Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1847)
- Date
- 1847-02-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2566751-2567098-2567105--2528-2569956- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
43 unreine Thiere, Gefallenes und Zerrissenes zu essen, selbst abgesehen davon, daß der Talmud unter Z errissenes auch ein mit gewissen Fehlern Behaftetes verstanden wissen will, nichts weniger als im Verbot körperlicher Verunreinigung begründet sein, indem diese weder verboten ist, noch überhaupt durch das Essen erfolgt. Vergleichen wir aber diese talmudischen Grundsätze, worauf die fortwährende Verbindlichkeit der erwähnten Speiseverbote lediglich beruht, mit dem klaren Schriftworte; so wird sich alsbald deren völlige Utthaltbarkeit herausstellen und als zweifelloses Resultat ergeben, daß das verunreinigende Tragen oder Berühren unreiner Thiere allerdings an und vor sich selbst dem Israeliten verboten ist und ferner auch das Essen des Unreinen nicht nur in gleichem, sondern in noch höherem Maaße, als das Tragen oder Berühren desselben verunreinigt. Kein Unbefangener wird in der Vorschrift (Levit. 11,8.) „ihr sollt ihre Aeser nicht berühren," welche die Bibel unmittelbar nach den Worten „ihr sollt von ihrem Fleische nicht essen" und eben so unbedingt wie diese hinstellt, das deutliche Verbot der Verunreinigung verkennen, wie denn auch Zbn Esra zur Stelle in der Thal erklärt: npjrn *6 by -oy «in ’D mpbo Py w pn yaun rum und die Karailen sogar gegenwärtig noch die Berührung des Unreinen für Sünde halten. Man höre nun den Grund, warum die Rabbinen die Verunreinigung des Israeliten und selbst des Priesters gegen ein ausdrückliches biblisches Verbot erlauben und dieses lediglich auf die Festzeit beschränken. „Die Thora," so wird Rosch Haschana 16 1) argumentirt, „verbietet die Verunreinigung am menschlichen Leichnam blos den Söhnen Ahrons, nicht aber den übrigen Israeliten, obgleich der menschliche Leichnam in höherem Maaße, als der thierische verunreinigt; um so viel weniger kann daher die Verunreinigung am Letztern verboten sein." Welche Argumentation! Daß die heilige Schrift zu Gunsten einer so heiligen Pflichterfüllung, wie die Todtenbestattung, um welche es sich doch in Levit. 21 lediglich handelt und der sogar die Rabbinen die wichtigsten religiösen Gesetze opfern, eine Ausnahme gestattet, soll die Erlaubniß, sich auch am Aase eines Thieres zu verunreinigen, beweisen! (Schluß folgt.) Geschichte -es Tages. Rückblick auf das Jahr 1846. (Aus Würtemberg.) — Der Kampf um bürgerliche Gleichstellung der Juden und um eine gottesdienstliche Reform ist in Würtemberg schon seit Jahren ausgekämpft. Die Emancipation ist von Fürst und Volk uns verheißen und mögen auch noch einige Jahre darüber eingehcn, so werden die uns noch fehlenden Rechte zuerkannt werden müssen; auch die Reform des jüdischen Eultus ist faktisch anerkannt und nur noch wenige Hy. perorthodore glauben gegen das allgewaltige Rad der Zeit und der Intelligenz sich stemmen zu können. So geht bei uns alles den gewohnten Gang in schwäbischer Ruhe und Gemüthlichkeit. Es darf darum nicht aussallen, wenn das verflossene Jahr wenig Erhebliches mitzutheilen liefert. Auf dem Gebiete der jüdischen Literatur ist wenig geleistet worden. Vom Privatdocenten Meier in Tübingen ist ein hebräisches Lcricon erschienen; Kirchenrath Maier in Stuttgart hat auf besonderes Verlangen einige Easualrcden dem Drucke übergeben, die in ihm den bewährten Kanzclredner erkennen lassen; General v. Bangold hat eine Brochüre mit vieler Gelehrsamkeit „die Religion des Geistes" geschrieben; von Dr. Carl Weil erscheinen die konstitutionellen Jahrbücher fort, die ganze Aristokratie des Geistes betheiligt sich an diesem ausgezeichneten Werke. Die würtembergische Tagespresse nimmt sich der Judenfrage warm an, besonders der Beobachter, das Blatt der ständischen Opposition. — In größeren und kleineren Gemeinden des Königreichs, besonders in der Residenz sind Juden in den Magistrat gewählt worden; man hat von gewissen Seiten her soviel Aufhebens von dieser nicht ungewöhnlichen Thatsache in Wür. tcmberg gemacht, daß es bei uns lächerlich erschienen ist. — An den Gerichtshöfen bei den öffentlichen Schlußverhandlungea haben mehrere jüdische Rechtsanwälte mit großer Anerkennung, von Seiten der urthcilsfähigen juridischen Welt, plaidirt. Doch hat es noch kein Rechtskandidat zur Staatsanstellung bringen können, obschon das Gesetz die Juden vom Staatsdienst nicht ausfchließt, der Justizminister entschuldigt die Abweisung stets damit, daß man noch auf das Bolksvorurtherl, das dem Juden noch nicht günstig, von Seiten des Staats Rücksicht nehmen müsse. Der sehr talentvolle junge Jurist, Leopold Pfeifer, dessen Promotion Epoche gemacht hat, soll energische Schritte gegen diese Autonomie des Justizministers Prießer eingeleitet haben. — Das Regierungsspstem zeigt immer seinen alten Ge-