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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-01-17 · Heft 3 (17.1.1847) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 3 (17.1.1847)
Date
1847-01-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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ihre konsequente Begriffsbestimmung des Arbeitsverbots festgehaltenen symbolischen Bedeutung fließenden verbotenen Arbeiten den gebieterischen Forderungen der Zeit opfern und diesen gegenüber nur das Verbot der gewerblichen und anstrengenden Tätigkeiten aufrecht erbalten will. Hr. Anennt letzteres „den Sabbath an sich" und meint, dieser wäre noch gerettet, wenn nur die produktive Tbätigkeit preisgegeben würde. Allein diese Namenscrfinvnng sammt dem Schluffe gehören zu den größten Willkübrlichkciten von der Welt. Denn das Rubegebot, wodurch die weltbeglückcnden Wahrheiten des Iudcmbnms symbolisch bezeugt werden, ist ein nicht minder heiliges, göttliches und ewiges als das Weibegebot, und das aus dem Rubegebot resultircnde Verbot produktiver Tbätigkeit ist ein den gebieterischen Forderungen der Zeit gegenüber nicht minder bochznachtendes und für alle Ewigkeit fcstzubaltcndcs als das aus dem Weibegebot folgende Verbot anstrengender oder gewerblicher Tbätigkeit. Ter Unterschied, den Hr. Adler zwischen diesen beiden Verboten und Geboten machen will, beruhet auf reiuer Willkuhr und ist auf seinem Standpunkt, wo das Rubegebot und die aus diesem siießcndc Art verbotener Thätigkeit zu den ewig gültigen Religionsgesctzen gekört, grundfalsch. Tie symbolische Gottcsvcrebrnng durch Ruhe ist von jeder andern, von dem eigentlich modernen Gottesdienst — dessen Eristcnz überhaupt und am Sabbatb insbesondere im Mosaismus noch fraglich ist und erst zu erweisen wäre — durchaus nicht zu unterscheiden, und wer diese den Verhältnissen opfert, hat eben so gut den Sabbath geschändet, wie derjenige, welcher ibn dem Verkehr öffnet. Auch die tbälige Weihe und Heiligung des Tages durch Gottesdienst re. ist noch keine That der Sittlichkeit an sich, noch keine, wie man es nennt, Verwirklichung der Sabbathidee, ist nur Cultus, Gottesverebrung, und die symbolische Gotlesverehrung durch Ruhe ist im Mosaismus, wo nicht die allein berechtigte doch ganz gewiß eine der tbätigen Weibe gleichberechtigte und wie diese nicht minder heilig zu haltende. Daß Hr. A. mit dem K.-B. das Gebot thätiger Sabbathweibe in den Mosaismus hineinträgt, dafür ist er uns noch Rechenschaft schuldig, denn nach meiner Ueberzeugung, weiß der Mosaismus nur von einer symbolischen Gottesverebrung durch Ruhe. Aber gar auf dem Standpunkte des Hrn. A. diese jener nachsetzen, diese aufopfern und jene allein aufrecht erhalten wollen, gehört wahrlich zu den größten Inkonsequenzen von der Welt. Ich habe in der 3 R.-V als von dem Verhältniß des Sabbath zum Staate die Rede war, dieses urgirt und behauptet, daß wenn man den Sabbalh als Symbol, wie dieses in der Bibel ausgedrückr sich findet, und deßhalb den bestimmten siebenten Tag, an welchen dies Symbol sich knüpft, als ein ewig gültiges Rcligionsgcsetz festhält, auch dem Staate der Sabbatb nicht geopfert werden, der Staat ein solches Gewiffensopfer nicht verlangen dürfe. Ich bin von Vielen darum mißverstanden, für rigorös gehalten worden, während ich nur auf dem gegnerischen Standpunkt konsequenter war als diejenigen, die ihn einnahmen und denen deßhalb die Konsequenz ungelegen war. Ich werde auf diese» Punkt, wenn von der Kritik der meiner Ansicht geltenden Gegenreden die Rede sein wird, zurückkommen, und will jetzt in der Beleuchtung der Resultate des Adlerischen Votums fortfahren. Hr. A. führt die Consequenzen seiner Ansicht eigentlich auch nur bei der Frage über das Verbältniß des Sabbaths zum Staate bis zur äußersten Spitze und kulminirt darum auch hier nameütlich in der Inkonsequenz. Tem Staate, meint er, dürfe dasaus dem Rubegebot und der symbolischen Sabbathbedeutung fließende Verbot produktiver Tbätigkeit, nicht aber dasaus dem Weihe gebot folgende Verbot anstrengender oder gewerblicher Arbeiten geopfert werden. „Ter Unterschied zwischen beiden", sagt er S. 56, „ist sehr einfach. Gewerbli-che und anstrengende Arbeiten stören die Weihe, die Heiligkeit des Tages, ihr Verbot ist nicht ein symbolisches, ceremonielles, sondern ein rationales, mit der Eristcnz des ganzen Sabbath innig zusammenhängendes; wer es Übertritt, hat den Sabbath entweiht und negirt. Den Sabbath aber völlig dem Staatsdienste preisgeben, hieße dem Zudentbum dem Staate zu Liebe den Rücken kehren. Hingegen sind nicht gewerbliche und nicht anstrengende Tbätigkeiten bjos wenn sie produktiv sind, untersagt, dieses Verbot bedingt nicht die Sabbathweihe an sich, sondern ist blos ceremonieller Natur, Ceremonien aber bat die Tradition überall preisgegcben, wo sie dem Leben hindernd in den Weg treten, wie -)iüö pn nDiD.n na piDB Dovi;tp"po. Aber — werden wir zu fragen nie aufhörcn — ist denn die Sabbathweihe und Heiligung durch Gottcöverehrung eine sittliche That an sich, ist sie etwas mehr

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