Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1846)
- Date
- 1846-04-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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127 während aus den Städten äußerst wenige oder fast gar keine Juden auswandern. Eben so bemerkt man, daß in jenen Gegenden wo die Lust zum Auswandern erwacht ist, verhältnißmäßig eben so viele Christen als Juden den heimathlichen Boden verlassen, um ihr Glück jenseits des Meeres zu suchen. Unmöglich können daher die auf den Juden lastenden Ausnahmsgesetze allein jene Erscheinung hervorgcrufen haben, vielmehr hat dieselbe ihren hauptsächlichsten Grund in der theilwciscn Uebcrvölkcrung mancher Gegenden unseres Vaterlandes, und in der nothwendig darans entstehenden Nahrungslosigkeit oder wenigstens Erschwerung der Subsistenz für viele Familien. Auch locken die größtentheils günstigen Berichte, welche von den Ausgewanderten an ihre Verwandten in der Heimath einlaufen, nicht Wenige, die sich hier gar nicht gedrückt fühlen, dazu an, das Land ihrer Geburt zu verlassen; sowie allerdings nicht zu leugnen ist, daß in dem Zauberworte der Freiheit ein mächtiger Reiz, namentlich für das jüngere Geschlecht enthalten ist, welches so gerne jedes Hinderniß, das seine frische Lebenskraft cincngt und beschränkt, durchbrechen möchte. Man hat in einigen Maßregeln, welche unsere Negierung in neuester Zeit getroffen, um den Handel der Israeliten zu beschränken, eine feindselige Stimmung derselben gegen die Israeliten im Allgemeinen erkennen, und schlimme Vorbedeutungen für die zukünftige Gestaltung unserer bürgerlichen Verhältnisse daraus herleitcn wollen. Wir glauben mit Unrecht. Wir haben in Baiern keine Gcwerbsfrciheit, und es ist Grundsatz der Regierung, daß ein Jeder nur dasjenige Geschäft oder Gewerbe auszuüben berechtigt sei, wozu er vermittelst einer eigenen darüber ausgestellten Urkunde concessionirt worden ist. Es mögen nun nicht selten Fälle vorgckommen sein, daß Manche solche Geschäfte zu betreiben sich angemaßt haben, wozu ihnen die Berechtigung abging, welches natürlicher Weise so lange gat gethan hat, als keine Beschwerden hierüber cingelaufen find. Da aber in neuerer Zeit allerdings solche Anzeigen und Beschwerden, theils von den Unterbehörden, theils von solchen, die sich durch jene Uebergriffe in ihrem Gewerbsbetriebe beeinträchtigt glaubten, zur höchsten Stelle gelangt sind, so hat diese ihre Behörden beauftragt, fortan alles Ernstes darüber zu wachen, daß dergleichen Uebergriffe, welche einerseits als eine Widerspenstigkeit gegen das Gesetz, andererseits als eine Verletzung der conccssionirten Geschäftsleute anzusehen sei, bei Zeiten unterdrückt werden. Es ist dies eine Andeutung, welche auf die christlichen Staatsangehörigen eben so wohl ihre Anwendung findet, als auf die jüdischen. Nur ist für diese, da sie das Gesetz gewissermaßen noch unter Vormundschaft stellt, eine größere Wachsamkeit anbefohlen, als für jene. Auch darf nicht geleugnet werden, daß die Neigung, das ursprüngliche Gewerbe, worauf die Ansässigmachung begründet worden, zu verlassen, um ein anderes, größeren Gewinn verheißendes Geschäft zu betreiben, bei den Juden öfters anzutreffen sein möchte, als bei den Christen, weshalb jene mehr als diese von der betreffenden Maßregel, welche durchdurchaus keine neue Beschränkung beabsichtigt, berührt werden. Im gegenwärtigen Augenblicke herrscht eine lobenswerthe Regsamkeit unter den baierischcn Israeliten, um bei dem bevorstehenden Landtage für die Verbesserung ihrer bürgerlichen Lage recht zahlreiche Petitionen einzureichen. Man hegt die Hoffnung, daß auch die Staatsregierung nicht abgeneigt sein werde, eine solche Verbesserung, die schon öfters von chr verheißen worden ist, endlich eintreten zu lassen. Gebe der Himmel, daß jene Schritte von Erfolg seien, und daß düse Hoffnung in Erfüllung gehe! Eine Lchmähpredigt gegen die zweite Rabbiner- Versammlung. (Mannheim.*) — Sie kennen vielleicht das iunweit des Dovensees hausende kleine unscheinbare Männchen mit dem Rabbinerbarret, genannt Löwenstein zu Gailingen, den Fabrikanten der „reinen Lampe" (Menoruh thehorahj. Dieses Lampenmännchen haben nunmehr die Obwuranten in Carlsruhe in Solo genommen, damit es Schatten werfe aus das von den Reformfreunven ausgesäurte Licht. Es hat nun auch seine Wirksamkeit vor einiger Zeit begonnen mit eurer an Schipf- und Schmähworten gegen die zweite Rabbinerversarnmlung reichhaltigen Predigt. Dafür haben nun auch die Carloruher Anhänger des Lampenmännchens cs in ihrer Eingabe an das Ministerium unter die Eandidaten für die Rabbincrstelle ausgenommen. Um nun aber auch dre Landgemeinden des badischen Oberlandes für diese Eingabe zu gewinnen, wurde noch in einem besonderen Begleitungsschreiben gesagt: die Rabbinervcrsammlung strebe die Grundfesten des Judenthums dadurch zu erschüttern, daß sie die Juden vom Biehhandcl — dem fast ausschließlichen Erwerbszweig jener Gemeinden — ab und auf andere bürgerliche Gewerbe hinführen wolle. Die jüdischen Waisen. Im Großherzogthum Hessen hat der Antrag der Stände auf Theilnahme der jüdischen Waisen an dem Bertheilcn der allgemeinen Waisen - Anstalt die Genehmigung der Staatsregicrung erhalten. *) Durch Zufall verspätet.