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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-02-28 · Heft 9 (28.2.1847) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 9 (28.2.1847)
Date
1847-02-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
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VL den Vorzug, von den Gemeinden seines Landes zur Ordnung ihrer öffentlichen religiösen Angelegenheiten ausdrücklich berufen zu sein. Nebcrdieß hat der Oberrath die moralische Gewißheit, sich durch diesen Beschluß in keine Opposition mit der 4. R.-Vgesetzt zu haben. Das Institut der Nabbinerversammlung wird in hiesigem Lande durchgängig für ein sehr wohlthätiges und zweckmäßiges gehalten, und hegt man für das Fortbestehen und kräftiges Gedeihen desselben die aufrichtigsten Wünsche. Ein Zeugniß dafür giebt schon der Umstand, daß nur aus den Mitgliedern der R-- V. der künftige Landesrabbiner gewählt werden wird, und man kann sicher sein — wie schon das Beispiel mit Hirschfelv schlagend beweist — daß ein Rabbiner, der zu diesem Institute oppositionell sich verhielte, keine einzige Stimme im Collegium und in der öffentlichen Meinung für sich haben würde. Die Protokolle der Nabbinerversammlung werden jetzt eifrig vom hiesigen Publikum gelesen, um die Männer aus ihren Reden kennen zu lernen. Es zeigt für die Zeitgemäßhcit dieses Instituts, daß es kn kurzer Zeit so tiefe Wurzel in den Boden der Gemeinden geschlagen hat. Die Kritik, welche die 3. R. - B. erfahren, hat ihr in hiesigem Lande wenigstens durchaus nicht geschadet, und hält man nicht guoiciue sondern xnrceyue das Institut für ein die Kritik herausforderndes und durch dieselbe erstarkendes weithin wohlthätig wirkendes. Wir schließen unfern Bericht in gespannter Erwartung auf das Wahlergcbniß. Es treffe die Wahl wen sie wolle, ein Mitglied der Nabbinerversammlung und kein Anderer wird es sein, und gewiß nur ein solches, mit dem auch Ihr Blatt sich einverstanden erklären wird. Es wird dieses Resultat auch die schönste Ehrenerklärung für Holdheims Wirken sein, invem es mehr als alles Andere zeigen wird, daß man dieses nicht blos duldete, sondern bei einer neuen Wahl von Vorn herein eines ähnlichen sich versichern will. Was die mäßige Reform dazu sagen wird? Nun, sie wird sich zu mäßigen wissen und mäßigen müssen. Offener Brief über die dritte Rabbinerversammlung. Von vr. Hold heim. HI. Schwerin, im Nov. 1846. Lieber Freund! Einhorn war mein nächster Nachbar; ich habe unmittelbar nach ihm gesprochen und ich sollte als unparteiischer Kritiker nunmehr auch mein eigenes Votum einer Kritik unterwerfen. Ich würde daraus lernen, daß man manches in der Versammlung spricht, was später die eigene Prüfung nicht aushält und dadurch milder gegen das Verfahren Anderer verfahren. Allein ich habe es diesmal mit lauter Amts- und großentheils Gesinnungsgenossen zu thun und es ist mir gewiß die Absicht fern, diesen durch die Ausstellungen gegen ihre Ansichten zu nah zu treten, vielmehr kann es lediglich mein Wunsch sein, das Unhaltbare in ihren Aeußerungen durch unbefangene Beleuchtung für die Sache der Wahrheit unschädlich zu machen und das Haltbare durch die Feuerprobe der Kritik zu läutern. Da ich nun den Grundgedanken meines eigenen Votums aufzugeben vorläufig noch keinen Grund habe, so muß ich schon die Kritik desselben Andern überlassen. Nach mir sprach A. Adler. Er steht ganz auf der Höhe der Anschauung der Gegenwart und er wirft seinem Bruder wie mir scheint, nicht mit Unrecht vor, sehr oft die Rolle des Adlers mit der Taube, und zwar mit der berühmten Taube des Rabbi Jirmiah zu vertauschen, nämlich mit einem Fuße außerhalb, mit dem andern aber innerhalb der talmudischen gesetzlichen Anschauung zu stehen und dieses Schwanken in seinem Urthcile über die religiösen Fragen der Gegenwart zu bekunden Seite 77. In A. Adlers Votum über die Sabbathfrage ist manches wahre und treffliche Wort ausgesprochen, das wir freudig anerkennen, aber auch wieder manches, dem wir einen Widerspruch entgegenzuhalten nicht umhin können. Er stimmt dem von seinem Bruder und den Rednerq nach ihm gethanen Angriff auf den K.-V., welcher Weihe und Feier als das einzige Moment des Sabbathbegriffes ausstellte, bei, indem diese zwar mit ein Moment des Sabbathbegriffes sei, denselben aber ohne Ruhe nicht erschöpfe. In Bibel und Talmud, wo in ersterer das Gesetz von den Propheten in eben dem Verhältniß als in letzterem die Halachah von der Hagada zu scheiden sei, gehen beide Momente, die Weihe und die Ruhe, neben einander her und stellen, sich gegenseitig ergänzend, den vollen Begriff des Sabbath dar. Wenn aber in der p ibel nur das Arbeitsverbot besonders scharf hervorgehoben, im Talmud nur dieses haarscharf klassifizirt und distinguirt sich findet, so finde dieser scheinbare Widerspruch seine Lösung darin, daß die Sabbathidee wie überhaupt die Religionsideen im Iudenthume zugleich in die Sphäre des Staates, der auf biblischem Standpunkte in Wirklichkeit, auf talmudischem in der Idee oder Phantasie eristirte, habe eingehen müssen, daß der Sabbath zugleich Siaatsinstitution gewesen sei. Weil nun die Sabbathidee im Staate sich zu verwirklichen hatte, habe nur das in gesetzlicher Form sich entwickeln können, wodurch die Idee zur Erscheinung kömmt, das Unterlassen der Arbeit; die Weihe und * Heiligung dagegen „konnten als solche nicht Staatsgesetze wer-

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