Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1846)
- Date
- 1846-03-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2566751-2567017-2567027--1889-2569743- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
70 Wohlthat macht. ES scheint mir überhaupt ein Fluch zu sein, der auf dem metallnen Götzen lastet, daß man seinem Besitzer nur mit Vorurtheil, mit zugeschnürtem Herzen naht, und daß es diesem nur durch besondere Herzcnsgabcn gelingen kann, sich Liebe zu verschaffen. Doch wie verschieden auch der lebende Frankel beurtheilt wurde, so hat doch der Todte durch seinen letzten Willen, den die müssige Fama dis zur Fabel ausgeschmückt, die entschiedenste Ehrfurcht sich erworben. Launisch genug hatte das Glück fast ein fürstliches Vermögen in die Hände eines Mannes gelegt, der fast losgefchalt von der Welt, ohne Weib und Kinv, ohne Geschwister und nabe Verwandte dastand; er schien daher den Wink der Vorsehung verstanden zu haben und verwendete fast sein säinmtliches Vermögen zum Frommen und Nutzen unserer Stadl und unserer Gemeinde. Außer dem prachtvollen Hospitale, das er vor Zähren schon erbaute und mit einem Betriebsfond versah, soll nun ein Versorgungs-Institut für schuldlos verarmte jüdische Kaufleute errichtet werden; ein ähnliches Institut, aber ohne confesstonelle Beschränkung soll nach seiner Bestimmung auf ein Gutachten des Magistrats in's Leben treten; eine namhafte Summe sott auch für die Gründung eines Lehrer- und Nabbincr-Seminars, eine andere für die hiesige rcutschkatholischc Gemeinde bestimmt sein; allewohlthätigcn Vereine hiesiger Stadt erhalten große Legate. Alles dies unv noch anderes wird Scrsichert und bestritten, ohne daß etwas ofsizicU mitgerheilt wird. Ich werde zur Zeit, was sich als wahr oder unwahr ergeben sollte, berichtigend mitthcilen. Erfreulich ist cs, raß rer Verstorbene seine Liebe zum Fortschritt und zu den Reformen, wie sie hier vorgenommen worden, dadurch bekundete, daß er dem Vertreter derselben, Or. Geiger, eine jährliche Gehaltszulage durch einen dazu bestimmten Fond sicherte; es ist dies darum wichtig, weil man in der letzten Zeit bemüh: war, die Zurückgezogenheir des Leidenden für eine Abneigung gegen Reform und Fortschritt selbst in öffentlichen Blättern zu proklamiren. — Die Leichenbestaitung dieses seltenen Mannes war auch eine seltene. Dichtgedrängt und massenhaft gefüllt waren alle Straßen, durch welche rer feierliche Zug, begleitet auch vorn Oberbürgermeister, Magistratspersonen und anderen Notabilitäien der Slam, durchgehen sollte, und mir that es in der Seele weh, daß in den Mienen des drängenden Volkes nicht jene fromme theilnehmende Pietät gegen den Tvdten, sondern vielmehr jenes stupide Gaffen, jene maulaufspcrrcnvc Neugier zu lesen war, die in dem ernstverhüllten Leichenwagen die leibhaftigen Millionen zu erblicken glaubte. Lat justitin laortuis! — Baierisch-jüdische Zustände, u. Aus Mittelfranken. — .Das Schulwesen der Israeliten ist vielleicht in keinem Lande früher und besser geordnet worden, als in Bayern, obgleich wir damit keineswegs behaupten wollen, daß dasselbe frei von allen Mängeln sei. Jede Gemeinde hat entweder ihre eigene Religionsschule, oder, was aber nicht sehr häufig der Fall ist, es besitzen zwei Gemeinden, die sehr nahe beisammen liegen, eine gemeinschaftliche Relrgionsschule. Dabei besuchen die jüdischen Kinder, wo nicht etwa eigene israelitische Elementarschulen bestehen, die christliche Elementarschule ihres Ortes, woraus der Vortheil erwächst, daß die jüdischen und christlichen Kinder frühzeitig sich einander a nnähcrn, und auch eine gewisse Vertraulichkeit für vas künftige bürgerliche Leben zwischen denselben entsteht. Die Kinder sind ohne Me Ausnahme Pflichtig für den Religions - sowohl als für den Elementar-Unterrccht, unv zwar vom sechsten bis zum zwölften Jahre für die Werktagsschule, vom zwölften bis zum achtzehnten Jahre für die Ferertagsschule. Die Knaben jedoch, welche erst nach zurückgelegtem dreizehnten Jahre confirmirt werden, müssen auch bis dahin die Religionsschule besuchen. Die jüdischen Elementarschulen, wo solche bestehen, werden vom Staate als öffentliche Schulen angesehen, und die an denselben angestellten Lehrer erfreuen sich der nämlichen Vorrechte, wie die christlichen Lehrer; sie erhalten deßhalb auch Unterstützungen und Remunerationen aus Staatsfonds, wie diese. Die Religionsschulen hingegen betrachtet unsere Staatsregierung als bloße Confessionsschulen, deren Erhaltung den Gemeinden allein zur Last fällt. Man kann jedoch annehmen, daß kaum ein jüdisches Kind in ganz Bayern sei, das nicht den ReligionSso wie den Elementarunterricht erhalte, indem strenge darauf gehalten wird, daß jede Gemeinde, oder, wo thunlich, mehrere zusammen einen Religionslehrcr anstellen, der von der Regierung geprüft und bestätigt sein muß, wodann er aber von der Gemeinde, die ihn gewählt hat, nicht mehr willkürlich entfernt werden kgnn. Freilich ist der Gehalt dieser Religionslehrer oft sehr spärlich zugemessen, sovaß kaum ein Mann ohne Familie davon leben kann. Es ist deßhalb schon öfters vorgekommen, daß solche in kleinen Gemein- > den angestellte Religionslehrer ihre Stellen freiwillig niederlegten und den Wanderstab ergriffen, um sich in der neuen Welt ein besseres Loos zu suchen. Ein großer Uebelstand in dieser Rücksicht ist die allerdings wohlgemeinte Bestimmung des Edictes von 1813, wornach der jüdische Elementarlehrer nicht weniger als 300 fl. jährlichen Gehalt erhalten darf. Durch diese Bestimmung werden die meisten Gemeinden abgehalten, eigene jüdische Elementarschulen zu gründen;