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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-02-14 · Heft 7 (14.2.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 7 (14.2.1847)
Date
1847-02-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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50 und Levit. 22, 8., wo es sich nicht speciell um unreine Tbiere handelt, nur das Verbot des Essens, nicht aber des Tragens oder Berührens vorkömmt. In gleicher Weise spricht nun auch der zweite Fall in Levit. 5, 3. von keiner andern Verschuldung, als der Verunreinigung durch Berührung menschlicher Unreinigkeit, welche die Schrift Levit. 15, 31., ebenfalls ausdrücklich verbietet, obgleich dies die Nabbinen (Schebuoth 18) wiederum nicht Wort haben wollen, und versiebt cs sich von selbst, daß diese Verschuldung rrdi n: jno «. s. w. im Allgemeinen, ncn nxoiö aber nur in Bezug auf den Priester einschließt. Uebrigens ist cs interessant zu bemerken, wie sich schon auf talmudischem Gebiete das cregetische Gewissen regt und wenigstens durch eine Stimme beurkundet, wenn auch unsicher schwankend und von den traditionellen Bestimmungen in die Enge getrieben, indem R. Papa (Joma 80. b.) rru nsmio bald für «roniN-i, bald wieder für arpniin in1? erklärt; ein Widerspruch den die Gamara freilich mit dem Nothbehelf 'obya wdddk enpi zu Gunsten der Tradition auszugleichen sucht *). Auch mit der Ansicht, nur das Berühren oder Tragen, nicht aber das Essen des Unreinen mache unrein, gerathen die Nabbinen mit der Bibel in offenen Widerspruch, wie folgende Stellen klar genug darthun: „Wer von ihrem Aase ißt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein" Levit. 11, 40.) „Irgend Jemand, der ein Aas oder Zerrissenes ißt, er sei einheimisch oder ein Fremdling, der wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend, wo er rein wird." (Levit. 17, 15.). „Gefallenes und Zerrissenes soll er nicht essen, sich daran zu verunreinigen" (Levit. 22, 8). Vergl. Levit. 2o, 25. und Jecheskel 4, 14. Tie talmndische Eregese weiß sich freilich auch hier wieder zu helfen. Die zuerst genannte Stelle bestimmt ihr blos die Gleichheit der Quantität zwischen dem, was als Berührtes oder Getragenes vernnreinigt, und dem, was als Speise verboten sein soll (Nidda 42 b.), so wie sie die zwei anderen, ganz allgemein gehaltenen Stellen lediglich auf das Aas eines reinen Vogels be- *) Thosapoth ja Cbullin 34 b. interpretiren rPUfiNDID in einem ankern Sinne; allein offenbar ist die Erklärung Raschis ibid. 35 u. die richtige. zogen wissen will (ibid. und Sebachim 70 a.). Der Genuß eines jeden andern Aases, wenn auch durch Berührt- oder Getragenwerden verunreinigend, soll a l s solcher gleichwohl nicht verunreinigen können, und dann doch wieder gerade das Aas eines reinen Vogels, dessen Berühren oder Tragen nicht verunreinigt, durch den Genuß ja verunreinigen — und all diese unbegreiflichen Wunder soll das Wörtchen m (Levit. 22,8.) gebühren! Man müßte wahrlich aller gesunden Schriftdeutung Hohn sprechen, um nicht einzusehen, daß auch das Essen des Unreinen, wobei weder ein Berühren, noch Tragen stattfindet, unrein macht, und zwar — in geradem Gegensätze zur talmudischen Ansicht — selbst in solchen Fällen, wo dem Berühren und Tragen, wie bei Fischen, Vögeln und gewissen Kriechtbieren, alle verunreinigende Kraft abgehet, da die angeführte Stelle Levit. 17, 15., welche blos der Verunreinigung mittelst Essens, nicht aber durch Tragen und Berühren erwähnt, offenbar von eben solchen Fällen redet. Eine solche Belastung des Speisegenusses, als der innigsten Gemeinschaft mit dem Unreinen, vor allen andern Factoren der Unreinheit erscheint schon von selbst gerechtfertigt und muß ja auch von den Nabbinen wenigstens in Bezug auf das Aas des reinen Vogels zugestanden werden. Unterscheidet sich aber nun das Essen des Unreinen von den übrigen zwei Verunreinigungsmitteln durch eine ausgedehntere Zeugungskraft für die Unreinheit; so kann es sicherlich nicht auffallen, wenn ferner das Verbot, sich durch Essen körperlich zu verunreinigen, als ein allgemeines, über das Aas sowohl des Reinen, wie des Unreinen, dieser oder jener Thierklasse sich erstreckendes auftritt, während das Verbot der Verunreinigung mittelst Tragens und Berührens lediglich auf gewisse unreine Thiere sich beschränkt*) Scheint nun schon von diesem Gesichtspunkte aus die Zurückführung aller in Levit. 11. und Deuter. 14. erwähnten Speisevcrbote (worunter natürlich das Verbot, das Böcklein in Muttermilch zu kochen, nicht begriffen wird) auf *) Beim Genüsse von Speisen und Geiränken, welche selbst durch Berührung des Unreinen unrein geworden, findet eine Verunreinigung des Essenden biblisch überhaupt nicht Statt, worin allein die allerdings biblisch nachgewiesene Erlaubniß eines solchen Genusses, in wieferne es keine heilige Speisen betrifft, ihren Grund hat (S. Maim. Aboth Hatumoth 8, 19. und Tumath Ochlin 16, 8.).

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