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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-01-30 · Heft 5 (30.1.1848) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 5 (30.1.1848)
Date
1848-01-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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der Gefttzesübertreter mit dem Banne bestraft und von der gemeinschaftlichen Begehung des Gottesdienstes ausgeschlossen wurde. Nichtsdestoweniger wnrde der in den Bann gechane Jude als Jude betrachtet, da es nichts weiter als der Aufhebung des BanueS bedurfte, um ihn von dieser Strafe der Ausschließung zu befreien. Wäre der wegen gewisser noch so qualisicirter religiöser Vergehen, wie Z. V. Sabbathsschänderei rc. mit dem Bann bestrafte als aus dem Judenthum ausgeschieden betrachtet, so müßte er f:i bei der Wiederaufnahme einem neuen Neceptionsakte unterworfen, und da er.schon beschuitteN, ihm, wie dem ohne Vorhaut geborenen, wenigstens einige Blutstropfen abgcrapft werden.?lber selbst der vom Judenthum ALgefallene oder der Proftlyt, wenn er zu feinem altern Glauben zurückgekehrt war, brauchten wenn sie sich wieder zum Judenthum bekehren, keiner solchen Procedur unterworfen Zu werden, weil mau nach dem talmudischen Kanon sich des Judonthnms gar nicht, wenn man es noch so sehr will, enräußern kann. Man hat sich das Judenthum nicht freiwillig gegeben, und kann es auch nicht wieder von sich aörhmr. Die Thatsache der Geburt ist nach dem konsequenten Talmud ein kalt aLoompIi, das nicht rückgängig Zu machen ist. So wenig also die Beschneidung den Eintritt in Das Judenthum bedingt, eben so wenig kann ihre Unterlassung einem Austritt aus dem Judenthume gleichkommeu, da ein Austritt ein für alle Mal ein Ding der Unmöglichkeit ist. Wenn aber ein die Beschusitzuug weigernder J-A' vom Talmud ein ^2 "i'Dv Bnndeszerstörer genannt wird, so ist dieses Wort hier gewiß in uuekgentlkchem Sinne zu Lsrstehen, nämlich als ein Zerstörer des Bundeszeichens, da vom Talmud, ohne sich dadurch prinzipiell etwaS vergeben zu wollen, Bund mit Gundeszeichen hänsig verwechselt wird. Dem Bundcszerstörer wird der Talmud nicht blos nicht die geringste Gesetzes Übertretung gestatten, sondern auch nicht zugeben, daß er durch Mitwirkung eines Inden irgend ein Gesetz übertreten, d. h., er wird die minuirkende» Inden dafür .'.^antwortlich machen. Ein Beweis, daß Der T. ihn gleichwohl für einen Juden Haler. Dieses LAsultat ist m Talmud nach s.inen ernstgsmeinten halachisch gesetzlichen Ansprüchen ein so festbegründetes, daß cS n:? der csiupleren Unksrnttniß des Herrn Prof. D. gegenüber eiues ausführlichen Aach7. tif§s bedürfen kouate. Vergebens s chenJung, Manherrner, Frankel, Sachs und in deren Gefolge auch Fasse! und Steinschneider gegen diesen in unzähligen gesetzlichen Aussprüchen nachgewiesmen talmudischen Kanon /-.Zukämpfen -u.d von ihm an dis unzuverlässigsten grvßtenthcils uu.'g,.ulich gemeinten Aeusserungen der Hagada, die man mit dem pompösen Namen der Geschichte bei dem geschichtlichen Sinne der Gegenwart um so lcichter eiuzuführen hofft, zu appelliren. Es giebt kein anderes geschichtliches Judeuthum als das in seinen gesetzlichen Ausbrüchen und den auf diese begründeten historischen Institutionen sich offenbarendes und dieses ist nach der g ' .gm talmudischen Auffassung nichts Anderes als Die religiöse Verpflichtung auf das ganze mosaische Gesetz — versteht sich nach rabbmischer Auslegung, die durch die jüd. Geburt ein für alle Mal gegeben und unveräusserlich haftet. Mag die Synagoge Leu Scsetzesleugner und Uebertreter tausendmal als ans dem JuLenrhum geschieden erklären und ihm die Seligkeit aösprechm, mag sie die Ermordung desselben als Las größte Verdienst anpreifen, sie muß ihr alles dessen ungeachtet als Juden anerkennen, darf weder ihm die geringste Gesetzesübertretung noch einem andern Juden die geringste Mitwirkung hiezu gestatten, sie muß seine Ehe mit Juden als vollgültig geschlossen anerkennm, kurz sie kann ihm fluchen, ihn verwünschen, aber weder ihm das Judenthum absprechen noch sich von der solidarischen Verbindung mit ihm lossprechen. Heißt das: der Unbeschnitrene sei aus dem Judenthum ausgeschieden? Wenn daher ein eifriger Lobreduer LeS Zuuzsschm Gutachtens über die Beschneidnng, das, weil es ganz außerhalb des Kreises talnmdisch gesetzliche? Halacha sich stellt und in subsek« tiven Gefühlen sich bewegt. Die mau nach Belieben drehen und wenden kann, für m$ in sehr geringem wissenschaftlichen Werth ist, wenn also Hr. D. Cassel (Frankels Zeitsch. A meint: was der kalte Formalismus der Halacha herauszufördern -mochte, das erhalte Leben durch den warmen Hauch der Hagada, so muß ihm mit dem dieser SeisteSrichtung asststuen Prof. Delitsch entgegnet werden, daß dieser kalte Formalismus der Halacha mit feinen Todesurcheikn und Bannsprüchen und Flüchen eben Las wahre, leibhafte, historische Judenrhum sei, während der roarme Hauch der Hagada nur erü .) eigenem Wunsche iLealistttes Judenthum, das

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