Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1847)
- Date
- 1847-01-10
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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IG diesjährigen Sabbathbeschlüffen das Einschlagen einer entgegengesetzten Richtung abnehmen zu können geglaubt. Um uns deutlich zu machen; man kannte die Schwierigkeit der Sabbathfrage, und fand, daß der Commissionsbericht gern weiter vorwärts gegangen Ware, wenn er es hätte wagen dürfen; die Sabbath« beschlüffe hingegen lassen den Eindruck zurück, als wären sie gern weiter rückwärts gegangen, wenn man es hätte wagen dürfen." Das Sendschreiben will uns nichts destoweniger deßhalb im Widerspruche mit uns selbst finden, und „sophistischer Rechthaberei" zeihen; ein Borwurf, welchen wir mit mehr Grund zurückgeben zu dürfen glauben. Geiger *) hatte von einem Anträge ausgesagt, daß nicht ein einziges Mitglied der Versammlung ein Bedenken gegen dessen Inhalt geäußert habe; „selbst diejenigen nicht, welche mit Aengstlichkeit sich an das Bestehende halten zu müssen vermeinen; wir schlossen daraus, daß mehre solche Mitglieder sich in der Versammlung befunden. Das Sendschreiben verweist uns unfern Fehlschluß; „diese meine Bemerkung," belehrt uns Geiger daselbst," gilt blos von einem einzigen Mitgliedes O Lehrbuch! O Mischnah! Einen Zrrihum, den schon das Sendschreiben als solchen anerkennt, stehen wir nicht an zu berichtigen. Wir hatten geglaubt, daß Geiger im nachfolgenden Satze, wo er solcher Erwähnung thut, welche „zwar veralteten, aber doch von Vielen mit normativer Geltung ausgestatteten Büchern noch volle Autorität beilegen," jene ängstlichen Mitglieder im Auge gehabt. Wir hatten unrichtig verstanden, es galt dies noch ängstlichcrn Gcmüthern, „die auf Talmud und Schulchan Aruch schwören," deren aber die Versammlung keine aufzuweisen gehabt haben soll; auf diese so feine als richtige Diftinction gestehen wir trotz unsres nach dem Sendschreiben penetranten Verstandes nicht verfallen zu sein; mag immerhin, wie es daselbst einmal heißt, „ein solches Gestänvniß beschämend sein," wir schrecken vor demselben nicht zurück. Zum Schlüsse erklärt das Sendschreiben unfern „ganzen Angriff für einen verfehlten," was wir dahin gestellt lassen können, unsere „Waffen aber theils nicht in einem ehrlichen Kampfe anwendbar, theils als verrostete." Freilich führen wir diese nicht zur Parade, und putzen sie nicht heraus wie unsre (soll wohl heißen „manche" Red.) jüdischen Geistlichen z. B. ihren Cultus, uns scheinen sie blank genug. Deren behauptete Unanwendbarkeit in einem ehrlichen Kampfe aber steht wohl mit den verpönt sein sollenden Wißen in Verbindung, über welche wir uns bereits ausgesprochen haben. Wir werden auf den übrigen Inhalt dieses Sendschreibens gelegentlich wieder zurückkommen. *) A. a. O., S. 10. Aufforderung. Das erledigte Amt eines Landes - Rabbiners für die israelitischen Gemeinden in Mecklenburg- Schwerin ist spätestens Michaelis k. I. wieder zu besetzen. Diejenigen, welche sich um dieses Amt bewerben wollen, haben sich binnen acht Wochen bei den Unterzeichneten Commissarien in portofreien Zuschriften zu melden und sich auszuweisen: 1) über ihren religiös-sittlichen Lebenswandel, 2) darüber, daß sie mit einer Hattorah versehen sind, 3) daß sie ein deutsches Gymnasium besucht, 4T) auf der Universität dem Studium der Philosophie obgelegen haben, 5) mit den Grundsätzen der Pädagogik bekannt sind, und 6) daß sie zum Vortrage geistlicher Reden in deutscher Sprache die erforderliche Tüchtigkeit besitzen, und von sämmtlichen hierüber sprechenden Zeugnissen beglaubigte Abschriften beizubringen. Den Bewerbern wird, falls sie darauf antragen, ein Eremplar des Statuts für die kirchlichen Verhältnisse der hiesigen israelitischen Gemeinden zugestellt werden. Schwerin, den 2. December 1846. Müller, Geh. Kanzleiratb, Meyer, Schulrath, als landesherrliche Commiffarien im hiesigen iseael. Oberrathe. Marcus, als Mitglied des israel. QberratheS. In Baumgärtners Buchhandlung in Leipzig istsoeben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Die israelitische Bibel, enthaltend; Den heiligen Urtext. Die deutsche Uebertragung. Die allgemeine, ausführliche Erläuterung. Mit mehr als 500 englischen Holzschnitten. Herausgegebcn von Dr. Ludw. Philippson. Lex. 8. H. Bv. 31ste Lieferung zu 7'/° Ngr. (6 gGr.) Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach,