Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1847)
- Date
- 1847-02-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kermtnitz «nd Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben von Dp. M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem Land-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 Anzeigen für die gespaltene Zeile ßaA Nr. 7. Sonntag den 14« Februar 1847 7111. Jahrgang. Ueb erblick. Haupt - Artikel: Materialien für den Commissionsbericht über die Speisegesetze. (Schluß.) — Geschichte des Tages: Berlin: Rückblick auf das Jahr 1846; Die Falksohn'sche Heirath. — Pesth: Berhältniffe in Ungarn. — Hamburg: Ge« genbemerkungen. — Cassel: Fasset. — Anzeigen. lendö unerklärlich, warum gerade das Aas eines unreinen Viehes genannt wird, wahrend doch das Aas eines reinen Viehes nach Levit. 11, 39. nicht minder durch die Berührung verunreinigt und jedem Unreingewordenen die Pflicht obliegt, weder den Tempel zu betreten, noch geweihte Speisen zu genießen. Offenbar aber spricht hier die Bibel blos von der unvorsätzlich begangenen Sünde der Verunreinigung mittelst der Berührung jener unreinen Thierklaffen, welche in Levit. 11, 24 — 38 als durch Berührung verunreinigend — im Gegensätze zu den verbotenen Fischen, Geflügeln und jenen Kriechlhieren, bei welchen yao naaiü wegfällt — aufgezählt werden und welche sich wegen ihres hoher« Maaßes von Unreinheit, die ihnen, selbst von Menschenhand getödtet, anhaftet, von dem Aase des reinen Viehes, dessen Unreinheit blos auf das Zerrissene oder von selbst Gefallene sich beschränkt, auch noch da« durch unterscheidet, daß blos ihr Aas, nicht aber das Aas des reinen Viehes zu berühren oder zu tragen verboten wird, obgleich in beiden Fällen Verunreinigung stattfindet; daher auch in Erod. 22, 3Q. Teuter. 14,21. Materialien für den Commissionsbericht über die Speisegesetze. Erster Artikel. (Schluß.) Am schlagendsten wird aber die talmudische Ansicht durch eine Stelle in Levit. 5, 2. widerlegt, wo unter den unvorsätzlichen Sünden, für welche Schuldopfer gebracht werden, auch der Fall erwähnt^ wird, daß „Jemand irgend etwas Unreines berührt, entweder das Aas eines unreinen Gewildes, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen Kriechthieres und es war ihm verhohlen, er ist aber unrein und hat sich verschuldet." Nach den Talmudisten (S. Raschi ibid.) kann diese Verschuldung lediglich im Betreten des Heiligthums oder Genüsse heiliger Speisen während der Unreinheit bestehen, da ja die Verunreinigung selbst nichts Sündliches an sich hat. Fällt nun nach dieser Interpretation gewiß schon der Umstand höchlich auf, daß gerade der Hauptmoment, die sündliche Handlung, völlig unerwähnt bleibt; so ist es vol-