Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1846)
- Date
- 1846-03-08
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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50 ist, so werden wir doch dieselbe der jüdisch orthodoxen Ansicht gegenüber, welche so wie das theokratische Verhältniß überhaupt, auch den symbolischen Cultus desselben für absolut ewig hält, näher zu erweisen und zu rechtfertigen haben. Das theokratische Verhältniß zwischen Gott und Israel, sagten wir, war auch nur ein symbolisches. Wie nämlich für Israel wegen seiner nieder» Stufe geistiger Erkenntniß das Sinnliche als Bild und Darstellung übersinnlicher geistiger Verhältnisse nothwendig war, um in ihm auf dem Wege der allmähligen Erziehung die höhere Anschauung, das geistige Selbstbewußtsein von der unmittelbaren Verbindung mit Gott zu vermitteln, so sollte das ganze sichtbar dargestellte theokratische Verhältniß Gottes mit Israel die Idee von der Gemeinschaft Gottes mit der ganzen Menschheit bei dieser vermitteln. Wie daher der symbolische Cultus für Israel nur so lange dauern sollte als es für die Erfassung übersinnlicher geistiger Verhältnisse ohne sinnbildliche Darstellung derselben nicht befähigt war und mit dem Einttitt in eine höhere Sphäre geistiger Erkenntniß, in welcher das Ideale in feiner Selbständigkeit geschauet wird, von selbst aufhören und einem innerlichen, geistigen, der symbolischen Krücken entbehrenden Gottesdienst den Platz räumen, so sollte das sichtbar dargestellte thcokortische Verhältniß überhaupt nur so lange seine Existenz behaupten, bis den nichtjüdischen Völkern die Idee von der Einheit und Geistigkeit Gottes und dem Verhältniß desselben zur Menschheit als Vater zu seinen Kindern durch Israel hinlänglich vermittelt sein wird. Nach unserer Ueberzeugung hat dies theokratische Verhältniß seit beinah zwei Jahrtausenden durch Gott selbst, d. h. durch sein Wollen in der Geschichte der Menschheit, sein Ende erreicht und mit ihm der symbolische Cultus für Israel seinen Werth eingebüßt. Die Symbolik des mos. Cultus ohne die Theokratie, welche sie zur Voraussetzung zur Basis und zum Lebensprincip hat, ist nach unserer Ueberzeugung ein Unding, eine eontrnckiotio in adiecto. Für Israel vindicircn wir den Beruf, die Grundwahrheiten des Iudenthums, welche die Symbolik des mos. Cultus sinnbildlich darzustellen und durch diese Darstellung in Israel zu vermitteln und es auf eine höhere Stufe geistiger Gotteserkenntniß emporzuheben sucht, und sich in ihrer Reinheit ohne alle Symbolisimng festzuhalten und zu bewahren daher wie einst mittelst der Symbolik jetzt mittelst der Gotteskräft der Wahrheit selbst zur Erleuchtung der Menschheit beizutragen. Allein das orthodoxe talmudische Iudenthum behauptet wie die absolute Ewigkeit der Theokratie so auch die absolute Ewigkeit des symbolischen Cultus. Wir werden daher zuerst die relative Bedeutung und Vergänglichkeit des letztern aus der Offenbarung selbst zu beweisen und dann den Rückschluß auf die Vergänglichkeit der Theokratie zu machen haben. Wir müssen es aber von vorn herein erklären, daß wir es mit derjenigen Seite der talmudischen Orthodoxie, welche in dem Ceremonialgesetz des Mosaismus nicht Einmal eine Symbolik, d. h. eine sinnbildliche Darstellung religiöser Ideen und Thätigkeiten des Gemüths als seinen ausschließlichen höherer Zweck anerkennen will, sondern in demselben nichts anderes als den dem menschlichen Geiste unerforschlichen nnd unbegreifbaren höhern Willen Gottes, unter den der Israelit wie unter ein Joch seinen Nacken in blindem Gehorsam zu beugen hat, erblickt, es hier nicht zu thun haben können. Denn diese Ansicht, *) welche in der vermeintlichen *) Am klarsten findet sich wohl diese Ansicht ausgesprochen in der Mischnah Berachoth 33 b: *pöm 1JM» 1123 jp by 1Ö1HP inix ppntra 'Dl wer da betet: „Bis auf ein Vogelnest erstreckt sich deine Barmherzigkeit", dem gebietet man zu schweigen, welchen Ausspruch die Gemara daselbst nach einer Ansicht dahin erklärt: nnn x^>x pw o»om rfupn bw rnno Tvtnjw »äd, weil er die Gesetze Gottes zu Gesetzen der Barmherzigkeit macht, während sie nur Befehle find. Siehe Raschi's ausführliche Erläuterung hierzu. Maimonid. More III 48 sagt in Bezug hierauf: wn d 'm 70m uw 1123 ]p by diosq 'by rwpn psw 2l7inw '2 njn b"~\ Diroi rnjnn 'NWQ nnx 'rö ywi njnn inx umxi ,121 pinn xVx mmb Dya die er das. 0. 26 näher auseinander setzt. Aus diesem und noch mehr aus der ausführlichen Erörterung dieses Themas in Mose den Nachmans Bibelcommentar zu Deutr. 22, 6 — 8 geht mit Klarheit hervor, daß jene unwissenschaftliche Ansicht, welche alle symbolische Bedeutung des mos. Gesetzes abweist und im Interesse einer strengen Gesetzeserfüllung das Gottesgcsetz selber zur despotischen Willkühr herabsetzt und vom Menschen blinden Gehorsam fordert, in der mehr wissenschaftlichen Orthodoxie keinen Haltpunkt findet. Wenn H. Lipman Heller in seinem Commentar zu obiger Mischnah ausgleichend bemerkt, daß dies nur im Gebet, weil es die Ansicht ald eine bestimmte ausspricht, nicht aber die Ansicht als Erklärung des Gesetzes für wahr zu halten, verboten fei wb IX em th 3'mh) imn D>i?nD ntenn 12182DV ntero xpn so kommt uns dies vor wie wenn Hr. Rapoport gestattet, die Mischnah frei und unabhängig von der Gemara zu erklären, nur nicht von dieser Erklärung einen praktischen Gebrauch zu machen, wodurch solche Freiheit auf Null reduzirt wird. Eine religiöse Ansicht haben und sie nicht im Gebet aussprechen dürfen, heißt nach meiner Meinung, keine Ansicht haben dürfen. — Aehnlich mit obiger Mischnah und mit der gemaristischen Erklärung zusammenhängend, scheinen folgende Sentenzen: a Roschhaschanah 28 s: WM nun»^ «6 nuffl welches Raschi das. erklärt: bx~>wb wnu D,nnxi3 by b)yb txbx nx:n mb Olll'p n?r6 „Die Gebote find den Israeliten nicht zum Genüsse gegeben, daß ihre Erfüllung ihnen Freuve mache, wo dann, wenn das Werkzeug solcher Gesetzeserfüllung zu den Dingen gehörte, wovonjeder Genuß verboten ist, dasselbe als unbrauchbar zu erklären wäre — sondern find als Joch auf ihre Schultern gelegt worden. Das Gesetz soll nach diesem nicht mit innerer, freudiger Seelenerhebung erfüllt.