Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 8 (21.2.1847)
- Date
- 1847-02-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2566751-2567098-2567107--2548-2569978- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
61 immer der Antwort. Die Schuld der Verzögerung liegt freilich nicht am Oberrathe allein, da die Regierung der nachgesuchten Genehmigung noch Schwierigkeiten entgegenstellt; aber wir zweifeln nicht, daß diese, wenn ersterer die fragliche Angelegenheit mit nur etwas mehr Energie betrieben hätte, längst zu überwinden gewesen wäre und ein günstiges Refultut hätte erzielt werden können. Die Negierung hält aus Schonung der Gewissen der wenigen stabilen Gemeindeglieder die Genehmigung noch zurück; wir fragen aber: ob es die Gewissensfreiheit nicht bei weitem mehr verletzen heißt, wenn man, die Wünsche und Bedürfnisse einer großen Majorität der Gemeinde nicht berücksichtigend, dieser einen Gottesdienst bietet, der sie, da er aller Erhebung entbehrt, durchaus nicht zu befriedigen im Stande ist. Die deutsche Predigt allein genügt nicht mehr, das wirklich fromme Gemüth will auch Gebete in ver Muttersprache, die dem gegenwärtigen Neligionsbewußtsein entsprechen. Läßt der verbesserte Gottesdienst noch lange auf sich warten, so sehen wir auch hier die traurige Zeit kommen, wo der intelligente und wahrhaft religiös gebildete Theil der Gemeinden den Synagogen Valet sagt unv diese gänzlich den Wenigen überläßt, die sich noch gern an D’Dmzi *]")'>; und dergl. heiser schrien und an Zizithküssen und Lulab- Schütteln und dem ohrbeleidigenden Schofar - Blasen noch ihre Freude haben. — Einzelne Theile der verbesserten Liturgie, namentlich der 3 jährige Cyclus der Thora - Vorlesungen und die Uebersetzung der Haftharoth, wonach alle Gemeinden besonders sich sehnen, dürften vielleicht ohne vorher eingeholte Genehmigung der Negierung einzuführen sein, worauf wir den Oberrath hierdurch aufmerksam gemacht haben wollen. Israelitische Zustände. (Aus Unterfranken, im Zan.) — Zch möchte beim Beginne des neuen Jahrganges Ihnen so gerne irgend eine erfreuliche Mittheilung machen, oder in Ermangelung solcher lieber ganz schweigen. Aber das ist nun einmal das traurige Loos eines Correspondenten, wenn er seine Pflicht erfüllen will, daß er nichts verschweige und auch das Bittere in die Blätter der Geschichte niederlege. So muß ich auch für den neuen Jahrgang mit einer nicht erfreulichen Mittheilung beginnen. Das Zntelligenzblatt unseres Kreises vom 31. Dez. bringt eine Regierungsentschließung „den Handel der Juden mit Landesprodukten betr.ich weiß nicht ist es Absicht oder Zufall, wahrscheinlich letzteres, daß zum Jahresschlüsse noch den Zuden ein Streich versetzt wird, welcher die Hoffnungen und Erwartungen derselben recht empfind, lich berührt. Man sollte denken, am Vorabende eines neuen Jahres sei es dem gefühlvollen Manne nicht möglich etwas niederzuschreiben, was einer großen Anzahl seiner M tmenschen so wehe thut, aber ich muß auch hinzufügen, daß die Ausfertigung vom 18. Dez. ist. Doch wozu diese nutzlosen Tiraden? Die Entschliefsung selbst lautet: Obwohl bereits in dem Ausschreiben vom 23. März 1829 das Verfahren für Ansässigmachung der Israeliten betr. ausgesprochen ist, daß der Handel mit Landesprodukten nur dann den Zsraeliten Anspruch auf Ansässigmachung gewährt, wenn er im Großen betriebeu wird, d. h. wenn sie die Concession zum Großhandel hiezu erlangen, deren Verleihung nach dem h. Ministerialrescripte vom 1. Zuli 1827 zur Competenz der k. Regierung ressortirt, und obwohl neuerdings durch das lithographirte Ausschreiben vom 20. Oet. v. I. aufmerksam gemacht wurde, daß den Israeliten nur der ordentliche Handel gestattet ist, zu dessen Betrieb eine obrigkeitliche Concession erfordert wird, deren Erlangung hinwieder von dem Nachweise vorschriftsmäßig erstandener Lehre, Servirzeit und Fähigkeitsprüfung abhängt, so hat dennoch die unterfertigte k. Stelle mehrfach die Wahrnehmung machen müssen, daß Zsraeliten von Unterbehörden die Bewilligung zur Ansässigmachung auf den Betrieb des Handels mit Landesprodukten ertheilt worden ist, und daß überhaupt manche Behörden der Ansicht zu sein scheinen, daß der Handel mit Landesprodukten z. B. Getreide, Holz, Wolle, Hopfen u. dgl. den Zsraeliten in gleicher Weise wie den christlichen Unrerlhanen freigegeben sei. — Zndem deßhalb den Distriktspolizeibehörden die eben erwähnten Bestimmungen zur genauesten Beachtung wiederholt in Erinnerung gebracht werden, erhallen dieselben zugleich den Auftrag, die inclavirten Patrimonialgerichte und untergeordneten Magistrate zum gleichmäßigen Vollzüge hievon geeignet zu verständigen, sofort zu recherchiren, welche Zsraeliten in ihren Bezirken zum Handel mit Landesprodukten berechtigt sind, gegen jeden unbefugten Handel nach Maßgabe der bestehenden Verordnungen nachdrücklich einzuschreiten nnv Behufs emsprechender Ueberweisung der Zsraeliten in dieser Beziehung den Gemeindeverwaltungen entsprechende Weisungen zugehen zu lassen." Das war unser Neujahrsgeschenk. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, daß im Ganzen in unserem Kreise nur sehr wenige Zsraeliten den Handel mit Landesprodukten betreiben. Aber wie dem auch sei, wie wenige auch von dieser Verfügung materiell berührt werden, im Ganzen wirken solche Erlasse höchst niederschlagend und man fragt sich: sind das die Folgen der Landtagsverhandlungen? Die Früchte jener begeisterten Vertretung unserer Sache? - Was unsere kirchlichen Zustände betrifft ist noch Alles im alten Geleise und wennn ein Meer, wie der große Ocean zwischen