Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1846)
- Date
- 1846-03-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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40 die Feier der Habdalah, auch wenn sie nicht mit einen, Mahle zu- ^uumeutraf, mit Wem und Gewürze geweiht verlangt; cs ist dies auf dem Standpunkte der M. möglich, obgleich durch keine Stelle bezeugt und mir auch durchaus noch nicht wahrscheinlich, und deshalb habe ich auch diesen Punkt in meiner Erklärung, da er nicht hierhergehört, ganz mü Stillschweigen übergangen. Jedenfalls ist der Grund des „Gewürzes" am Sabbathausgange erkannt, cs ist das Räucherwerk, das zur Weihe des Mahles am Sabbathe nicht gebracht werden durfte und daher am Ausgange desselben mit doppelter Freude begrüßt wurde, während es an sonstigen Festtagen nach Einigen, wie es auch ganz in dem gesetzlichen Charakter dieser Tage liegt, wohl benutzt werden durfte' und daher auch bei deren AuSgang nicht besonders begrüßt wird. Daß wirklich das „Gewürzt mit dem „Räucherwerke" ursprünglich identisch ist, belege ich nun noch damit, daß tkzrniuma (Räucherwerk, Lucas 1,10 u. 11) von der gewöhulichen syr. üeberfetzung mit K"CDZ2 (ü’BBQ), von der jeruf. syr. mit {noaö (“>D!PD) wiedergegeben wird. Und nun zeige ich, wie „spätere Erklärer und Casuisten" — denn die Gem. welche noch in der orient. Anschauungsweise lebte, konnte diesen Jrrthum nicht begehen — diesen.Brauch mißdeuten. „Sie sehen nämlich in diesen Gewürzen eine besondere Einrichtung für den Ausgang des Sabbaihs und erkennen den Grund dafür in einer talm. Aeußerung, der Mensch habe am Sabbathe eine Doppelseele die er mit dem Ausgange des Sabbaths einbüße, weshalb er zu dieser Zeit schwach werde und durch das Einathmen des Wohlgeruchs sich wieder stärken müsse." Betrachten wir nun den Windmühlenkampf des Ree. Er will mir gegenüber „die Wahrheit reden lassen." „Wenn sich nämlich aus der M, und aus Bar.'s ergibt, daß die Gewürze am Sabbatsausgange auch außerhalb (!) der Mahlzeit genommen (!) wurden und dieses auch als eine Pflicht angesehen wurde, so wird diese Sitte wohl nicht eine orientalische, sondern eine jüdisch-religiöse Unterlage haben." Die ganze Unterlage zum Ankämpfen re. ist bohl und wurmstichig. Ich sage selbst, daß eine jede häusliche Feier den Charakter eines solchen geweihten Mahles angenommen habe und daher Wein und Gewürze dabei gebraucht wurden, wie ich dies außer Anverm auch in Beziehung auf“^33 1^13 und O'birü ro~G, wo orientalische Rabbinen dies verlangen, Nachweise; also die Sitte bleibt eine orientalische, mag sie blos bei dem Mahle oder arch ohne dieses Statt finden. Der Kampf ist demnach gegen einen ganz falschen Punkt gerichtet und es bedarf daher gar keiner Abwehr; allein jedenfalls würde, wenn sich aus der Mischnah Nachweisen ließe, daß der Spruch über Gewürze auch ohne das Mahl beim Sabbachausgange angewandt wurde, mein obiger Zweifel - den ich zwar im Lcsebuche gar nicht berühre — gelöst sein, und deshalb ist es doch billig, den Ree. weiter zu begleiten. Der erste Beweis des Rec. nun ist aus Bar. und Thoßeftha, was ich längst gewußt habe, daß nach diesem der Brauch eine ausgedehntere Geltung hat; jedoch von ihnen ist nicht die Rede, sondern von der Mischnah. Aus dieser eben und zwar nach meinen eigenen Worten, soll der zweite Beweis hergeholt werden. Ich gäbe ja nämlich selbst an, „daß man das Räucherwerk erst nach Ende der Mahlzeit, ja nach Beendigung des picn n3“ü cingebracht har, zum Abschiede der Gäste..., während in dieser Mischnah von der Hillel'schen Schule angenommen wird, daß er vor dem Schlüsse der Mahlzeit genossen wird." Wenn der Rec. so trefflich meine Worte auszulegen weiß, warum hat er denn den Grund übersehen, welchen ich für die Abweichung der Hillel'schen Schule abgebe, daß nämlich eben am Sabbathausgange das Räucherwerk noch vor dem gänzlichen Schluffe der Mahlzeit gebracht wurde, weil man nun mit dem wicdererlangten Genüsse desselben sich freute und der Lobspruch an den ähnlichen über das Licht sich anschließen sollte? Das nennt man redlich beweisen, das ist ächt „ronfervativ" hier mit vollem Munde nachbcten, dort das Auge schlau schließen Allein ein dritter Beweis folgt. Wenn nämlich. nagt der Rec.. das Gewürze das bei dem Mahle übliche Näucherwrrk bedeutet, warum ist cs denn an dem Ausgange der Festtage nicht gebräuchlich? Das habe ich gerade als Beweis für mich angeführt und doch in meine Erklärung verschlungen; weil nämlich, nach Einigen, (M. Jomtob 2, 7) an Festtagen das Räucherwcrk gebraucht werden durste, deshalb wurde cs beim Abschiede vom Feste nicht besonders hervorgehoben. Falsch, sagt der Rec., nach der Gem., welche sich auf eine Bar. stützt (Jomtob 22 b, vgl. Khcthuboth 7:0, ist nach allen Ansichten auch am Festtage verboten, das Räucherwerk anzuzünden icjip Pütt nnnP npfrno. Schon ohne diese Stelle der Gem. nachzusebn. bemerkt man hier wieder die gewöhnliche Verkehrtheit, mit der der Ree. aus der Gern, das widerlegen will, was ich in Bczwhung auf die M. behaupte, denn diese führt nun einmal ganz schlicht die Ansicht an: 3Ü3 0T3 “Cü*2n; aber wenn man erst Nachsicht, dann weiß man in der Thal nicht nrehr, worüber man sich mehr wundern soll, ob über die Unwissenheit, mit der er die ganze Stelle mißversteht, ob über die dreiste Stirn, mit der er die unverdauten Brocken wieder von sich gicdt. Zu den Worten dieser M. behauptet nämlich Affai: mio bn nm rinnP bm ne;? npPne, Der streit, ob man Wohlriechendes auf Kohlen am Festtage legen darf, um damit Wohlgeruch zü bereiten, findet nur Statt, wenn der Zweck ist. Kleider einzuräuchern, aber das Räucherwerk für den bloßen Geruch zuzubereiten ist nach allen Ansichten gestattet; nachdem jedoch ne G. in einer Bar. einen Widerspruch