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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-05-17 · Heft 20 (17.5.1846) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 20 (17.5.1846)
Date
1846-05-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
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157 alles Hergebrachte nach dem ihm inwohnenden Rechte, weiter überliefert zu werden und nach seinem inneren Zwecke; wir verlangen von der Beobachtung aller Ceremvnicn einen beseligenden Einfluß auf unser Gemüth; wir wollen dabin streben, daß auch unsere weibliche Zugend an Geist und Gemüth nach ihren Fädigkeiten und nach den thr von Gort geschenkten Anlagen ausgebildet werde, daß die Religion sie wahrhaft beselige und auch ihr nicht ein blos mechanisches Hände- und Lippen werk sei: und damit ist die fernere kleinliche und ängstliche Beobachtung der talmudischcn Satzungen über die Speisegebote rein unmöglich. Eben so unmöglich ist die Heilighaltung der Speise- Gesetze nach der ihnen talmudisch gegebenen Ausdehnung für den männlichen Theil der heutigen europäischen Iudenheit. So ein orthodor sich gebärdender junger Rabbiner har gut reden. Zhm ist es ein Leichtes, das Leben der Frivolität und der Genußsucht anzuklagen; ihn wahrlich, der seinen Gehalt bezieht — und je orthodoxer er sich gebärdet, um so größer ist meistens sein Gebalt — und der höchst selten in die Lage kommt, eine größere Reise zu unternehmen, ihn wahrl'ch kostei es wenig Entbehrung, die Spciseverbote noch ängstlicher als die Rabbinen des Talmuds zu beobachten. Wie steht es aber mit der übrigen Zudenbeit, die im Schweiße ihres Angesichtes ihr Brod verdienen muß, die vermöge ihres Lebensberufes—und jede ehrliche Thätigkeit, jede, wo die von Gott verliehenen Kräfte zum Nutzen der Menschheit verwendet werden, ist nach den wohlverstandenen Lehren des JudenthumS eine relig öse — sich genölbigt sichet, weite und anstrengende Reisen zu machen? Nach der talmudischcn Ausdehnung der Speiseverbotc darf der Jude beim Nichtjuden nicht nur keine Fleischspeisen, sondern auch sonst nichts genießen, was in jenes (des Nichtjuden) Geschirr gekocht wurde. Und wenn unter Hunderten es Einer vertragen kann, Tage und Nächte durchzureiscn, ohne Warmes genossen zu haben, wollt ihr den übrigen neun und neunzig zumuthen, entweder ihren Lebensberuf aufzugeben, oder ihre Gesundheit sichtbar zu Grunde zu richten? Man sage nicht: Unsere Alten haben es ja auch so gemacht; der arme Trödcljude reiste ja auch Wochen lang beim Bauer umber und lebte'höchstens von Kaffee und Brod. So schlimm wie für uns, war es für sie niemals. Sie konnten sich wenigstens überall aufhalten; trafen sie in irgend einem Orte eine jüdische Familie, so konnten sie sich Warmes zubereiten lassen. Aber heute, bei unserer Reise-Ginrichtung! Ehe ihr nicht die jüdische Großmuth dahin gebracht habt, daß sie neben jedem Posthaus eine jüdische Restauration errichtet, damit die etwaigen jüdischen Reisenden ihre Kräfte wieder restaun'ren können, dürft ihr das Leben, das sich über die talmudischcn Speisesatzungen wegsctzt, weder der Frivolität noch der Genußsucht anklagen. Tie Ausdehnung, welche die Halacha den Speisevcrboten gegeben, soll und kann daher nicht länger heilig gehalten werden. Wie stehet es aber mit den biblischen Speiseverboten? Biblisch ist der Genuß gewisser Tbiergattungen dem Juden untersagt, aber nicht, ein Geschirr zu gebrauchen, in dem das Fleisch solcher Thiere gekecht wurde. Unrein ist ein solches Geschirr allerdings auch biblisch; aber diese Unreinheit beziehet sich nur auf den Tempel und ist, wie die siebentägige Unreinheit bei Berührung der Leichen, längst aus der praktischen Geltung geschwunden. Biblisch mag allerdings das Berbot ftin, Fleisch in Milch zu kochen, aber von doppeltem Gerälhe für Fleisch und Milchspeisen weiß die Bibel nichts. Eben so wenig findet, wenn man die h. Schrift nicht nach der Weise des Talmud als einen juristischen Gesetzescoder, sondern als ein Religionslehrbuch ansieht, ein biblisches Bedenken statt, wenn n->a “)&sa bv mp by rfe 3^n. Biblisch ist allerdings das Verbot, von Gefallenem oder von Zerrissenem zu essen, aber die Ausdehnung dieses Verbots auf jedes nicht rituell Geschlachtete *) und auf jeden organischen Fehler beim Thier ist nicht biblisch. Zn dieser Beschränkung ist es nicht nur möglich, die Speifegesetze zu beobachten, sondern deren Beobachtung ist auch nicht beleidigend für das religiöse Gefühl, was die talmudischen Speiseverbote allerdings sind. Ob nun die Spciseverbote, auch auf ihren rein biblischen Gehalt zurückgeführt, fort beobachtet werden müssen, das zu entscheiden, hängt von der andern Frage ab, *) Das rituelle Schlachten ist eine uralte Sitte bei den Juden, so daß der Talmud dieselbe als eine ’J’OQ nubn ausgibt, und zeigt von deren angeerbten Humanität, daß sie auch für das Thier die scheinbar leichteste Todesart wählten. Diese Sitte mag daher da beizubehalten sein, wo der Jude selbst schlachtet, soll aber nicht so weit ausgedehnt werden, daß alles nicht rttuell Geschlachtete rtoJ werde.

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