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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-02-21 · Heft 8 (21.2.1847) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 8 (21.2.1847)
Date
1847-02-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Zeitalter konnten sie kaum die Besten des Volkes fassen. Heute versteht sie jedes Kind. An diese Behauptung knüpfen wir nun die Frage, ob es sich mit den durch die Speisegesetze darzustellenden Religionsgedanken nicht ebenso verhalte, an welche wir zu unserm Leidwesen die andere anzureiben vergaßen, ob heute noch die Speisegesetze geeignet sind, uns jene Ideen einzuprägen? Die Sittlichkeit, die Heiligkeit des gegenwärtigen Geschlechts kommt bei der Beantwortung dieser Frage gar nicht in Betracht, sondern nur die geistige Bildungsstufe desselben. Sittlichkeit, Heiligkeit sind subjektive Kategorien, Bestimmungen, das Verhalten des Einzelnen an dem zu messen, was seine Zeit als das Rechte erkannt hat. In unserer Zeit ist die Handlungsweise dessen allerdings noch unsittlich und unbeilig, die vielleicht in einer nicht so weit fortgeschrittenen Zeit, als die unsrige, ein Muster der Heiligkeit war. Aristoteles z. B. hat an der Sklaverei noch gar keinen Anstoß. Heute weiß aber jeder, daß Sklaverei unsittlich sei. Ist nun deßhalb der, welcher heute die Sklaverei als verwerflich anerkennt, schon deßbalb sittlicher, heiliger, ein vortrefflicherer Mensch als Aristoteles war? Selbst zweifelbaft, wir möchten sagen, schüchtern sucht Herr Gutmann das ganze Bestreben, die fortwäbrende Verbindlichkeit des biblischen Ceremonialgesetzes von obigen Fragen abhängig zu machen, dadurch zu beseitigen: „Ob denn nicht die Unterwerfung, die selbstbewußte, freithätige Unterwerfung unter den Willen Gottes, das D’dw nabo nbnp auch eine Religionsidee, ja gerade die „höchste Religionsidce darstelle, ob nicht in dem uisn uso “pisn boa ohne den Nachsatz '12 das Wesen der Religiosität sowohl als der Sittlichkeit enthalten sei?" Nach der freilich schüchternen Meinung des Herrn Gutmann wäre dadurch das biblische Ceremonialgesetz für ewige Zeiten gerettet. Es braucht alsdann gar keine weitere Religionsidee darzustcllen und es kann nicht mehr die Frage sein, ob die durch dasselbe zu vergegenwärtigenden Religionsideen uns nicht auch ohne dasselbe gegenwärtig sind und ob sie durch dasselbe uns noch vergegenwärtigt werden können. Zndeß wir begreifen nicht, wie Herr Gutmann, wenn er über den richtigen Sinn des 'w niabo ^yrtap und be$-pnntoa noch mit sich nicht einig ist, wie er dann so entschieden die talmudische Ausdehnung der biblischen Speisegebote verwerfen kann. Gerade das ist ja das Prinzip der Halacha, daß wir Menschen unsere Vernunft vor der göttlichen beugen müssen; daß wir nicht zu fragen haben nach Sinn und Bedeutung irgend eines göttlichen Gesetzes, sondern dasselbe als ein Joch auf uns nehmen müssen und daher die Freude haben, Gottes Gebote nicht blos da ausgeführt zu haben, wo sie uns vernünftig erscheinen, sondern überall; denn die That, seine Vernunft vor der göttlichen gebrochen zu haben, gilt als eine religiöse. Aber ist nicht nach demselben Prinzip jeder Unsinn in der Religion gerechtfertigt? Kann man da nicht sagen, je toller um so religiöser? Kanu nicht der Brahmane mit demselben Prinzip es rechtfertigen, wenn er sechs Jahre lang seine Nasenspitze ansieht? Können wir von Gott glauben, daß er uns die Vernunft gegeben, mit dem Gefühl ihres hoben Werthes und doch von uns verlange, wir sollen dieses göttliche Geschenk als das Nichtswürdige betrachten und gerade in dem Brechen desselben, in dem Unterwerfen der Vernunft unter ein unverstandenes und unverständliches Religionsgebot bestünde die Frömmigkeit? Können wir Juden das glauben, die wir nicht einmal zur Entschuldigung dieser Blasphemie das Dogma haben, die Vernunft sei ursprünglich gut und fähig gewesen, Gottes Gebote zu verstehn, aber sie sei durch die Erbsünde 'verderbt geworden und habe diese Fähigkeit verloren? Das hat wahrlich einen andern Sinn. Es heißt: Der Mensch solle seinen eigensinnigen, d. h. unvernünftigen Willen dem göttlichen, d. h. vernünftigen Willen unterwerfen, wenn man überhaupt den Linn eines Satzes enträthseln muß, dessen Nachsatz einen Unsinn enthält. Noch ein Bedenken hegt Herr Gutmann gegen die Behauptung das biblische Ceremonialgesetz sollte ursprünglich gewisse Religionsgedanken vergegenwärtigen. In einer Anmerkung fragt er nämlich, wie es denn mit der Beschneidung wäre? Diese könnte dock dem acht Tage alten Kinde noch keine Gedanken ins Bewußtsein j rufen. „Oder soll etwa dieser Einfluß auf den Geist des Vaters, oder dessen, der seine Stelle vertritt, geübt werden? Eine solche Benutzung einer Persönlichkeit zur i Geistesbildung Anderer scheint denn doch mir dem Prin- I zip der Autonomie des Geistes nicht recht zu barmomren." Hierauf haben wir zu erwidern: 1) Nicht die Beschneidung ist die Hauptsache, sondern das Beschnittensein. Die Beschneidung selbst ist nur rwy niso;

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