Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1846)
- Date
- 1846-04-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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HO sich zum Glauben Israels bekennt und die Furcht vor Gott im Herzen bat, daß er ja nicht gebrauche oder in irgend einer Weise anerkenne das genannte Gebetbuch; denn es ist nicht in Ucbereinstimmung mit unfern beiligcn Gesetzen, und wer da es gebrauchen möchte zum Zwecke des Betens wird als sündhaft erklärt werden; denn der weiseste der Sterblichen hat gesagt: „daß, wer da sein Obr wegwendet, um das Gesetz nicht zu hören, dessen Gebet sogar wird ein Gräuel sein", wer aber seine Seele bewahrt, wird den hierbei versuchten Weg der Ungerechtigkeit vermeiden und den rechtlichen Pfad verfolgen, auf dem so lange unsere Vorfahren gewandelt. Und wir flehen zum Herrn, dem Gott unsrer Väter, unsere Herzen geneigt zu machen und zu vereinigen, auf daß wir alle ihm einstimmig dienen und auf daß er j Frieden und brüderliche Liebe unter uns bringe und auf daß der Erlöser für Zion bald komme. Dies sind die Worte der Wahrheit und Gerechtigkeit! London, den 9. Chesvan 5602. S. Hirschel, Obcrrabbiner. David Meldola. A. Haliva. Israel Levy. Aaron Levy. A. L. Barnett. Nr. 2. 24. Elul 560t a. m. Erklärung. Es ist mir eine Nachricht zugekommen, aus der hervorgebt, daß gewisse Personen, die sich britische Juden nennen, öffentlich und in ihrem Gebelbuche das mündliche Gebot verwerfen; deshalb finde ich es für meine Pflicht, zu erklären, daß, demgemäß den Gesetzen und Verfassungen, die im ganzen Hause Israels heilig gehalten werden, jedem oder allen Menschen, die das Ansehen des mündlichen Gebotes verwerfen und nicht daran glauben, es nicht gestattet werden kann, irgend eine Gemeinschaft mit uns Israeliten zu haben in irgend einem religiösen Gebrauche oder in einer heiligen Handlung. Ich bitte daher ernstlich und ermahne alle gottesfürchtigen Inden, besonders Eltern, zu warnen und zu belehren alle Personen, die unserem Glauben angehören, daß sie sorgfältig dieser Erklärung folgen. und daß sie auf ihrer Hut seien, sich nicht verleiten zu lassen zur Trennung von unseren heiligen Gesetzen. S. Hirschel, Oberrabbiner. Wir, die Unterzeichneten, stimmen völlig überein mit den vorstehenden Lehren, wie sie vom rev. Salomon Hirschei aufgestellt sind und bekräftigen diese unsere Bestimmung durch unsere Unterschriften an diesem 24. Elul 5601 a. m. David Meldola. A. Haliva. I. L-vy. A. Levy. A. L. Barnett. Geschichte des Tages. Frankfurter Zustände. (Frankfurt a. M. im April.) — Es ist kaum eine Gemeinde im deutschen Baterlanve, gegen die sich Ihr Blatt so freundlich bewiese, als gegen die unsrige; und wir würden auch ganz stolz darauf sein, wüßten wir nicht, daß daran weniger Sie, der Sie uns aus der Ferne her weder zu loben, noch zu schelten, so unbedingt das Recht haben, als Ihr / - (Korrespondent Schuld ist, der, als ein so erbarmungsloser Schütze er auch sonst sich zeigt, doch gegen feine Landsleute höchst gnädig gesinnt ist und acht mitbür. gerlich alles was sie thun und nicht thun, in Schutz zu nehmen weiß, wie er dieses in so geistreicher Weise in Nr. 2 dieser Blätter gethan. — Wenn nur unser eigenes Gewissen damit überein, stimmte und uns nicht vielmehr rnnv heraus sagte, da-S uns noch gar Vieles fehle, um einer schönen und heilbringenden Zukunft entgegenzusehen. — Zwar verkenne ich am wenigsten, was die hiesige Gemeinde vor mancher andern des deutschen Vaterlandes auszeichnet. Nirgends herrscht wohl eine solche Entschiedenheit in der Verwerfung alles dessen, was rabbinischer Unsinn aus dem Zudenthum gemacht, als hier, und nirgends ist auch die Zahl der Rabbaniten so zusammengeschmolzen, als hier. Darum konnte auch hier zuerst dem blutigen Trauerspiel, der sinnigen Form für die Religion des Leibes, wie Holdheim*} die Beschneidung nennt, der Krieg erklärt, von hier aus zuerst drei Artikel der deutschen Zudenheit zugerufen werden, die, man möge sagen, was man wolle, die Grundlage jeder wahren Reform sind und im Stillen auch von allen Klarsehenden als solche erkannt werden.— *) Nr. 49. Zahrg. Yl. d. Bl.