Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1847)
- Date
- 1847-01-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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oder im Privatleben auftritt, unbedingt weichen. Deshalb behaupteten wir in der Rabbinerversammlung, daß nur wir, da wir die symbolische Sabbathbedeutung, vermöge welcher sie an den bestimmten Tag gebunden ist, aufgebcn und sie nur als Cultus betrachten, der an keine bestimmte Zeit geknüpft ist, nicht aber diejenigen, welche das Symbol in seiner religiösen Verbindlichkeit für die Gegenwart sesthalten, zur Unterordnung des Sabbaths unter den Staat berechtigt sind. S. Protokoll S. 197. 198. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Geigers Sendschreiben. f (Frankfurt a. M-, im Januar.) — Ihre Anmerkung zu Geigers Sendschreiben, welche uns so großes Unrecht thut, hat uns zum wenigsten mit einem vortalmudischen frommen Rabbi Bekanntschaft machen lassen, der die Frucht genossen und die Schale rggeworfen, da doch sonst diese frommen Herren die Judenheit zu veranlassen pflegten, die Schale zu genießen und die Frucht wegzuwerfcn. *) Wie im Pflanzenreiche durch Frucht naturgemäß die Schale mit bezeichnet wird, so lassen sich auch gei. stige Erzeugnisse nicht in Frucht und Schale zerlegen, zumal sie selbst sich gewöhnlich nur als Blüthen geben; nehmen Sie einer geistigen Production, sie müßte denn eine rein wissenschaftliche sein, die naturwüchsige Einkleidung, und sie wird geschmacklos und ungenießbar. So wissen wir recht gut, daß unsere Mittheilungen nichts Neues enthalten, daß alles schon da gewesen, daß jeder sich dasselbe selbst sagen kann. Wir beabsichtigen blos, alten Wahrheiten eine neue, harten eine milde, ernsten eine scherzhafte, vergessenen eine einprägende Form zu geben, Das aber ist's, was unsere „Arbeiten wahren Freunden des Fortschritts" schätzbar macht, wenn wir Ihrer Versicherung in so fern Glauben schenken dürfen; denken Sie sich die Form hinweg, und es bleibt ein ge, sunder Kern, gut für Alltagskost, es bleiben gemeinnützige Nachrichten übrig. Sie und Geiger fällen über dieselben einander *) Ehrlich wie wir sind, bekennen wir unsere Jurisprudenz aus Frankels Schrift: der gerichtliche Beweis nach mosaisch, talmudischem Rechte her zu haben, und arbeiten zugleich dadurch der Welterlösung vor, nach dem bekannten: DttQ "OT "lOlKn ^3 rbm wao gewissermaßen entgegen stehende, unserer Ueberzeugung nach gleich ungerechte Nrtheile. Dem Geigers darf man als Entscheivungs. grund die Regel des französischen Prozeßrechts: In korwe empört« le fond unterstellen; der Ton scheint ihm unangemessen, und er geht über Absicht, Gesinnung und Inhalt hinweg. Ihnen hingegen find letzte alles; Sie möchten die Arbeiten gern nach deutschem Gerichtsstyle ad purgandum zurückgeben *), und finden kaum eine Beruhigung darin, daß sie als „Redacteur nicht für den Ton Ihrer Correspondenten verantwortlich find." Allein le style, c’est l’bomme; diesen Ausspruch hat nicht etwa ein allseitiger Jdeolog oder ein einseitiger Philolog, sondern der geistreiche Naturforscher Büfson gethan, und wenn er auch wie alle solche allgemeinen Sätze nicht ganz wahr ist, so kommt er doch der Wahrheit sehr nahe. Sie geben „eine Wochenschrift für die Kenntniß und Reform des israelitischen Lebens" heraus; glauben Sie, daß sich dieses in den Mittheilungen von Rabbincn, Lehrern, Rabbinats- oder Lehramts-Candidaten, welche die Spalten der speciell jüdischen Blätter fast ganz ausfüllen, treu oder gar vollständig abfpi'egle? Denken Sie, daß diese Reform durch die Rabbinen allein bewirkt werden könne? Gewiß nicht. Die meisten Rabbinen leben an kleinen Orten, und selbst die an großen leben, pflegen sich in engen gesellschaftlichen Kreisen zu bewegen; die un« mittelbare Anschauung, die selbsteigene Wahrnehmung geht ihnen allen mehr oder weniger ab; und um die Lehrer steht es gewiß nicht besser. Uebervies lassen sich nicht ganz die Standes - Vortheile abstreifen, oder die Standes-Bortheile aus dem Auge verlieren. Welche Befangenheit giebt sich nicht in folgendem Satze des Sendschreibens kund: „unter den gegebenen Verhältnissen und bei der Stellung, welche die Rabbinerversammlung einnimint und einnehmen muß, wenn sie eine heilsame Wirkung ausübcn soll, darf ein Drängen von den Entschiedenen nicht Zurückbleiben, soll der jähe Widerstand der Stabilen paralpsirt werden, es soll sich die Gesinnung beider Theile des Volkes unzweideutig und offen aussprechen,, re. Die Rabbinerversammlung ist 26 Mann hoch aufmarschirt, gegenüber steht das Volk, que vous savez, in zwei feindliche Lager getheilt, wovon das eine jene Sechsunvzwanzig vorzudra'ngen, das andre sie zurückzuhalten beabsichtigt; das r.r einzige Zweck, das die alleinige Beschäftigung alles Volkes, Kreise ausgenommen, welche nach dem Sendschreiben trotz ihrer äußern Politur zu tief stehen, um „eine ernste Behandlung ernster Gegenstände zu begreifen, zu würdigen, welche blasirt sinv". *) Wir ziehen es im gegenwärtigen Falle vor, von un''erem Rechte, uns durch Anmerkungen gegen Aeußerungen eines Correspondenten zu verwahren, keinen Gebrauch zu machen. Die Redaktion.