Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 12 (22.3.1846)
- Date
- 1846-03-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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90 sie nicht zu Wort kommen und sieht seinen Bruch mit der Stabilität des Gesetzes nicht ein. — „Ist diese Argumentation"— fragt unser Vers, weiter — so ganz zuzugestehen? Ach glaube nickt. Wäre die Bewußtlosigkeit, die Holdheim an dem Fortschritte des Talmuds rügt, wirklich ein Makel und ein Tadel, den nickts entschuldigen kann, wäre die Umdeutung des Buchstabens nach dem Geiste — vorausgesetzt, daß er der heilige Geist der Wahrheit ist — eine Anklage, die dem Verdienste des Fortschrittes, der in dieser Umdcutung sich kund gicbt, seine Krone raubt, dann stünde cs wahrlich schlimm um die ganze neue Entwicklung im Zudenthum und Ebristenthum, denn bekanntlich baben beide auf diesem Wege der Umdeutung erst ihre Entwicklung gefunden :c." Vor Allem bitten wir unfern Vers., er möge uns zeigen, wo wir in genanntem Aufsatz die Bewußtlosigkeit des Talmuds als einen Tadel rügten, oder als „Makel" bezcichneten, oder überhaupt der Verdienstlichkeit des talmudiscken bewußtlosen Rcformirens für seine Zeit, in welcher ein bewußtes unmöglich, in welcher ein Bewußtsein des Gegensatzes zwischen dem, was die Zeit fordert, und dem, was der natürliche Schriftsinn sagt, überhaupt nicht vorhanden war, ihre Krone zu rauben fürchten. Die Bewußtlosigkeit dieses Gegensatzes stellten wir in den talmudischen Reformen als ein Faktum, welches der Verf zugcstebt, hin und knüpften hieran die Frage: ob und inwiefern dieses bewußtlose Reformiren des Talmuds uns, die wir des Gegensatzes zwischen unserer Forderung nicht blos mit dem Buchstaben, sondern auch mit dem Geiste, d. h. dem geistigen Zusammenhänge und Inhalt der Schrift wohl bewußt sind, zu bewußten Reformen berechtige, die wir verneinten. „Wollen wir, lauten unsere Worte in Rr. 48 S- 391, auf Grund jener winzigen Reformen, welche die Geschichte dem Talmud unbewußt und in gutem Glauben, es sei immer so gewesen und von Uranfang durch das ewige Gesetz fcftgestellt worden, ins jüdische Leben gleichsam einschmuggelte, unser Recht zu reformiren gründen rc. so haben jwir uns nicht blos nach unserem!Aushängeschilde zu talmudischen Stümpern, d. i. zu bewußtlosen Werkzeugen der Geschichte herabgesetzt, sondern, da wir gleichwohl das Bewußtsein unserer That in uns tragen, auch zur Lüge und zur Heuchelei erniedrigt." Es fiel uns also im Entferntesten nicht ein, die kindische Befangenheit des Talmuds und dessen auf Zrrthum beruhende Reform an sich als etwas Tadelhaftes zu bezeichnen, wohl aber unsere Weise zu reformiren, die mit Unbefangenheit und vollem Bewußtsein gegen die Schrift sich auflehnt und nicht auf diese, sondern auf den Talmud sich beruft, daß er solches Thun durch sein Beispiel autorisire. Der Verf. hat also uns gegenüber doppelt gefehlt; erstens, indem er uns etwas aufbürdct, woran wir nicht gedacht; zweitens, indem er dasjenige wesentliche Moment, welches wir mit scharfer Betonung hervorhoben, stillschweigend übergeht. Wir hätten also unserem Verf. gegenüber eigentlich nichts mehr zu verantworten, da sein werteres Räsonnement immer in dem Kreise einer irrigen Voraussetzung sich drehet, als hätten wir die talmudische Reform für etwas schlechteres als einen Zrrthum gehalten, was nicht der Fall ist; doch ist dasselbe wirklich zu interessant, als daß wir uns so leicht enthalten könnten, dasselbe mit einigen Bemerkungen zu begleiten, und da wir uns überdies mit dem verständigen Vers, im Grunde in vollkommenem Einverständniß fühlen, so dürfte eine nähere Verständigung über diesen Punkt nicht ungerechtfertigt erscheinen. Der Verf. sucht die Bewußtlosigkeit der talmudischen Reform gleichsam in sittlicher Beziehung zu verthcidigen, in welcher aber, wie schon angedeutet, auch unsererseits kein Angriff auf dieselbe geschehen ist. Doch nur so lange, als diese Bewußtlosigkeit dauert, als, um mit Geiger zu reden, das exegetische Gewissen in einem gesunden Schlummer sich befindet, nicht aber eine Minute länger über den Zeitpunkt hinaus, wo die Bewußtlosigkeit geschwunden, das exegetische Gewissen aus seinem tiefen Schlafe erwacht ist und eine unbefangene Einsicht in das Bibelwort, dessen klaren Sinn auf der einen nnd dessen schroffer Gegensatz zur Reform auf der andern Seite erblicken läßt. Wer dann noch reformiren will, muß an eine höhere Instanz appelliren, von der später die Rede sein wird. Unser Vers, scheint aber, wenigstens anfänglich, jenen Standpunkt der bewußtlosen Reform als das ju8 rekormsnäi für die Gegenwart geltend machen zu wollen. Die ganze neue Entwicklung im Zudenthum und Christenthum, sagt er, habe auf diesem Wege der Umdcutung erst ibr Ziel gefunden, wo im Christenthum der Rationalismus und im Zudenthum der Talmud gemeint ist. Das Christenthum, entgegnen wir unserm Verf., habe allerdings seine