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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-03-08 · Heft 10 (8.3.1846) · page 15

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 10 (8.3.1846)
Date
1846-03-08
Page
– (sequence 15)
Language
German
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51 Unbegreiflichkeit der Gesetze, welche fle mit einem eigenen technischen Namen D’plfl, Gesetze per eminentiam einen Vorzug, in sondern wie ein Joch mit sklavischer Unterwerfung getragen werden, b. Der Satz das. 28 6 n. m. a. O. Nin'82 p8 mso HJ112 „um das Gesetz gehörig zu erfüllen, ist nicht einmal die Absicht der Erfüllung erforderlich", so daß wenn Jemand mit Gewalt gezwungen wird, am ersten Pesachabend das unge. säuerte Brod zu essen NLO 7281 1822, er die Pflicht des Essens erfüllt hat. Daß jeder bewußteZusammenhang zwischen dem Symbol und der durch dasselbe auszudrückenden Idee nach dieser Ansicht ausgeschlossen werde, kann wohl nicht bezweifelt werden.— Andere hierher gehörige Stellen wie z. B. Joma 67 b: nCJ7n ’Dpn D8;'i2i Tin n7’28 p ib«i p»by pawo y*n8i piro onan ferner Midrasch Nabba Banndbar 19: 8bl 8CB0 non 87 D2”n '8 imn m»n ’nppn npn n'apn nB8 878 pnoo o’on W« 7>’ *)l3yb '8L^ nfl8 u. a. m. suchen unter Andern namentlich Maimonid. und Nachmanides a. a.O. dahin zu erklären, daß das Gesetz zwar immer seinen symbolischen Grund habe, nur sei dieser ein den Menschen unerforschlicher, wie dies Ersterer More III. e. 26 näher ausdrückt r IW D’DDiin |1DH pC8’ 87 8'7' ni '2 n,f?2n unb ppia 87i b7a nao nn7 pp Q'rjy 7"-i n7y snb wv '12 pv8» ba8 inaip 102 bann nbiyab 18 wnjn mspb 08 uoo nöbyjp 8^8 d"2V nb»yio n’7an iJ’noan pDnb „selbst diese find nach der Meinung unserer Weisen nicht grund- und zwecklos, vielmehr glauben sie, daß denselben eine zweckmäßige Bedeutung zu Grunde liege, die uns aber aus Mangel an Kenntniß und Einsicht verborgen bleLe." Es ist nicht zu leugnen, daß diese Erklärungsweise durch sehr viele Stellen im Midrasch das. und im Talmud, wovon die Stellen Pesachim 119b.: nun ’ejjd inu '8Q f'Qi' pny hd2P onan und Sanhedrin 21 b: 'Oyv )7JU“U 8b no USD als die wichtigsten hervorzuheben sind, als richtig bestätigt werde. Allein die zwei wichtigsten Schlußfolgen, welche die Orthodoxie aus dieser Erklärung zieht, daß nämlich 1) auch eine Erfüllung des Gesetzes, dessen Grund und Bedeutung nicht erkannt und begriffen worden ist, überhaupt eine wahre und gottgefällige Gesetzesersüllung heiße, und 2) daß man selbst bei erkannter Bedeutung des Gesetzes, die in gewissen Zeiten und Verhältnissen nicht stattfindet, dasselbe dennoch erfüllen müsse und davon sich nicht freisprechen dürfe, weil es möglich ist, den wahren Grund nicht erkannt zu haben, müssen wir als falsch abweisen. Denn wie wir uns von Gott nicht denken können, daß er ursprünglich ein Gesetz für den Menschen gegeben habe, welches mit keiner sittlich-religiösen Idee im Zusammenhang stehend, für die Entfaltung der sittlichen Kraft dieses Menschen zweck- und bedeutungslos ist, weil dieses mit der Weis, heit und dem heiligen Witten Gottes im Widerspruch wäre, so können wir uns aus gleichem Grunde von Gott nicht denken, daß er von dem Menschen die Erfüllung eines Gesetzes fordere, dessen Grund und Bedeutung dem Menschen nnerforschlich ist und das Gesetz