Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1846)
- Date
- 1846-04-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2566751-2567017-2567034--1988-2569849- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
13<* wirv, noch bedeutend steigern werden. Und wahrlich hierin dürste sich die Reformgenossenschaft am allerwenigsten täuschen. Denn welcher Jude, wenn er nur überhaupt einen Fortschritt will, wird fürder Anstand nehmen, sich einem Unternehmen anzuschließen, an dessen Spitze Geiger steht! Daß aber Geiger der erste Candidat der Bevollmächtigten ist, daß zwei Abgeordnete derselben ihm diese Woche seine Berufung officiell übcrbracht, daß er dieselbe angenomen, unter der Bedingung, daß man ihm Zeit lasse bis nach der Rabbinerversammlung, dies Alles kann ich Ihnen aus bester Quelle versichern, wie auch, daß schon das leiseste Gerücht von Geigers Herkunft hier allgemeinen Enthusiasmus hervorgerufen hat. Der Grund des Auffchubs, den sich Hr. Dr. Geiger ausgebeten, besteht darin, daß er noch einmal versuchen will, ob die Breslauer Gemeinde seine Reform-Vorschläge anzunehmen gesonnen sei. Ist dies der Fall, was aber kaum glaublich, so halte er es natürlich für seine Pflicht, bei seiner jetzigen Gemeinde, der er so viel verdankt, auch fernerhin zu verbleiben. Jedenfalls wird nun die gute Sache der Reform einen neuen neuen Aufschwung nehmen *). Baierisch-jüdische Zustände. (Dritter Brief.**) (Aus Mittelfranken.) — So wie in dem Leben der Synagoge und Schule Licht und Schatten mit einander vermocht sind, und jenes noch einen harten Kampf, wenn gleich dessen Ausgang nicht zweifelhaft sein kann, zu bestehen hat, um diesen vollends zu verdrängen, so verhält cs sich auch auf eine gleiche Weise mit unseren bürgerlichen Zuständen. Auch hier bleibt uns noch Vieles zu wünschen übrig, allein die bürgerliche Lage der Juden in Baiern ist keineswegs so gedrückt und düster, als man dieselbe häufig zu schildern beliebt. Wir sind allerdings noch weit entfernt von einer vollständigen Emancipation, aber wir besitzen nichtsdestoweniger kostbare bürgerliche Rechte, welche viele unsrer Glaubensbrüder, selbst im deutschen Vaterlande, zur Zeit noch entbehren müssen. Es ist dem Zsracliten in Baiern gestattet, unbeschränkten Grundbesitz zu erwerben und zu besitzen, mit der Einschränkung bloß, daß er denselben selbst bcwirthschafte, nicht aber damit Handel treibe, indem es die in dem organischen Edikte von 1812 aus¬ *) Damit stimmen die uns vereinzelt zugegangenen Nachrichten aus Breslau überein, wir erwarten von dort einen ausführlichen Bericht, den wir sogleich veröffentlichen werden. Redaction. **) Die ersten zwei Briefe befinden sich in Nr. 8 und 9 dieser Blätter. gesprochene Absicht des Staates ist, seine jüvischen Mitbürger allmählig vom Handel abzuziehen und zum Ackerbau und zu den Gewerben hinzuführen. So können auch die Israeliten in Baiern alle Gewerbe betreiben, und als Meister selbst mit christlichen Gesellen ohne Einschränkung in den Städten wie auf dem Lande ausüben. Sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht zu allen Gemeindeämtern, und sogar das aktive Wahlrecht zur Ständeversammlung *) nicht aber das passive. Wir haben auch einen Advokaten jüdischer Confession, und der Minister hat es im Jahre 1831 in der Ständeversammlung unumwunden ausgesprochen, daß nach den bestehenden Gesetzen Juden zur Advokatur zugelassen zu werden vollkommen berechtigt seien. Als unser König im vorigen Jahre einen allgemeinen Stipendienfond aus Staatsmitteln gründete, hat er ausdrücklich bestimint, daß Studirende von allen Confcssionen, also auch Israeliten, auf Unterstützungen aus diesem Fonde Anspruch machen könnten. Auch die so oft verbreitete Meinung, als könne von jeder Famtlie nur je ein Sohn zur Ansässigmachung und Verehelichung gelangen, beruht auf gänzlicher Unkenntniß der hiesigen Verhältnisse. Die Beispiele sind gar nicht selten, daß in einem und demselben Orte ein Vater mit drei oder vier verehelichten Söhnen wohnet. Wohl aber enthält das mehrmals erwähnte Edikt dte Bestimmung, daß die Anzahl der jüdischen Familien, welche an einem Orte wohnen, in der Regel nicht vermehrt werden solle, und daß die Verwilligung zur Ansässigmachung über die vorhandene Normalzahl nur von der allerhöchsten Stelle ertheilt werden könne, welche Verwilligung überdies nur an Oekonomcn, Handwerker und Fabrikanten, nicht aber an Handelsleute ertheilt wird. Auch ist diese Bewilligung früherhiu öfter und leichter ertheilt worden, als es jetzt der Fall ist, wovon aber der mit den Verhältnissen näher Vertraute den Grund nicht in einer gesteigerten Abneigung gegen die Juden suchen wird, da sich diese Erscheinung auch aus andern Ursachen erklären läßt. In dieser Beschränkung und Erschwenmg der Verehelichungen ist allerdings eine Hauptveranlassung enthalten zu der in neuerer Zeit hie und da stark überhandnehmcnden Auswanderung nach Nordamerika, wiewohl noch andere, unseres Bevünkcns viel stärkere, Gründe jene Auswanderungslust Hervorrufen und unterhalten. Der unbefangene Beobachter bemerkt nämlich, daß die Auswanderung nur in gewissen Gegenden stark überhand genommen, und zwar fast ausschließlich unter den Bewohnern des platten Landes, *) Nach der in unserer Ständeversammlung durch die Reklamation der HH. v. Hirsch veranlaßten Diskufion, scheint es jedoch, als ob bei den jüdischen Gutsbesitzern auch dieses Recht in Frage stehe.