Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-01-10 · Heft 2 (10.1.1847) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 2 (10.1.1847)
Date
1847-01-10
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2566751-2567098-2567101--2496-2569920
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

15 ser Versammlung ihrer Sabbathbeschlüsse wegen zu machen uns veranlaßt gefunden, und kommen auf dieselben ungern und nur soweit zurück, als erforderlich um nachzuweisen, wo sie das Sendschreiben entstellt wiedergibt. — Wir hatten gegen Geiger *) bemerkt, daß niemand die Stellung der Mitglieder so sehr verkannt habe, um ihnen anzumuthen, die Sabbathfeier auf den Sonntag zu verlegen, auszusprechcn, daß der Samstag „als Werktag zu erklären," und der Sonntag „als Ruhetag zu adoptiren sei." **) Ob diese Bemerkung gegründet oder nicht, gilt gleich, jedenfalls sollte sie nur zur Berichtigung einer unserer Ueberzeugung nach irrigen Unterstellung dienen, und es läßt sich in derselben zum wenigsten kein Vorwurf finden, wie das Sendschreiben gethan. — Wir hatten ferner geschrieben: „Was die Rabbiner. Versammlung im vorigen Jahre beschlossen? Kaum daß wir uns des mehr entsinnen. Allein es trug das Gepräge der Zeit, es sollte die Taumwelt zernichten helfen, in welcher so viele unserer Glaubensgenossen unter bösem Alpdrücke leben. — Tragen die diesjährigen Sabbathbeschlüsse dasselbe Gepräge? Prangen sie nicht vielmehr mit dem mittelalterlichen gelben Abzeichen des auserwählten Volkes? Was soll der christliche Leser oder gar Staatsmann davon denken, wenn eine Versammlung der aufge. klärtestcn Rabbiner Deutschlands im Jahre 1846 beschließt, daß in Fällen, wo die ganze zeitliche Wohlfahrt, wo Habe und Gut, wo die Mittel für die künftige Existenz bedroht sind, auch am Sabbath Anordnung zur Rettung zu treffen, und selbst zu retten, mit keiner religiösen Pflicht streite, daß wo Lebensgefahr drohe, für Israeliten oder Richtisraetiten, alles zur Abwehr derselben zu thun erlaubt, ja geboten sei. Und Ihr wundert Euch, wenn man sich mit Ekel von solchen Beschlüssen abwendet rc." Das Sendschreiben gibt dies dahin wieder: Allein, daß wir so höchst be* schränkende Freiheiten ausgesprochen haben, daß, wenn die Eristenz gefährdet ist, wenn Hab und Gut in Gefahr steht, dann Ar« beit und Arbeitenlassen gestattet sei! Das ist es eigentlich, was des Correspondenten Ekel erregt." Heißt das den Sinn wiedergeben oder ihn entstellen? Ueber Sabbathvereine haben wir uns bereits in unserer früheren Corrcspondenz gegen das Sendschreiben genügend ausgesprochen; wir hatten gefunden, daß sich die Versammlung durch den betreffenden Beschluß lächerlich gemacht; einen Aerger hatten wir daran nicht genommen; dergleichen pflegt unsere Lachlust, zuweilen unser Mitleid zu erregen; unfern Aerger, oder gar, wie das Sendschreiben meint, unsren Ingrimm niemals! Wir hatten gesagt, gegen den widrigen Eindruck, wel¬ *) Die dritte Versammlung der deutschen Rabbiner, S. 6. **) Worte Geigers, a. a. O. chen die diesjährigen Sabbathbeschlüsse gemacht, „hilft kein Berufen auf Protokolle, deren jedenfalls spätes Erscheinen noch problematisch ist, die abgeändert, wenn man will, erst noch für die Oeffentlichkeit redigirt werden müssen, welche nur Wenige lese»; sie vermögen das Vertrauen, wenn es einmal, wie die erste Verwahrung sich ausdrückt, verscherzt ist, nicht wieder herzustellen." Hast Du dies nicht verstanden, hast Du darin eine Verdächtigung gegen die Treue der Protokolle, wohl gar einen persönlichen Angriff gegen Herrn Dr. Geiger gefunden, unbefangener Leser? Im Sendschreiben versichert derselbe, den Satz: „ist spätes Erscheinen noch problematisch" nicht zu vergehen. Wollte er nicht vielleicht das ausgelassene T örtchen „jedenfalls" vor „spätes setzen, und in Betreff des Problematischen bei den Verlegern der früheren Protokolle wegen deren Absatzes Erkundigung einziehen? Es hat sich für die diesjährigen abermals ein Verleger gefunden, und wir würden es sehr bedauert haben, wenn sich ein solcher nicht hätte finden lassen, aber zu einem deSfattsigen Zweifel war für uns Grunv genug vorhanden. Das Sendschreiben fährt fort: „Es ist wahr, mehrere der Mitglieder haben ihre Aeufferungen schriftlich aufgesetzt, ihren Ausdruck gefeilt, wohl auch Manches, was im Flusse der freien Rede flüchtig herausgeströmt, hie und da gemildert, aber geändert ist keine Ansicht worden." rc. Laben wir ein andres behauptet, und findet sich hierdurch nicht vielmehr unsre Behauptung gerechtfertigt? Ward nicht zum Behufe der Veröffentlichung der Protokolle von der diesjährigen Versammlung eine Redactions - Commission besonders ernannt? Wir beklagen mit Geiger, daß die Protokolle nur von wenigen gelesen werden, find aber nicht mehr als er im Stande es zu ändern; ob solche das öffentliche Vertrauen, wenn es die Versammlung wirklich verscherzt gehabt hätte, wieder herzustellen vermocht? wir glauben eS nicht. Geiger *) hatte gefragt: „Die diesmal gefaßten Beschlüsse sind fast in derselben Weise in dem vorjährigen Commisfionsberichte als Anträge enthalten, es gehn diese durchaus nicht weiter als jene; dieser Bericht wurde bei der vorjährigen Versammlung verlesen, wenn auch nicht debattirt, man hat ihn in Frankfurt angehört, dennoch aber wurde die Gesinnung der Versammlung als eine aufrichtig dem Fortschritte zugewandte anerkannt. Woher nun mit einem Male diese Aenderung. nachdem die in Frankfurt gemachten Anträge in Breslau genehmigt worden?" Darauf erwiederten wir: „Nicht das Resultat, die Anträge des Berichts, sondern die in demselben kund gegebene Gesinnung hatte man beachtet, und sie als eine aufrichtig dem Fortschritte zugewandte erkannnt, während man aus den *) A. a. O-, S. 3.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.