Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1846)
- Date
- 1846-04-05
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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HO Gewissen ruhig dazusitzen unter dem Gefühle erlittener Verfolgung, oder unsre Sache zu unterwerfen dem unparteiischen Urtheile unsrer britischen Glaubensgenossen. Wir wählten das letztere, indem wir das uns angethane Unrecht scharf empfinden und uns auf euer Mitgefühl verlassen. Durch diesen unseren Anruf laden wir daher den Obcrrabbincr vor den Richterstuhl des Gutachtens der Gemeinden, denen er versteht; jedoch nicht etwa aus Trotz, sondern uns der Pflicht gegen uns selbst zu entledigen, rufen wir ihn auf, euch, Brüder, dem großen Körper britischer Juden, eine Erklärung von seinem Verfahren zu geben, die er uns unbedingt verweigert hat; und unterläßt er cs, sein Verfahren zu rechtfertigen, so räumt sein Schweigen die Ungerechtigkeit der Behandlung ein, die wir erlitten haben. Wir fragen ihn, ob er bereit sei, die in der „Warnung" enthaltenen Bestimmungen anzuerkennen und geltend zu machen, wofür er sich verantwortlich gemacht hat, indem er danach verfahren ist. Wir bringen ihn auf den Paragraphen zurück, auf den alles Uebrige der Urkunde gegründet ist und welcher behauptet, „daß die Gebete und Segensprüche, welche wir (.die Juden) zum Schöpfer richten, sind angeordnet und bestimmt worden von unfern Weisen der großen Synode, unter denen einige unserer Propheten waren, und daß an diese Formen das gesammte Haus Israel gehalten von Geschlecht zu Geschlecht, mehr als zweitausend Zahre." (Schluß folgt.) Geschichte -es Tages. Zur Verständigung. (Schluß.) / (Frankfurt a. M. im März.) — Zhr unsre geringen Leistungen sonst überschätzender Correspondent aus Galizien macht uns in seinem Sendschreiben (Nr. 2 d. B. u. I.) zum Vorwurfe, daß wir bei Besprechung jüdischer Gebräuche und Ccremonien die Gränzen der Mäßigung überschreiten, dadurch die daran haftenden auf deren Ausübung nur erpichter machen, die Bcistimmenden unangenehm berühren, selbst der Toleranz zuwider handeln. Der Vorwurf ist nicht neu, und wir haben darauf schon einmal in diesen Blättern (1845, Nr. 25) geantwortet. Es stimmt nämlich hierin unsere Ansicht nicht überein mit der des achtbaren Mannes, welche er selbst dahin angibt, daß es bei solchen Dingen nicht „auf wirklichen Werth oder Unwerth", auch nicht darauf ankomme, „daß sie auf Vorurtheile oder Unverstand basiren", und allein maßgebend sei, daß sie „unter den Juden aller Länder annoch allgemein heilig gehalten werden." Zuvörderst schreiben wir nicht für diese, sondern zunächst für unsere deutschen Glaubensgenossen; wir erkennen die Solidarität unter den Juden, das bekannte biOtiT» 8D DrpriN, mit andern Worten, eine jüdische Nationalität nicht an; der denkende deutsche Jude will nichts anders sein, als Deutscher; was die Juden anderer Länder wollen, wissen wir, und wissen sie zum Theil wohl selbst nicht. Es wäre sehr zur Unzeit, wollten wir, um einen andern Vorwurf Ihres Correspondenten abzuweisen, hiervon die Anwendung aufdie Juden in Polen machen, die das Interesse jedes Menschenfreundes, jedes Glaubensgenossen zumal, gerade jetzt so sehr in Anspruch nehmen, und wir begnügen uns vorerst hierüber auf unsere Mittheilungen in Nr. 15 und 23 d. B., 1845, zu verweisen. Wir wünschten freilich auch nach der entgegengesetzten Richtung hin in den jüdischen Organen und deren Correspondenzen bei Besprechung der russisch - jüdischen Angelegenheiten etwas größere Mäßigung zu finden, nicht nur weil die Thatsachen und Motive nicht hinlänglich bekannt und ermittelt sind, daher eine richtige Beurtheilung nicht gestatten, sondern weil man sich einer Negierung nicht so, wie einer Rabbiner-Versammlung, einer jüdischen Reformgenossenschaft re. gegenüber gehaben darf; wir haben nichts dagegen, daß jeder für die russischen Juden thue, was in seinen Kräften steht und er angemessen findet, glauben aber, daß mit dem hochfahrenden Gerede nichts gethan, daß es eher schädlich als nützlich, jedenfalls ganz unangemessen ist. Jene Gebräuche und Ccremonien aber, auf die wir nun zurückkommen, sind uns, und ebenso dem intelligenten Tbeile der deutschen Judenheit, längst leer und bedeutungslos geworden, und wir vermögen in der That, wie wir schon einmal bemerkt (1845, Nr. 25), den großen Unterschied zwischen einem sich und sein Lulab nach Vorschrift und Herkommen mit Macht schüttelnden Juden und einem Drehderwische nicht abzuschen. Wenn Geiger, welchen Ihr Galizischer Correspondent erwähnt, gegen Vorurtheile ordentliche Feldzüge eröffnet, so gehören wir einer Waffengattung an, die sich mehr zu Streifzügen eignet, glauben aber auf unsere Weise nützen zu können, und darum nicht müßig sitzen zu dürfen. Wir zweifeln z. B. nicht, daß es Zunz ein Leichtes wäre, in seiner bekannten scharfsinnigen und gelehrten Manier aus den Propheten und Hagiographen, aus der Mischnah und der Beraitha, aus der Halacha und Hagada, aus der Mcchiltha und Thoßeftha, aus dem Targum und dem Midrasch, aus der Pesikta rabbathi und Pesikta sutarta, aus Tanchuma und Jalkut, durch Rif und Ras, Saadia und Hai Gaon, Kinoth und Piutim rc. unwiderleglich zu beweisen, daß bei den alten Juden