Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1847)
- Date
- 1847-02-28
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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7© fein wird, nicht im Zweifel, wohl aber über die Persönlichkeit, die es vertreten soll. Unter so vielen tüchtigen Kräften dürfte die Wahl der tüchtigsten nicht so leicht sein. Doch herrscht im Allgemeinen ein sehr schönes Vertrauen zu der Intelligenz und Gesinnungskräftigkeit des Oberraths, daß er mit Umsicht und Einsicht seine Aufgabe lösen werde. Ist er doch am meisten von der hohen Wichtigkeit des Wahlergebnisses für die religiösen und social-politischen Interessen der Mecklenburgischen Juden überzeugt, da er sich den Mann zu wählen hat, mit dem er gemeinschaftlich diese Interessen zu vertreten hat, und dessen ganze Stellung so sehr geeignet ist die gemeinschaftliche Wirksamkeit zu beleben oder zu ertödten! Darum hoffen wir nur das Beste, wir sind nach Allem was vorliegt, vollkommen dazu berechtigt. Die Opposition, die schon darum so gut wie moralisch todt ist, weil sie keine der vielen setzt im Judenthume herrschenden Fractionen, sondern den krassesten polnischen Stabilismus vertritt, ließ sich vom treuen Zionswächter aufstacheln, dahin zu wirken, daß mit dem Wechsel der Personen auch ein Wechsel des Prinzips eintrete. Sie hat dieser Aufforderung durch eine Eingabe an die Regierung des Inhalts, daß fünf orthodoxe Mitglieder zur Mitwirkung bei der Rabbinerwahl dem Oberrath beigeordnet werden mögen, entsprochen. Ob aber der Erfolg ihrer Bemühung entsprechen werde, ist eine andere Frage. Es müßte, um diesem Wunsche nachzugeben, das Kirchenstatut von 1839, und somit die ganze seitdem bestehende Kirchenverfassung umgestoßen werden, da der Oberrath das Produkt der freien Wahl sämmtlicher Gemeinden ist, während diese fünf zufällig oder willkührlich aus einer bestimmten zur Minorität zählenden Klaffe herausgcgriffen und einseitig durch einen Wahkspruch zu Wahlmännern creirt werden müßten. Den Antrag aber, daß noch fünf aus sämmtlichen Gemeinden gewählt und dem Oberrath zu diesem speziellen Zweck beigeordnet werden möchten — was auch statutenwidrig wäre — wagt die Opposition selbst nicht zu stellen, weil sie nur zu überzeugt ist, daß eine neue Wahl kein neues Resultat zur Folge haben wird. Dieses alle moralische Kraft ertödtende Bewußtsein trägt die s. g. Opposition in sich, und die einzige heroische That, deren sie fähig, ist, dem Landcs- Rabbiner 'Et? ns1 nachzurufen. Es verlohnt sich nicht die Mühe von dieser närrischen Opposition und ihren noch närrischeren Häuptern viel zu reden, da ihr durchaus kein anderes Bewußtsein als das des zähesten und krassesten Ww.'rstanves gegen allen und jeden Fortschritt, er betreffe das kleinste over größte, innewohnt, und sie aus diesem heraus gegen die Wahl eines gemäßigten Reformers wie Hirschfeld und Frankel eben so eifrig als gegen die eines Mannes des entschiedensten Fortschrittes I protestiren muß. Sie könnte der in raschem Fortgange begriffenen Entwicklung der religiösen Verhältnisse sich hemmend entgegen werfen, wenn sie nicht gar zu herzlich dumm wäre, und den Zustand der Hamburger und Altonaer Synagoge unter der trefflichen Leitung von Bernays und Ettlinger für denjenigen gesegneten Standpunkt hielte, über welchen nie und nimmer hinausgegangen werden dürfe. Dies bezeugt ihr beharrlicher Protest gegen die Synagogenorvnung, die, wie allbekannt, auf orthodoxer Basis gegründet ist, und nur daß Verdienst hat, die Cultusreform angebahnt zu haben, ohne selber eine solche zu sein. Wäre die Schweriner Opposition in der Hauptsynagoge verblieben, so hätte sie jedes Weitergehen und Hinausschreiten über die einmal festgestellten Grenzen leicht verhindern können. Mit dem Berufen auf die Legalität des gemäßigten Fortschrittes hätte sie in und außer Mecklenburg Sympathieen für sich erwecken können. Jetzt steht sie nicht blos nach Innen isolirt und von jeglicher vernünftigen Zustimmung von Außen verlassen, sondern hat auch durch ihr Scheiden aus der Synagoge dem Landesrabbiner in Verbindung mit der übrigen Gemeinde freien Spielraum gelassen, die Grenzen der Synagogenordnung zu erweitern und die angebahnte Reform immer höher zu entwickeln. So werden in wenigen Tagen mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde und Genehmigung des Oberraths der dreijährige Cyklus der Thoravorlesungen und die Weglassung der Opfergebete in der hiesigen Synagoge eingeführt werden. Als eine wohlthätige Wirkung der bisherigen Bestrebungen darf der Umstand bezeichnet werden, daß die Initiative zu Reformen von den Gemeinden selbst ergriffen werden. So haben drei Gemeinden die Einführung der den Kultus betreffenden Beschlüsse der 2. R. - V. vom Oberrath gefordert. So bereitwillig dieser mit seiner Zustimmung war, sah er sich doch durch die gesetzlichen Schranken der Synagogenordnungen behindert, und auf einen deßhalb bei der Negierung gestellten Antrag der landesherrlichen Commiffarien hat diese entschieden, daß überall wo drei Viertel der Gesammtgemeinde die Reformen beantragen, dieselben ihnen gewährt werden mögen. So harren viele Gemeinden des Landes des von der Nabbincrversammlung verheißenen Gebetbuches, um es in ihren Synagogen einzuführen. Durch einen Beschluß des Oberraths, wonach die rituelle Zehnzahl zur Begehung des öffentlichen Gottesdienstes nicht mehr nöthig und das weibliche Geschlecht in religiöser Beziehung dem männlichen gleichzustellen sei, hat dieser der 4. Rabbinerversammlung vorgegciffen, was ihr nur erwünscht sein kann. Maßt sich auch der Oberrath keinesweges die Intelligenz und das Wissen der Rabbinerversammlung an, so hat er doch auf seinem Grunde