Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1846)
- Date
- 1846-04-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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108 Unterschied in der Form eines Gebetes nimmer als genügend betrachtet hat, um die Gemeinschaft am Judenthum abzubrcchcn, oder um Israel in eben so viel Stücke zu zertrümmern, als cs verschiedene Arten seines Rituals gibt. Andrerseits, will man vielleicht behaupten, daß durch das Wesen unsrer Veränderungen in den Gebeten unsere Stellung verschieden ist von der unsrer Vorgänger in der Reform'-' Wohlan denn! wir sind es vollkommen zufrieden, uns an die Entscheidung jedes unparteiischen Richters zu halten, der den Geist beobachtet, von dem wir geleitet wurden in der Auswahl von der gewöhnlichen Liturgie der deutschen und der portugiesischen Juden. Mag doch irgend ein Gebet vorgezeigt werden, welcbcs die Gelehrten der orthodoren Synagoge als ein wirkliches Vermäcktniß der großen Synode anerkennen, und man wird es einverleibt finden dem Gebetbuche der West-London-Synagoge. Wir haben in der Absicht gebandelt, in unsrem Führer der Andacht das Ganze der jüdischen Glaubenslehre darzustcllcn, indem wir in der Tbat ohne alle Ausnahme die dreizehn Glaubensartikel aufnahmen, welche Maimonidcs als den Inbegriff alles dessen betrachtet, woran seit Offenbarung unserer Religion der gläubige Israelit geglaubt hat. Daß wir die Ausdehnung des Rituals vermindert haben, ist wahr; doch dafür beanspruchen wir Anerkennung und nicht Verdammung, da wir darin von Gewissenhaftigkeit geleitet wurden, nicht von Oberflächlichkeit. Wir verkürzten jene langen Wiederholungen, welche in den alten Liturgien stets unverändert Vorkommen. Wir beachteten die Unmöglichkeit, eine angehäufte Menge von Gebeten, das Erzeugniß verschiedener Zeitalter mit jener gespannten Aufmerksamkeit öfters zu wiederholen, die das heilige Geschäft des Betens durchaus erfordert, und die man daher erleichtern sollte, nicht aber hemmen. Wir erwogen die Rothwendigkeit, für regelmäßige Belehrung von der Kanzel herab zu sorgen, für die kein genügender Zeitraum angewiesen werden könnte, wenn nicht die Gebete, wo es ihr Wesen am meisten gestattet, in eine kürzere, kräftigere Form gebracht würden. Endlich hielten wir's für unsre Pflicht, das öffentliche Hersagen von Formeln abzuschaffcn, die zwar in unfern alten Gebetbüchern Vorkommen, die aber nach dem lange schon ausgesprochenen Urtheil aller Sachverständigen keine Verwandtschaft haben mit einem Gottesdienste, und zu jedem andern Zwecke eher dienen könnten, als zur Anbetung und Danksagung.*) Und dennoch, wiewohl der durch Dr. Hirschels Warnung uns angeheftete Tadel so gänzlich unverdient war; obgleich diese Urkunde aller Begründung ermangelte durch etwa vorhergegangene ähnliche Beispiele, durch die für dieselbe angegebenen Gründe, und durch jeden Grund, den man etwa hätte angeben können: so enthielten wir uns dennoch, es darzuthun, wie tadelnswerth das Benehmen des vereinigten Beth-Din war, einen Fluch über ihre Glaubensgenossen auszusprechen, ohne zuvor ihre Vertheidigung anhören zu wollen, weil wir aufrichtiges Mitleid fühlten für den Zustand körperlicher und geistiger Abgelebtheit, in welchen der sel. Dr. Hirschel durch hohes Alter zu der Zeit versetzt war, als man ihm die Feder in die Hand gab, um der Bannbulle seine Unterschrift zu leiben. Dieses Gefühl von unserer Seite tkeilten Hunderte unserer jüdischen Brüder, die nicht unsrer Synagoge angehörten. Jeder selbstständig denkende, dessen Zunge nicht im Zaume der Abhängigkeit war, mißbilligte den Cherem. Indem es aber nach dem natürlichen Laufe der Dinge augenscheinlich war, daß das Amt des Dr. Hirschel bald auf seinen Nachfolger übergehen werde, wurde uns von vielen Gliedern anderer Synagogen gerathcn, das erlittene Unrecht einstweilen geduldig zu ertragen, indem dcr nächste Obcrrabbiner ohne Zweifel uns volle Gerechtigkeit würde widerfahren lassen, und den Bannfluch von unsrer Gemeinde weqbannen. Wir folgten diesem Rache, Brüder, besonders da der Cherem aber schon hier und da einige Familienbande sprengte und (besonders von dcr portugiesischen Gemeinde) als Grund angeführt tvurde für den Eingriff in eingewurzelte Rechte von heiligstem Charakter — er jedoch in vielen andern Fällen fast als Unding behandelt wurde, und daher bewies er sich auch in seiner Wirksamkeit nicht so verletzend, als man vermuthet haben mochte. Der Präsident zwar der Vertreter der jüdischen Gemeinden, in einer seines hohen Charakters und seiner Stellung unwürdigen Weise, hat diesen Bann als Grund wirken lassen, um eine Gemeinde seiner britischen Glaubensgenossen auszuschließen von den Rechten *) S. die Einleitung zum ersten Bande der Gebete, gebraucht in der West-London-Spnagoge britüchcr Juden.