Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1846)
- Date
- 1846-03-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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des aufrichtige« Strebens bewußt bin, die allgemeine Betrachtung der menschlichen Verhältnisse, wie sie in der Geschichte vor uns sich entwickeln, mir mit Liebe anzueignen, und daß, wenn mein Urtheil von den Eindrükken, welche sich mir zunächst aufdrängen, auch tingirt sein sollte, ich mir doch die Freiheit des Geistes zu bewahren stets bemüht war, die nicht-in dem engen persönlichen Standpunkt aufgcht. So darf ich denn hoffen, daß mir Ihre Nachsicht auch da nicht entgehen wird, wo eine umfassendere Anschauung der Ereignisse auch den speziellen Gegenstand mit weiterem Blicke aufnehmen wird. Die Geschichte der Juden bat, abgesehen von ihrem speziellen Interesse, für die Geschichtskunde im Allgemeinen auch noch die Bedeutung, daß ihr Inhalt in gewissem Sinuc ein sehr zuverlässiger und beachtenswerlher Gradmesser für die politische und geistige Bildung des Volkes und Landes ist, unter und in welchem sic leben. Wo das Staatsleben in der hierarchischen Abstufung und Gliederung verschiedener Stände besteht, wo die Lebenssphären sich auch in den Rechten scheiden und zu geschlosser.cn geselligen Kreisen sich absondern, wo das Privilegium und die zufällige Bracht herrscht, d. h. mit andern Worten, wo eigentlich kein Staat und kein Bürgerthum, als das höchste Ebrenrccht im staatlichen Leben, besteht, da ist der Jude, als der letzte Ring in der Ständekctte, dem Drucke und der Willkür prcisgegcbcn, und aus diesem Zustande der jüdischen Bewohner kann der Historiker alsbald erkennen, er habe cs, trotz allem 'Anscheine von Freiheit, von Kraft und Fülle, mit einem gesunden Staatsorganismus nicht zu thun, vielmehr kränkele dieser an der Zerstückelung der Interessen, und der Blntumlauf sei gehemmt. Auch der politischen Bewegung, dem Streben nach Entwicklung des Staatslcbcns, nach Bcthciligung des Bürgers an den Gcsammrangelegenheitcn, nach der Umwandlung überkommener Formen und Gesetze gemäß dem fortgeschrittenen Bewußtsein, wird das Unheil gesprochen durch fcic Stellung, welche mau den Juden zu göw neu gesonnen ist, und diesen Maßstab in der Hand, kann der Historiker angeben, ob jenes Streben am Ende doch hauptsächlich irr selbstsüchtigem, blos die eigene Schrankenlosigkeit begehrendem Verlangen beruhe oder von dem hoben Gedanken der allgemeinen freien Entfaltung, der Anerkennung des Menschen in seiner herrlichen Natur, die ihn nothwendig bei ungehemmter Bewegung der Vollendung immer mehr entgegenführe, von der frohen Gewißheit getragen werde, daß ein seiner selbst sicheres und inniges Staatsganzes selbst schädliche Elemente ohne Nachtheil für sich aufgehen, die schadhaften und kränkelnden durch die eigne gesunde Ausströmung heile. Und nicht blos das Urtheil wird dem aufmerksanien Beobachter erleichtert, auch den Ausgang solcher Bestrebungen kann er mit ziemlicher Sicherheit vorherverkünden. Wo selbst bei einem scheinbaren Freiheitsstreben doch immer noch das Recht der Stärke gegen einen Minderberechtigten angewandt wird, wo die Selbstsucht sich blos mit dem Wortgeklingel der Achtung vor Menschen- und Bürgerrecht aufputzt, da braucht er nicht zu zweifeln, daß diesem Rechte des Starken der Stärkere mit Erfolg entgegentritt und auch seine Anforderungen zurückweist, denn in solcher Geseüschaftsgliederrmg ist „der Höhere über dem Hoben ein Hüter und über Beiden wieder Höhere." Als die badische Kammer, als Rotteck und Jtzstein das Gesuch der Juden um bürgexliche Gleichstellung mit Hohn, mit Entrüstung abwiesen im Streben nach Volksgunst, als man am Glauben und Charakter ganzer Bürgerklassen hcrummäkeltc, um erst ihre Uebcrzeugung und Handlungsweise nach dem eignen Maßstabc zu messen und erst nach dem Befunde dieser Untersuchung ihnen das ans Gnade zuzuerthcilen, was sie als unveräußerliches Recht in Anspruch nehmen durften, der Staat, ohne seinen eignen Begriff anszuhcben, ohne seinen normalen Zustand zu verletzen, nichr versagen kann: da durfte man über solchen Liberalismus, der entweder in sich nicht reif war oder um den ungebildeten Bolksklassen und dem vorurtbeilsvollen Privilegium zu schmeicheln das Recht benutzte, ohne Scheu den Stab brechen, das Mene, Thekcl, Ufarsin, über sie aussprechen, ihre Tbaten wurden gezählt, ihre Gesinnung gewogen und nicht für voll befunden, ihr Wirken konnte keinen Erfolg haben, und die Nemesis zeigte ihnen selbst in ihrem eigenen Leben, daß die Macht des Startern auch sie treffen könne. 'Als Dahlmann in germanischer Christlichkeit den Juden in dem Staate seiner Politik als ein unverträgliches Etemeni betrachtete, in seinem Staatsgrundgesetze ihm nur kärgliche Brocken znznwerfcn sich herablicß, da trat ein anderer Staat und ein anderes Staatsgrnndgesetz von einem Höheren ihm entgegen, über welchen ihm aut „seinem untergeordneten Standpunkte"