dadurch mit der sittlichen Idee, die ihm einst zu Grunde dem unbegreiflichen Willen Gottes an den Menschen nicht die Absicht einer für ihn zu erzielenden selbstbewußten Heiligung, sondern eine wahrhafte Despotie in der blinden Unterwerfung unter das eiserne Joch des Gesetzes N1L2 biy D7ap eine Frömmigkeit par excellence fleht, eine Ansicht, nach welcher das Sinnliche nicht Ausdruck und Darstellung eines Geistigen und Uebersinnlichen ist. gelegen hat, außer allem Zusammenhang gekommen und deshalb für die Entwicklung dieser Idee bei den Menschen grunv-, zweck- und bedeutungslos geworden ist. Mag dem Gesetz immerhin eine Bedeutung innewohnen, für den Menschen, der es üben und durch dessen Uebung in seiner sittlich - religiösen Erkenntniß gefördert oder in seiner Tugendkraft gestärkt werden soll, hat es so gut wie keine Bedeutung; ob es sie nie gehabt oder verloren, für den Menschen bleibt es sich gleich. Und wollte der Mensch ein solches Gesetz dennoch üben, weil er glaubt, es sei Gottes Wille, daß er es übe, so wird Gottes Weisheit wieder zur despotischen Willkür herabgesetzt, der Mensch wieder zum willenlosen Knecht herabgewürdigt. Dieser orthodoxen Ansicht gegenüber behaupten wir mit aller Zuversicht, welche die Kraft der Ueberzeugung nur gewähren kann: es sei durchaus unwahr, daß ein symbolisches Gesetz, dessen Bedeutung im Verlaufe der Zeiten verloren gegangen, in verbindlicher Kraft fortbestehen könne. Das ist ja das charakteristische Wesen aller Symbolik, daß sie an die Erkenntnißstuke, auf welcher die Menschen in einer bestimmten Zeit sich befinden, an knüpft und in ihr wurzelt, und es ist das sicherste Todeszeichen eines symbolischen Gesetzes, wenn eben seine Bedeutung nicht mehr leicht gefunden wird, sondern erst gesucht werden muß, und ebenso gewiß ist es, daß das Gesetz schon längst gestorben sein muß, wenn seine Bedeutung gar nicht mehr gesunden und erkannt wird. Jede symbolische Handlung ist der sinnliche Ausdruck einer übersinnlichen Idee und die Congruenz beider muß dem Menschen, der damit umgeht, so leicht verständlich sein, wie das Wort, welches et spricht oder hört, ihm den Gedanken vergegenwärtigt, und sym bolische Handlungen üben, deren Bedeutung nicht erkannt wird, ist eben so ungereimt, wie in einer todten, unverständlichen Svrachr sich verständigen wollen, und nur der Aberglaube, der eine t alisma nische Wirkung von ihnen erwartet, kann sie üben. Wenn Hr. N. Hirsch I. Mittheilungen,S. 7 ff. alles Ernstes behauptet , es sei „freie Entfaltung der innern sittlichen Kran" ohne „freie sittliche Ueberzeugung" möglich, und daß hierzu der Glaube, es sei Gottes Wille, vollkommen genüge, uns sogar diese Ansicht als die des s p e e i f i s ch e n Judenthums bervorhebt so ist er in einem großen unseligen Jrrthum befangen und kann er hiemit auch den Fetischismus, die niedrigste und sinnlichste Art des Polytheismus, vertheidigen und ihm eine „freie Entfaltung der innern sittlichen Kraft" wenn auch ohne freie sittliche Ueberzeugung vinneiren. Um uns nicht zu wiederholen, bitten wir den Leser, das, was wrr in den zwei jüngst erschienenen Predig ten: Der Segen des Gotteshauses uns der Gottesdienst in der Wahrheit, S. 28 über dieses Thema Erschöpfendes gesagt, Nachlesen zn wollen.

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