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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-02-21 · Heft 8 (21.2.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 8 (21.2.1847)
Date
1847-02-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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SS gebe zu, noch lange Zeit nachher, dem Israeliten sagte? Worüber ich mich zu beklagen zu haben glaube, ist, daß Herr Gutmann meine Frage als eine Antwort nimmt; daß er, statt mich zu belehren, mich bestreitet. Doch ich will, besonders bei dem wohlmeinenden und anständigen Ton der Gutmann'schen Polemik darauf nicht weiter Gewicht legen, sondern zusehen, ob die Gründe, die Hr. Gutmann für die fortwährende Gültigkeit des biblischen Ceremonialgesetzes vorbringr, stichhaltig sind; ob sie geeignet sind, obige Frage wirklich zu beantworten Herr Gutmann gibt zu, daß die weitere Ausdehnung der biblischen Speisegebote, welche die Halacha denstlbeu gegeben, nicht nur nicht verbindlich, sondern auch der wahren Religiosität höchst gefährlich sei; ferner: „daß die Hebung des Ceremonialgcsetzes an und für sich, als bloßes opus operalum, ohne sich dabei des dadurch sinnbildlich vorgestellrcn Gedankens bewußt zu sein, durchaus gar keinen Werth habe und der Religiosität mehr hinderlich als förderlich sei;" auch, „daß die Ceremonialgesetzc bisher meistens als das Wesen der Religion angesehen wurden und als ein unfruchtbarer sinnlicher Gottesdienst geübt worden;" aber nichts destoweniger soll doch die Behauptung viel zu gewagt sein — (ich stelle aber nur die Frage) — „daß heute oder zu irgend ein-r Zeit, die von Gott gegebenen Gesetze von uns darum außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt werden dürfen, weil wir angeblich bereits so weit in der Vollkommenheit und Heiligkeit fortgeschritten seien, daß die durch jene Gebote immerfort zu vergegenwärtigenden religiösen Gedanken und Ideen bereits Allgemeingut der Gesammtheir — (Habe ich von der Gesammtheit gesprochen?) — geworden sind, so daß sie der von Gott eingesetzten Symbole nicht mehr nöthig haben." Man stehet, Herr Gutmann ist, was man so nennt, ein frommer Theologe. Bei aller Höflichkeit, ja Urbanität seiner Polemik, kann er nicht umhin, das Gefühl, und zwar das fromme, d. h. das Importe ketzerrichtende, verdammende Gefühl zu Hülfe zu rufen. Welche fürchterliche Vermessenheit, ja sündhafter Dünkel! Die von Gott gegebenen Gesetze sollen wir außer Kraft und Wirksamkeit setzen dürfen, angeblich weil wir in der Heiligkeit und Vollkommenheit fortgeschritten seien und wir der von Gott eingesetzten Symbole nicht mehr nöthig hätten; Aber, wie kann Herr Gutmann sich so ereifern? Gr gibt ja selbst zu, daß die biblischen Symbole nicht ihren Zweck in sich haben, sondern von Gott nur als Mittel eingesetzt seien; daß die Uebung derselben als wären sie in sich selbst Zweck verwerflich und gefährlich sei: worin besteht nun das große Verbrechen, zu behaupten, die von Gott vor dreitausend Jahren gegebenen Mittel zur Erreichung irgend eines bestimmten Zweckes seien eben zweckmäßige und nicht zweckwidrige Mittel gewesen; d. h. sie hätten seit dem, oder könnten doch einst, zu „irgend einer Zeit" ihren Zweck erreicht haben; und wenn der Zweck erreicht ist, wozu das Mittel von Gott gegeben worden, so wäre es auch ganz der göttlichen Absicht gemäß, das Mittel jetzt fallen zu lassen, da es, nun sein Zweck erreicht ist, mindestens überflüssig geworden? Ferner: Herr Gutmann gibt ja selbst zu, daß „die Geschichte des Judenthums nur zu deutlich beweise, daß die Uebung des Ceremonialgesetzes zu einem starren Formendienst geführt, daß sie bisher meistens als das Wesen der Religion angesehen und als ein unfruchtbarer sinnlicher Gottesdienst geübt worden?" können wir da die theologisch fromme Phrase des Herrn Gutman nicht zurückgeben? Können wir nicht fragen: Wie kann ein von Gott gegebenes Gesetz nicht von diesem oder jenem Sünder, sondern von einem ganzen Geschlecht, „von der Geschichte des J'udenthnms," wie konnte es „bisher meistens" außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt werden? Denn das wird Herr Gutmann doch zugeben, daß ein Gesetz nicht in dem Sinne üben, in welchem es gegeben worden, sondern ihm einen andern Sinn substituiren, ein Gesetz vertauschen, das ursprüngliche Gesetz außer Kraft und Wirksamkeit setzen heißt. Endlich, ob das gegenwärtige Geschlecht „in der Vollkommenheit und Heiligkeit" fortgeschritten sei, wissen wir nicht. Diese Verkehrung unserer Worte in das Gebiet der Theologie und Sittenrichtcrci hat Herr Gutmann sich und nicht uns zuzuschreiben. Wir sprachen nur davon, daß es Ideen gibt, die dem mosaischen Zeitalter völlig fremd und neu waren und daher nicht oft genug durch sinnliche oder andere Mittel seinem Gedächtnisse eingeprägt werden konnten, die aber in unsrem Zeitalter sich so von selbst verstehen, daß wir sie gleichsam mit der Muttermilch einsangen; sie uns daher nicht eingeprägt zu werden brauchen^ weil sie uns für immer eingeprägt sind. Solcher Ideen könnten wir eine Menge anführen, so z. B. die Idee des Monotheismus und andere. Im mosaisck>en

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