Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1847)
- Date
- 1847-03-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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85 kommenden Anträge Vorbringen werd; (leider ist ihm hierzu die Gelegenheit in der dritten Rabbincrversammlung genommen worden), sich erklären müsse, so werde sich doch nicht in Abrede stellen lassen, „daß eine Genossenschaft, die ihn schon verlegt hat, jetzt den Sonntag feiert, die Sabbathidee verwirklicht." Ich muß es vor allem Andern herzlich bedauern, daß Herr A. keine Gelegenheit hatte, seine Gründe gegen die Verlegung auseinander zu setzen. Diese Gründe müßten sonderbarer Art sein. Mich will es bedünken, daß wenn man durch die auf den Sonntag verlegte Feier die Sabbathidee verwirklicht, keine Gründe, wenigstens keine haltbare gegen die Verlegung sprechen dürfen- Herr Adler wird doch wahrlich nicht den talmudischen Unterschied zwischen r6'nn:6 und in Anwendung bringen wollen, daß man aus Gründen den Sabbath auf den Sonntag nicht verlegen darf, wenn man ihn aber verlegt hat, trotz jener die Sabbathidee dennoch verwirklicht. Im Ernste meint aber Herr Adler nur, daß die Nabbinerversammlung aus praktischen Gründen die Verlegung des Sabbath auf den Sonntag den Gemeinden nicht empfehlen dürfte. Welcher Natur diese praktischen Gründe sein mögen, ist nicht schwer zu crrathen, die Gemeinden würden solche Anempfehlungen zurückweisen, und darin sind wir mit Herrn A. vollkommen einverstanden. Die Vcrletzung ist keine Sache, die die Nabbinerversammlung auszusprechcn, keine That, die sie zu vollbringen hat, weil sie in ihren praktischen Beschlüssen, deren Ausführung sie den Gemeinden ancmpfichlt, auf den Standpunkt der Gemeinden sich stellen muß. Hingegen darf die Nabbinerversammlung cs aussprechen, daß wo eine Verlegung ein fait aecompli geworden, die Sabbathidce verwirklicht werde. AuS solchem Ausspruch geht zur Genüge hervor, daß überall, wo der Sabbath faktisch nicht gefeiert wird, die Verlegung das einzige Mittel sei, die Verwirklichung der Sabbathidee zu retten, und daß im Allgemeinen die überhand nehmende Nichtfeier des Sonnabends mit der Verlegung auf den Sonntag im umgekehrten Verhältnisse stehen müsse und werde. — Herr A. Adler ist trotz seiner leicht mißverstanden werden könnenden Gegenerklärung im Grund doch nicht gegen die Verlegung des Sabbath, d. h. gegen die religiöse Möglichkeit und eventuelle Zulässigkeit derselben, wenn die den praktischen Rücksichten angehörendcn Gründe entweder gar nicht vorhanden oder durch die That beseitigt worden sind, und war Herr A. Adler unter den bisherigen Rednern in der 3. Nabbinerversammlung der Einzige, der hinsichtlich der Verlegung unserer Ansicht beistimmte. Was wir Herrn A. Adler nur noch in dieser Beziehung zum Vorwurf zu machen haben ist, daß er als Mitglied.der Sabbathcommission über S. Adlers Antrag, betreffend den Sonntagsgottesdienst mit sabbathlichem Charakter, abgestatteten K. -B. (Protok. S. 250), daß nämlich „aus der allgemeinen Debatte über den Sabbath aufs Entschiedenste und Nachdrücklichste sich herausgestellt, daß die Versammlung lediglich dem Sonnabende einen sabbathlichen Charakter beilege, und daß dem zufolge „der wesentlichste Zielpunkt des Antrages durch vollste Zustimmung erledigt ist", stillschweigend beigetreten und nicht wie wir dagegen aufs Entschiedenste und Nachdrücklichste protestirt hat. Nach unserer Ueberzeugung trägt dieser K. -B. das Gepräge der Uebereilung an der Stirne und enthält eine große Unwahrheit. Allerdings geht aus der allgemeinen Debatte, die den Sonnabend zu ihrem Gegenstände hatte, hervor, daß sie diesem einen sabbathlichen Charakter beilege, aber nicht daß sie lediglich diesen, auch für den Fall, daß er nicht mehr der Sabbath der Gemeinde ist, den sabbathlichen Charakter zuschreibe. Der Fall, daß wenn die Zudenheit oder einzelne Theile derselben die Sonnabendfeier auf einen andern Tag verlegt habe, die Sabbathidee an diesem Tage verwirklicht werde» könne, wovon doch allein die Entscheidung abhängen müsse, ob der sabbathliche Charakter so unauflöslich an den Sonnabend gebunden sei, daß er auf einen andern Tag nicht übertragen werden könne, ist in der Rabbinerversammlung gar nicht zur Sprache gekommen, und kann daher aus der Debatte über den Sonnabend eine Folgerung für die Möglichkeit eines sabbathlichen Charakters für den Sonntag ohne Willkühr nicht gezogen werden. Es ist einseitig und willkührlich, aus der allgemeinen Debatte eine Antwort für eine bestimmte Frage entnehmen zu wollen, die nicht eigentlicher Gegenstand der Dabatte war und worüber einzelne Debattanten nur gelegenheitlich und mehr zufällig sich äußerten. Nur über das, was Gegenstand der Debatte ist, worüber ein Beschluß gefaßt werden soll, kann und muß ich mich als Mitglied der Versammlung veranlaßt fühlen, die betreffenden Aeußerungen dieses oder jenes Debattanten zu berichtigen, zu widerlegen, das Wort dafür zu forden und zu ergreifen, was zur Frage nicht gehört, worüber die Versammlung zu keinem Resultate koma en will, kann ich als gleichgültig auf sich beruhen lassen. Wie kann man also auS den zufälligen Aeusserungen dieses und jenes Redners, die von reu übrigen nicht geprüft, nicht erwogen und nicht widerlegt worden und — da man darauf nicht vorbereitet war - nicht widerlegt werden konnten, die Zustimmung der Versammlung für eine Frage, und das noch mit solcher Bestimmtheit, voraussetzen, die gar nicht zur Diskusion gekommen ist? Ja selbst wenn die Frage, um die, es sich bier bandelt, wohl eigentlicher Gegenstand der Debatte gewesen wäre und die Versammlung wäre über sie nur nicht zum Be-