneten theilen, daß in der hiesigen Gemeinde der ihr als ein Vermächtnis Moses Mendelssohns überkommene Geist der Eintracht erhalten werde, hierdurch aufgeforoert, durch ihre hierunter zu setzende Unterschrift zu bekunden, daß sie an selchen Besprechungen und Verständigungen sich bctheiligen wollen, und werden sie demnächst zu cmer Versammlung in einem geeigneten Lokal eingeladen werden. Berlin, den 15. Dezember 1847. Erz. S. L. Beschütz, Bürger, Dr. Dr. P. Gumbinner, Harry Jakob. Joseph Lehmann, Meyer Magnus. Ob die Berliner Gemeinde den Geist der Eintracht erst von M. Mendelssohn geerbt und ihn früher als sie noch viel gläubiger und frommer war, nicht besessen habe, ist eine Frage, die wir den Historikern vom Zach überlassen. Factum ist, daß die Mitglieder der Genossenschaft Mrterben dieses Geistes sind, daß auch sie beitragende Mitglieder sind, welche den Wunsch der Unterzeichner theilcn, daß dieses Erbe in der Gemeinde erhalten werde und daß an keinen einzigen das Circulair übersandt worden ist, nm an der Berathnng Theil zu nehmen.