Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1846)
- Date
- 1846-04-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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131 in seinen Eltern menschliche Wesen, seine Geisteskraft wird sich's nicht nehmen lassen, ihre Handlungen zu beurtheilen; aber die Liebe und Verehrung, wenn nicht jene ganz und gar sie deren unwürdig machen, wird bleiben, sie ist besser, sie ist gereinigt, gelautert. So gebt es uns mit den Quellen unserer Erkcnntniß. Wollten wir auch die Augen zudrücken, wir können nicht mehr, wir würden (ganz im Geiste der Conservativcn gesprochen) weit mehr cinbüßcn, wenn wir das Unhaltbare zu schützen beabsichtigen. Es ist daher gerathcncr, dieses überall aufzugeben, nicht ans Schwäche, sondern aus klarer Ueberzeugung und im Bewußtsein, daß mit dem Abwerfcn eines Wahnes eigentlich gar kein Opfer gebracht wird. Wir sehen in den alten Lehrern grauer Borzeit nicht Männer, welche eine Verehrung ansprechen, gleich den begeisterten Propheten, sondern selbst in den hervorragendsten nur höchst fromme, meist auch von Weisheit durchdrungene Männer, welche die Verehrung der Nachwelt deßhalb verdienen, weil sie in ihrer Zeit und oft trotz ihrer Zeit, fromm und weise waren; aber wir verkennen auch nicht die Verhältnisse, in welchen sic standen und die Einwirkung dieser Verhältnisse und Umstände auf ihre Handlungs-, Lehr- und Ausdrucksweise, welche allerdings von menschlichen Schwächen nicht freizusprechen sein wird. Ja wir erweisen ihnen nur den schuldigen Tribut der Gerechtigkeit, wenn wir die Irrungen, in welche sie durch eine völlig unrichtige Anschauung von der Welt, durch ungeeignete Methode des Unterrichts im Gesetze, und häufig wohl auch durch persönliche Befangenheit, gerathen sind, auf die wahren Ursachen zurückführen und jedenfalls die Religion von dem Vorwurfe befreien, als wäre sie die Quelle jener Mißgriffe; und wir halten dies um so mehr für Pflicht, als eben die späteren Rabbinen und rabbiuischen Schriftsteller seit der größer« Zerstreuung der Gemeinden und insbesondere seit der Vermehrung der Volksbücher, alles aufgeboten haben, um aus ihrem Bewußtsein heraus die Jrrthümcr ihrer Vorgänger, welche zu streichen sie nicht die Befugniß sich zutrauten, doch durchweg zu berichtigen, oder durch freisinnige Sittenlehre deren Einfluß aufs Leben zu vernichten. Es ist dies Streben der rabbiuischen Schriftsteller so sehr verdienstlich, daß die conservative Partei darauf stolz fein darf, und es erscheint unbegreiflich, wie noch in unsrer Zeit einer der hervortretendsten Geister die Meinung vertheidigen konnte, die gegen die ächte Moral verstoßenoe Scholastik steke mit ihren Aussprüchen für die tiefer Blickenden so ganz und gar in der Moral, daß man ihre angefochtenen Einzelheiten, bei Lichte besehen, als gut anerkennen müsse; und wie Andere dadurch ausweichen wollen, daß sie das Verwerfliche für Privatmeinung eines einzelnen Lehrers erklären (und doch kommt es immer noch daraufan, wer gesprochen habe, ob eine unbedeutende Persönlichkeit oder ein Maimuni) ohne;u bedenken, daß dadurch die Autorität dessen, dem eine falfcheMorallehre zugcstanden wird, im höchsten Grade gefährdet ist. Will man aber behaupten, daß die ralmudische Scholastik gar keine Jrrthumer der MoralleKre erzeugt habe, und allen Aeußernngen, welche mir Recht verworfen werden, umdeuten, so würde kein Sachkenner dadurch geblendet werden, vielmehr erschiene dann erst die abermalige und jüngere Scholastik in einem sehr trüben Lichte. Wir bedürfen aller solcher Künsteleien nicht. Wir sagen, die alten Lehrer haben geirrt, wie alle andern Kirchenlehrer jeder Religion, und namentlich in den Zeiten der Barbarei, in welchen die Religion entweder mißbraucht oder verkannt wurde, geirrt haben. So wie aber das bessere Bewußtsein in allen andern Kirchen die Mißgriffe ihrer ehemaligen Führer erkennt und gegen jene sich erhebt, ohne diesen darum ihre Anerkennung zu entziehen, so erheischt es auch unsere Pflicht, alle Jrrthümcr aufzudecken und nicht immerfort die fehlerhaften und die ächte Sittlichkeit verletzenden Aussprüche unsrer Vorfahren von neuem in Gesetzsammlungen (Schulchan Aruch u. A.) ohne Gegenbemerkung abdrucken zu lassen, als ob dies alles seine gesetzliche Richtigkeit hätte. Selbst die Hinzufügung einer andern Meinung und die Bevorzugung der Bessern reicht keineswegs aus, um den Vorwurf zu beseitigen, es seien gesetzliche Bestimmungen jemals in Israel mit Recht anerkannt gewesen, gegen deren Uebung das Gefühl und die offenkundige Lehre aller Rabbinen sich sträubt. Jede an andern Orten gegebene abweichende Lehre tilgt das Hauptübel nicht und beweist nur die herrschende Bedenklichkeit', diejenigen eines Jrrthums anzuklagen, welche, man nenne es nun, wie man wolle, theoretische Aussprüche gegeben haben, welche im göttlichen Gesetze wahrlich ihre Begründung nicht haben, noch haben können.