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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-01-17 · Heft 3 (17.1.1847) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 3 (17.1.1847)
Date
1847-01-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
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als Cultus, Gottesverebrung und kommt es denn bei dem Konflikt zwischen der Gottesverebrung und dem Staatsdienste auf die besondere Art der erstern an? Ist denn die symbolische Gottesverehrung durch Sabbathruhe eine weniger beilige, weniger bedeutsame Gottesverehrung als die durch unser» modernen Gottesdienst als durch Gebet, Predigt und Andacht? Ist denn diese symbolische Gottesverebrung durch Rübe für den, der in der symbolischen Religionsspbäre lebt — und in dieser stehen und leben wir mit Hrn. S. Adler, wir fteb en mit ihm auf dem biblisch-mosaischen Grunde — weniger erhebend, weniger erbauend als die Gottesverehrung durch Gebet? Ist denn diese rationale Gottesverebrung da sie doch immer kein Sittlichkeitsakt an sich ist, etwas anders als Cultus und wenn auch rationaler Cultus, etwas anders als Ceremonie und ceremoniellcx Narur? Wie kann und darf Hr. A. auf mosaischcm Grund und Boden zwischen rationaler und symboliscber Gottesverehrung scheiden, da im Mosaismus alle Gottesverebrung eine symbolische ist und als solche die höchste Bedeutung in Anspruch nimmt? Wie kann und darf er ohne Willknhr und Machtspruch behaupten, daß mit derjenigen Gottesverehrung, die er eine rationale nennt, nämlich die durch Gottesdienst — von der im Mosaismus nirgend die Rede ist — die Crist'u; des ganzen Sabbatb inniger zusammenbäuge als mit der symbolischen Gottesverehrung durch Ruhe, von der der Mosaismus so ausdrücklich bandelt, daß wer ein die Weibe durch Gottesdienst störendes Arbeitsvcrbot Übertritt, den Sabbalh mehr entweihe und negire als derjenige, der ein die Rnbe aufbebendes Arbeitsverbot übertreten, daß dieses darum dem Staatsdienst eher als jenes geopfert werden dürfe? Hr. S. A. bat gänzlich vergessen, wo, in wessen Hause er sich befindet. Bibel und Tradition verläugnen und perborresciren den Unterschied, den Hr. Adler dem Staatsdienste zu Lstbe erfunden hat. Man muß Bibel und Tradition erst verlassen haben, aus der symbolischen Religionsspbäre berausgetreten sein, um einen Unterschied zwischen den beiden Arten von Gottesverehrung, der symbolischen und der rationalen, statuiren zu dürfen. Tann aber wird man mit mir behaupten: auch der rationale Cultus müsse dem Staatsdienst als einem Gebote der Sittlichkeit weichen, und da selbst der Staat die Nothwendigkeit der Gottesverehrnng für den Menschen anerkennt, so müsse dieser für die Gottesverehrung einen Tag bestimmen, an welchem die Collision zwischen diesem und dem Staatsdienst oder mit dem im Staate bestehenden bürgerlichen Berbältnissen nicht stattfindet, und kann er das nicht mit der Gesammtbeit oder einem großen Theil seiner Glaubensgenossen gemeinschaftlich thun, so müsse er cs für sich partikulär thun, nämlich seine Gottesverehrung auf eine Zeit verschieben oder verlegen, wo dieselbe ibm möglich ist. Auf dem Standpunkte der Bibel und Tradition und im Mittelpunkte der symbolischen Gottesverehrnng siebend, ist dies rein unmöglich. Denn erstens erkennen diese einen Unterschied zwischen dem symbolischen Cultus und Sittlichkeitsgesetzen und die Unterordnung jenes unter diese nicht so entschieden und durchgängig an, wie dieses nach unserer modernen Religionsanschauung der Fall ist, zweitens erkennen diese dem Staatsdienste eine solche sittliche Potenz nicht zu, daß der Sabbarh als Cultus ihm weichen solle. Auf diesem Standpunkte aber einen Unterschied zwischen dem symbolische» Cultus und dem rationalen dem Staatsdienste gegenüber machen, ist reine Wlllkühr und unstatthaft. (Fortsetzung folgt.) Geschichte des Tages. Geigers Sendschreiben. $ (Frankfurt a. M., im Dezember.) — Fiat m umlus et pereat justitia! Wir wären nicht abgeneigt zu behaupten, daß der liebe Gott, als er am sechsten Tage seine Schbpnmg über» schaut und ihre Güte geprüft, diesen Ausspruch gethan, wenn wir uns nicht sagten, was Hr. Stein bei ähnlicher Veranlassung seinen zu Breslau versammelten Herren College,,: *) „Wer von uns ist im Rathe Gottes gewesen, um so zu behaupten? Wohin müssen uns solche wstlkührliche Behauptungen führen?" Die Welt ist nämlich so geartet, daß niemand erwarten darf, sie werde ihm Gerechtigkeit wiederfahren lassen. Doch nein, wir wollten sagen, so ausgeartet, denn „in der Thora ist uns das Positive gegeben, die Basis, auf welcher wir stehen sollen", sagt Hr. Stein *) Protokolle der dritten Rebbinerversammlung S. 116.;

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